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Geschrieben von Oktaevlein am 12.02.2019, 13:43 Uhr

Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Hallo,
Weiss jemand von euch, wie das in NRW gesetzlich geregelt ist: und zwar gibt die klassenlehrerin unserer Tochter (2.klasse) die geschriebenen arbeiten/ Tests nicht mehr zurück.sie zeigt sie weder den Kindern noch teilt sie das Ergebnis mit.

Ich dachte, wir, also schüler und Eltern hätten das Recht, über den lernstand unserer Kinder informiert zu werden? So hat man doch gar nicht mehr die Möglichkeit, noch was zu üben und bekommt dann auf dem Zeugnis die Überraschung...

Steht da vielleicht was im schulgesetz von NRW drüber?

 
19 Antworten:

Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von HSVMarie am 12.02.2019, 14:34 Uhr

Hast du mal nachgefragt, wieso das so ist? Macht das nur die eine Lehrerin oder alle?

Was es da für Gesetze gibt, weiß ich nicht. Hier bei uns (in S-H) bekommen die Kinder die Tests mit und die Eltern müssen sie unterschreiben.

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von Oktaevlein am 12.02.2019, 14:44 Uhr

Nächste Woche ist Elternabend. Da werde ich oder mein Mann natürlich nachfragen. Bis vor den Weihnachtsferien mussten wir die Tests ja auch immer unterschreiben. Jetzt sagt sie den Kindern, die natürlich nach ihren Arbeiten fragen, nur dass sie die nicht mehr bekommen. Das hätte sie ja bereits mehrfach den Kindern gesagt....sehr seltsam. Ob das jetzt alle so machen oder nur diese lehrerin, weiß ich nicht.

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von Klosterfee am 12.02.2019, 15:06 Uhr

Wie es in NRW aussieht, weiß ich nicht. Aber ich kann dir sagen, dass die Lehrer in Sachsen-Anhalt nicht verpflichtet sind, die Tests auszuhändigen, sondern diese in den Portfolios der Schüler abzuheften, um die Lernentwicklung zu dokumentieren. Und ich denke, dass es immer wieder Kinder gab, die die Tests nicht wieder abgegeben haben, so dass die Lehrkraft jetzt einen Riegel vorgeschoben hat. Auch ich habe Tests schon einbehalten, wo ich wusste, dass die nicht wieder zurückkommen. In der Regel sind das allerdings Elternhäuser, die eh nix interessiert.
Ja, die Lehrkraft ist verpflichtet, dich über den aktuellen Lernstand zu informieren. Dafür kannst du jederzeit einen Termin ausmachen und Einsicht ins Portfolio nehmen.

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von Oktaevlein am 12.02.2019, 15:45 Uhr

Danke für deine Antwort. Wenn das bei uns tatsächlich rechtlich genauso aussieht, was wir ja dann wohl nächste Woche erfahren, werde ich einen Gesprächstermin vereinbaren.

Wenn das dann alle Eltern machen, bekommen die Kinder demnächst vielleicht lieber wieder die Arbeiten zurück ...

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von kuestenkind68 am 13.02.2019, 0:11 Uhr

Betrifft das alle Klassenarbeiten in allen Fächern? oder zufällig nur die Diktate in Deutsch?

Bei uns war es nämlich so, dass die Diktate (nach dem bescheuerten System von Sommer-Stumpenhorst) nicht zurückgegeben wurden, weil die Texte immer wieder verwendet wurden und man verhindern wollte, dass die in den Umlauf kommen und die Kinder sich dann gezielt vorbereiten und die Wörter auswendig lernen.
Wir bekamen dann nur einen Ergebniszettel mit der Anzahl der Fehler und der entsprechenden Note. Dazu eine Grafik, wie die Fehlerzahl sich entwickelt hat. Mehr nicht. Man bekam nichtmal Infos, welche Wörter falsch geschrieben wurden, welches grammatikalisches Phänomen das kInd noch nicht beherrschte. Also konnte man auch nicht gezielt an den noch schwachen Bereichen arbeiten.
So wurde zwar die Informationspflicht der Eltern erfüllt, aber hilfreich, gerade für Kinder mit Rechtschreib-Schwierigkeiten war das überhaupt nicht, weil es kein feedback gab, wo man ansetzen konnte um zu lernen. Generell war Lernen ja nicht erwünscht, so mein Eindruck .

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von niccolleen am 13.02.2019, 8:57 Uhr

Bei uns muessen diese Sachen sogar unterschrieben werden.

Vielleicht kann die Lehrerin den Kindern die Tests in einer Stunde zum Anschauen geben, und nach 10 min wieder einsammeln. So koennen die Kinder Einblick bekommen und die Tests gehen nicht verloren.

Kann es sein, dass sie sie einfach nicht korrigiert oder halt erst irgendwann, wenn sie Zeit hat? Das koennte ich mir auch als Grund vorstellen.

lg
niki

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Re: Ja

Antwort von cube am 13.02.2019, 9:44 Uhr

Die Arbeiten müssen zurück gegeben werden, damit der Schüler die Möglichkeit hat, die Rechtmäßigkeit der Benotung zu überprüfen bzw. um Fragen zur Benotung stellen zu können. Das kann auch eine Kopie sein. Das Aufgabenblatt selbst muss nicht zwingend zurück gegeben werden.

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Re: Ja - Schulministerium NRW

Antwort von cube am 13.02.2019, 9:46 Uhr

Schriftliche Klassenarbeiten sind, soweit möglich, gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen, vorher rechtzeitig anzukündigen, in einem Zeitraum von maximal drei Wochen zu korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen. Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben werden. Klassenarbeiten dürfen nicht am Nachmittag geschrieben werden.

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Re: Und noch etwas:

Antwort von cube am 13.02.2019, 9:51 Uhr

Du darfst sogar den Notenschlüssel einsehen, im Zweifelsfall sogar erfahren, welcher Schüler die beste Arbeit geschrieben hat. Das alles dient dazu, die Noten transparent zu machen. Im Zweifelsfall musst du ja zB darlegen, warum du die Note deines Kindes nicht ok findest und Vergleichsmöglichkeiten haben.
Das möchten einige Lehrer natürlich nicht so gerne - zum Teil verständlich, wenn man entsprechend widerspruchsfreudige Eltern in der Klasse hat. Aber das ändert nun mal nichts am Schulrecht.

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von Oktaevlein am 13.02.2019, 12:06 Uhr

Es betrifft alle Tests. Diktate werden hier (leider) gar nicht geschrieben. Noten gibt es ja im 2. Schuljahr noch nicht, aber selbst den Kindern werden die Arbeiten nicht gezeigt und man bekommt auch kein Ergebnis gesagt.

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Re: Und noch etwas:

Antwort von Oktaevlein am 13.02.2019, 12:09 Uhr

Danke auch für deine Antworten. Gilt das alles auch, wenn es noch keine Noten im klassischen Sinne gibt? Die Tests/Lernzielkontrollen wurden aber bisher detailliert nach einem Ankreuzsystem bewertet, so dass man daran sehr genau erkennen konnte, was das Kind schon beherrscht und was nicht.

Mir geht es ja gar nicht um irgendwelche Klassenvergleiche, ich will auch nichts anfechten, sondern einfach wissen, was mein Kind können muss und ob es das auch kann. Nicht mehr und nicht weniger.

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Re: Und noch etwas:

Antwort von 3wildehühner am 13.02.2019, 12:43 Uhr

Wo steht, dass Eltern das Recht haben, zu erfahren, welche Schüler die beste Arbeit haben?
Das kann eigentlich nicht stimmen, denn es gibt eine Schweigepflicht.
So weit ich weiß, darf so etwas nur anonymisiert dargelegt werden.

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Denkfehler

Antwort von imwesten am 13.02.2019, 14:07 Uhr

Wir haben hier (leider) auch bis zum letzten Zeugnis in Klasse 4 keine Noten ...

Ich denke, bei Dir liegt ein Denkfehler vor... Da noch keine Noten vergeben werden, handelt es sich um keine Leistungsnachweise.

Es sind einfache Überprüfungen des Lernstandes für die Lehrer, die so kontrollieren wollen, wie weit die Kinder sind. Anhand der Rückläufe ermitteln sie, wo die Kinder Stärken und Schwächen haben und können entsprechend die Kindern fördern.

Ein Anspruch auf Rückgabe dürfte daher nicht bestehen.

Allerdings ist es von Eurer Lehrerin nicht gerade sehr sinnvoll, dass die Eltern keinen Einblick erhalten.

Entweder ist die Lehrerin genervt von Eltern, die sich in alles reinhängen wollen oder sie möchte die Tests erneut verwenden.

Übrigens gibt es hier auch eine Lehrerin, die die Arbeiten nicht mehr zurückgibt. Sie gibt nur die Bewertungen nach Hause mit und die Kinder bekommen die Arbeit zur Besprechung in der Klasse ausgeteilt, dürfen sie aber nicht mit heim nehmen. Für die Eltern ist nur der Bewertungsbogen - da steht allerdings drauf, was geübt werden soll.

Hintergrund ist der, dass Eltern hier auch bei Tests ohne Noten angefangen haben über die Bewertung zu diskutieren und bis zum Schulleiter gegangen sind. Angeblich wegen "falscher Aufgabenstellung"... Das ist jetzt die Konsequenz.

Man fragt sich da immer, was das für Eltern sind

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von Zwerg1511 am 13.02.2019, 14:14 Uhr

Also ich kenne das nur von der 1. Klasse (Ba-Wü). Hier wurden auch regelmäßig Tests geschrieben, die die Lehrerin nicht zurückgegeben hat. Allerdings ging es hier wohl mehr darum die Kinder an Klassenarbeiten zu gewöhnen.

Im Elterngespräch wurde dann lediglich mitgeteilt, ob die Anforderungen erfüllt werden oder nicht.

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von emmisya am 14.02.2019, 6:17 Uhr

Klar gibt es ein Recht, über den Lernstand informiert zu werden.
In welcher Form ist jedoch nicht festgelegt. Eltern können z.B. die Arbeiten auch in der Schule einsehen.

Dass sie nicht mehr mit nach Hause gegeben werden, wird wohl einen Grund haben. Ich tippe darauf, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil nicht mehr zurückgegeben wurde.

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von Klosterfee am 14.02.2019, 11:35 Uhr

Da es sich hier um ein 2. Schuljahr handelt, kann es sich nicht um klassenarbeiten handeln. Sowas gibt's erst ab klasse 3.
Es werden diagnosetests sein, die die kompetenzentwicklung analysieren sollen. Diese werden i.d. r. nicht zensiert.

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von Oktaevlein am 15.02.2019, 10:18 Uhr

Aber haben die Schüler und Eltern nicht dennoch das Recht, über das Ergebnis dieser Tests bzw. Lernzielkontrollen, wie sie offiziell heissen, informiert zu werden?

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von Bineglücklich am 15.02.2019, 10:37 Uhr

Wir bekommen heute (2. Klasse) das Lernentwicklungsgesprächspapier mit nach Hause (anstatt ein Zwischenzeugnis). Gestern gabs den Mathetest schon mit der ersten Note raus, da es ab jetzt ja Noten in den 3 Hauptfächern gibt fürs Jahreszeugnis. :-) Aber diese Tests werden bei uns auch nicht angesagt, man kann sie aber erahnen.

LG Bine

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Re: Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Antwort von Aquilina am 19.02.2019, 14:16 Uhr

Hallo,

in Berlin ist es bei Arbeiten so, das erst alle Arbeiten eines Faches zurück gegeben werden müssen, um erneut eine Arbeit schreiben zu können. Außerdem müssen die Kinder ja wissen, wo ihre Fehler liegen.

https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/grundschulverordnung/teil-v-lernerfolgsbeurteilung-und-qualitaetssicherung/sect-20-lernerfolgskontrollen.php

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