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Geschrieben von Amazone222 am 31.07.2010, 21:07 Uhr

freiwillige Wiederholung abgelehnt: was tun?

Hallo kann mir jemand weiterhelfen?
Meine Tochter war ein Kann-Kind zur Einschulung und ist als Frühchen im August geboren! Da Sie mein drittes Kind ist ist Sie sehr flott! Auf drängen der Schule sollte ich Sie Einschulen, obwohl ich mich geweigert habe bis 3 Tage vor Einschulungstermin, weil sonst die Klasse nicht zustande kam!
Habe mich dann mehr oder weniger überreden lassen, mit der Begründung, daß es nur 13 Kinder sind, was eigentlich super ist!
Über die Hälfte der Kinder in der Klasse sind aber zurückgesetzte, dementsprechend ist in der dritten Klasse die Sprachentwicklung, Satzbau und Tempo meilenweit auseinander!
Jetzt hatte ich eine freiwillige Wiederholung der dritten Klasse beantragt, mit der Begründung, das in diesem Jahr große Stofflücken entstanden sind und Sie ja ein Jahr zu früh eingeschult worden wäre!
Die Lehrerkonferenz hat mir dies abgelehnt, mit der Begründung das Sie in den Hauptfächern auf 4, 4, 4 stehen würde und dies dem Durchschnitt der Klasse entsprechen würde(was mich schon sehr wunder)!
Nach zwei persönlichen Gesprächen, wurde mir jedesmal versichert Sie steht auf 4, 4, 4 und es gäbe keinen Grund das Sie nicht in die 4. versetzt werden würde. Sie ging aber trotzdem in den Förderunterricht!
So jetzt kommt der Hammer im Zeugniss steht jetzt 4, 4, 5, obwohl das letzte Gespräch vor ca 14 Tagen stattfand!
Was kann ich noch tun, oder wie kann ich noch ansetzen?
Bin Dankbar über jeden Beitrag!

 
20 Antworten:

Re: freiwillige Wiederholung abgelehnt: was tun?

Antwort von Dreikindmama am 31.07.2010, 21:50 Uhr

Hallo,

wenn die Schule die Rückversetzung bzw. Wiederholung der 3. Klasse so kategorisch ablehnt, würde ich mich an das Schulamt wenden und denen den Fall schildern und um Hilfe bitten.

Gruß

Sylvia

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Re: freiwillige Wiederholung abgelehnt: was tun?

Antwort von golfer am 31.07.2010, 22:45 Uhr

wehr dich.....kämpfe....mach blos was.....ev. auch Ärtzte hinzusiehen....tut mir Leid aber 4er ind der 3. Klasse sind sehr wohl eingrund zurück zu gehen.....da wird ja die ganze Zukunft verbaut......ggf würde ich auch die Schulform wechseln und in eine private oder Montessori ghen.....die ahben nur Angst das ihre Klasse aufgelöst wird.......und einer anderen Schule zugeschlagen wird...und dem Schnit der Klasse entspricht es sicher nciht......bei uns inst der Schnitt in der Klasse sicher bei 2,0.....unter 3,0 ist der in einer deutschsprachichen Klasse sicher nicht.....warum bist nicht schon zum Halbjahr zurück

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Re: freiwillige Wiederholung abgelehnt: was tun?

Antwort von Amazone222 am 01.08.2010, 9:01 Uhr

Du sprichst mir aus der Seele!
Habe das Thema und die freiwillige Wiederholung schon beim ersten Elternabend angesprochen!
Da diese dritte Klasse eine 3/4 Kombiklasse ist, ist es für das Kind leichter, wenn Sie die dritte komplett wiederholt, dann bleibt Sie bei Ihren Freundinnen und vom Stoff her ist es auch besser, weil Sie diesen dann auch komplett wiederholen kann bzw.bekommt Sie in HSU dann den drittKlass Stoff! Im letzten Jahr wurde der 4.Klass Stoff in HSU durchgenommen! unter anderem daher auch die 5 im Zeugniss!
Unsere Klasse ist komplett deutschsprachig(wohnen am Land)!
Meine Vermutung ist das Sie noch ein Kind für die 4.Klasse suchen damit diese wieder eigenständig wird!
Konnte am Freitag nichts mehr ausrichten, aber morgen werde ich als erstes beim Schulrat anrufen, hoffe nur das ich meine Wut zügeln kann!
Danke

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WARUM denn abgelehnt??

Antwort von Henni am 01.08.2010, 9:16 Uhr

HAllo

für mich wäre es hilfreich zu wisssen in welchen Fächern sie welche Noten hat und ob du eine Begründung bekommen hast warum sie nciht freiwillig wiederholen soll. Denn: wiederholen ist kein Mittel, mit dem man automatisch Noten verbessert! Wenn die schwachen leistungen deiner Tochter z.B. auf mangelnder Mitarbeit etc beruhen dann brignt eine Widerholung ja gar ncihts! Wenn die 5 in Mathe ist, sieht die Sache für mich anders aus, als wenn die 5 in HSU ist, da macht ein anderer LEhrer im gleichen SChuljahr ev ganz anderen Theman...da bringt wiederholen dann auch cniht viel...wogegen massive Lücken IN Mathe natürlich mti wiederholen ev behoben werden können....also: woran liegen die schwachen Noten? Worin ist die 5? Wie begründet man dir die Ablehnung? Was schlägt man dir vor? Das SCHulamt wird die da sicher nciht weiterhelfen können...die müssen sich danna cuher st mit der SHcule auseinandersetzen und werden höchstens darum bitten, dass man mit dir eine Gespräch führt...das kannst im Prinzip auch grad selbst organisieren...

Alles Gute! HEnni

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Nachreifung

Antwort von Franz Josef Neffe am 01.08.2010, 14:33 Uhr

Wenn ein Kind in die Schule kommt, hat die Mutter 6 JAHRE ERFAHRUNG mit dem Kind. Als Ich-kann-Schule-Lehrer finde ich es haarsträubend, dass die Schule, die keine Ahnung von dem Kind hat, nicht dankbar auf den großen Erfahrungsschatz der Mütter zurückgreift.
Da machen sie irgendwelche Papiertests, deren wissenschaftliche Aussagekraft bestenfalls etwas über einen Abstand zu einem künstlich errechneten Durchschnitt aussagt aber überhaupt nichts über den Menschen, und dann meinen sie, sie wissen alles über das Kind und die Eltern wissen nichts. Das ist auch ein pädagogisches Niveau unter Normalnull.
Es ist doch sehr deutlich aus Deinen Aussagen, zu erkennen, dass Du das Wesentliche wahrgenommen hast. Du magst darüber noch nicht alles wissen, aber es uist das, worum es geht. Die Kräfte und Talente Deines Kindes sind - ich würde sagen: noch nicht ganz ausgebrütet. Und sie haben es verdient, ihren natürlichen Reifungsprozess durchmachen zu können. Es sind ganz und gar keine "4-er-Talente". Aber sie brauchen Stärkung, die nötige Wärme für Entwicklung und Wachstum, Anerkennung, und Zutrauen, Auftrichtung, echtes, ehrliches Interesse an ihrer guten Entwicklung und mehr desgleichen. Die Schule biete aber nur formale Übungen, Wiederholungen, Kritik, Druck und dergleichen - davon wird die Seele nicht satt und davon wachsen keine Talente.
Drum, unabhängig wie es formal weitergeht, schlage ich Dir vor, ganz gezielt die Kräfte Deiner Tochter aufzutanken. In der Ich-kann-Schule würde ich jeden tag gerade die Talente von ihr am meisten bewundern, denen sie selbst am wenigsten zutraut. Irgendwer muss diesen Talenten doch etwas geben, wovon sie wachsen können. Wenn wir den Talenten bloß immer unter die Nase reiben, wie schwach und schlecht sie sind, davon wächst keines, das schlägt sie im Gegenteil alle in die Flucht.
Du spürst, worauf es mir ankommt: Gerade die schwachen oder oft nur geschwächten Talente brauchen Stärkung = Achtung, Anerkennung, Bestätigung, Interesse, Ermutigung usw., und das reichlich und regelmäßig und vor allem dann, wenn sie es sich nicht "verdient" zu haben scheinen. Wenn Du die Wirkung besonders tief und schnell haben willst, dann sag es Deinem Kind und seinen Talenten auch noch, wenn es schläft; da wirkt es besonders stark. Du brauchst Dir doch nur zu überlegen, was Deine größte Sehnsucht wäre, wenn Du eines der Talente Deines Kindes wärest - das gib ihnen! Ich freue mich auf Euren Erfolg!
Franz Josef Neffe

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Re: Nachreifung

Antwort von Amazone222 am 01.08.2010, 16:18 Uhr

Hallo Franz Josef Neffe,
Danke, für deinen langen Brief!
Ja ich muß Dir zustimmen!
Die Ähnlichkeiten zu meinen anderen Kindern sind sehr groß, allerdings waren die auch ein Jahr älter in der dritten Klasse!
Deshalb kann ich auch mit sicherheit sagen, das die Kleine im Vergleich eine Stufe tiefer besser augehoben wäre und da auch ohne viel Mühe zweier und dreier schreiben würde, weil Ihr einfach dieses Jahr Reife fehlt!
Irgendwann hilft auch nicht mehr loben und anerkennen und Motivieren, jeder Erwachsene hätte schon das Handtuch geschmissen, wenn er 1 1/2 Jahre nur überfordert wäre und er merkt dass die anderen einfach schneller sind!
LG

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Re: WARUM denn abgelehnt??

Antwort von Amazone222 am 01.08.2010, 16:43 Uhr

Hallo Henni,

Deutsch 4, Mathe 4, HSU 5!
Bei den HSU-Proben lag es auch daran das die Fragen teilweise 3 Zeilen hatten, weil es die Proben der 4 Klasse waren!
Sie ist in einer 3/4 Kombieklasse! Die Proben waren geübt und wenn du Sie ausgefragt hast kamen die Antworten auch prompt, eigentlich hätte jedesmal nach ihrem mündlichen können ne 2 rauskommen müssen!
Die Begründung Sie hätte in den Hauptfächern 4, 4, 4 und liegt absolut im Durchschnitt der Klasse! Im Zeugniss stand dann eine 5 in HSU, obwohl ich noch dreimal nachgefragt hatte (im persönlichem Gespräch), wo die 4 in HSU herkommen soll!
an Mangelnder Mitarbeit liegt es absolut nicht und irgendwann ist es auch gut für (8Jahre)einen Grundschüler zu lernen! Täglich (mit Hausaufgaben) 3 1/2 - 4 1/2 Stunden und dann noch laut lesen! Und von der Rektorin wird mir dann noch gesagt, dann muß sie halt in der 4 Klasse mehr lernen! Hallo der Tag hat nur 24 Std.
.. übrigends genau das befürchte ich das das Schulamt gar nichts macht und die persönlichen Gespräche hab ich schon zweimal hinter mir!
Im Vergleich glaube ich, würde Sie in einer Jahrgangsstufe tiefer (weil Sie da Reifetechnisch einfach besser reinpasst) ohne weiteres Ihre Dreier und hi und da auch mal ne zwei schreiben!
LG

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Re: Nachreifung

Antwort von Henni am 01.08.2010, 16:57 Uhr

??? Also dann muss ich doch mla nachfragen an was für einer SChule inw elchem Bundesland sie ist...das ist ja mehr als Merkwürdig! Es sind 13 Kinder in einer 3/4 Kombiklasse und der Durchschnitt hat überall nur 4en??? Sie ist im August eingeschult und war ein KANN Kind? (Hier in Ba Wü wäre sie eh dran geweseh) und die SCHULE hat gedrängt sie einzuschulen?? Wie denn wenn sie KANN Kind ist, da musst DU doch den Antrag stellen...??? Versteh nur Bahnhof...

Aber wie gesagt: eine HSU 5 wird durch widerholen doch nicht besser! Ist für mcih eh ein Wuder, wie mand as schaffen kann, denn normal sind da doch 70 % mündlich bewertet!!! Das mti den 3 Zeilen verstehe cih nciht so richtig, oder meinst du es liegt am fehlenden Leseverständnis deiner Tochter, wenn sie fragen aus 3 Zeilen nicht versteht...? Das mit der versprochenen 4 die dann eine 5 wurde würde cihs chlicht un ergreifend nachfragen. vielleicht hat die LEhrerin: zur Zeit 4 gesagt, dann hat deine Tochter einfach KOMPLETT aufgehört mitzumachen so dass es sich dann eben noch verschlechter hat??? Sie muss ja wirklich das ganze Jahr über nur 5 en geschrieben haben um das überhaupt hinzubekommen...ich kenne ehrlich gesagt auch als LEhrerin kaum kinder mit ner 4 in HSU! Schon merkwürdig..hilft dir aber nciht weiter....

Dennoch LG Henni

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Re: Nachreifung

Antwort von Amazone222 am 01.08.2010, 21:37 Uhr

Also gut nochmal:
Meine Tochter ist im August geboren und ist ein Frühchen( Entbindungstermin Oktober ,1500gr. bei der Geburt)
Die Schule ist in Bayern!
Insgesamt sind es in dieser Kombiklasse 29 Kinder davon 12 Kinder dritte Klasse!
Das es in Hsu ne 5 wird, war mir klar aus den 3 Proben des letzten Halbjahres!
Das letzte persönliche Gespräch fand vor 14 Tagen zu diesem Thema statt und da standen die Noten für das Zeugniss schon fest und die Lehrerin und die Rektorin haben mir wieder bestätigt Sie steht auf ner 4 im Zeugnis in HSU (nach meiner Rechnung ja ne 5) und mit drei Vierern liegt Sie im Klassendurchschnitt!
...und somit bleibt es bei der Ablehnung der frw. Wiederholung!
Jedenfalls gabs bei uns am Freitag Zeugnis und jetzt steht die 5 drin, obwohl die Damen die Begründung ja gemacht haben: Sie steht auf ner 4 im Zeugnis und mit drei Vierern liegt Sie im Klassendurchschnitt!

Wobei mich die 5 für das Kind nicht stören würde, wenn Sie wiederholen könnte, wenn Sie aber jetzt in die 4. Klasse muß, hat Sie ein Problem, weil vorallem der HSU Stoff aufbaut auf der Dritten! Das kann nur schiefgehen!
Es ist dann voraussehbar, das Sie wohl unfreiwillig die 4.wiederholt! Was ich ja vermeiden wollte aufgrund ihrem Alters.Lustig oder?

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Re: Nachreifung

Antwort von golfer am 01.08.2010, 22:32 Uhr

es git keine Klasse wo die Kinder im Schnitt auf 4 stehen....frag doch bitte mal die anderen Eltern.....da würde eswohl einen Aufstand in der Klasse geben...vor allem in Bayern...kein einziges Kidn der Klasse hätte die Möglichkeit auf einen Übertritt.....

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...........

Antwort von 3wildehühner am 02.08.2010, 9:08 Uhr

in der 4. klasse kann man nicht sitzenbleiben; ist man schlecht kommt man auf die hauptschule oder auf die förderschule.

die noten deiner tochter sind für die grundschule sehr schlecht und ich finde absolut vernünftig, dass du eine wiederholung wünschst.

wobei ich das mit hsu nicht verstehe. meine mittlere ist in der 3. klasse und meine große in der 4. klasse gewesen und die mittlere hätte problemlos den stoff der 4. machen können-der war überhaupt nicht schwerer; die themen sind bei jedem lehrer anders und z.b. einige themen haben sie trotz des einen jahres zwischen ihnen zeitgleich gemacht.
da deine tochter auch in deutsch schlecht ist (was hat sie denn in lesen?-oder wird das in bayern nicht unterteilt?), kann es natürlich evtl. schon damit zusammenhängen.

da die schule aber nicht kooperativ scheint, solltest du über einen schulwechsel nachdenken!

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Falsch!

Antwort von trisha0570 am 02.08.2010, 9:35 Uhr

Es stimmt nicht, dass man in der 4. Klasse nicht sitzen bleiben kann! Man kann nur nicht freiwillig wiederholen.

Dass die Schule eine freiwillige Wiederholung der 3. Klasse verweigert, habe ich noch nie gehört - vor allem bei diesen Noten. Ich würde an deiner Stelle alles versuchen, dass sie doch noch zustimmen. Und wenn der Notenschnitt der Klasse tatsächlich bei 4 liegt, würde ich mein Kind auf eine andere Schule schicken.

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Frage wiederholen 4. klasse bayern

Antwort von golfer am 02.08.2010, 10:47 Uhr

nochmal.....warum kann eigentlich die 4. nicht freiwillig wiederholt werden......kann man mitter der 4. in Bayern ncoh zurück in die 3. gehen...freiwillig......

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Wiederholen

Antwort von azalee am 02.08.2010, 11:07 Uhr

Hallo,

Ist Eure zukünftige 3. KLasse etwa deutlich voller als die jetzige, in der Deine Tochter sitzt? Manchmal geht Schulpolitik vor Schülerwohl. War bei meinem Patenkind so. Erst der Schulpsychologe hat es dann durchboxen können, dass sie aus der kleinen in eine deutlich größere Klasse kommt.

Hast Du schon mal daran gedacht, den Schulpsychologen aufzusuchen? Gerade eine HSU 5 wäre doch ein guter Aufhänger. Vielleicht könnt Ihr ihn mit ins Boot nehmen.

Und: darf man laut Eurem Schulgesetz freiwillig aus der 4. KLasse in die 3. Klasse zurückgehen? Dann kann man ja immer noch alles umgehen und nach unten wechseln. Am besten besorgst Du Dir Euer Schulgesetz und schaust da mal nach.

azalee

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Re: Nachreifung

Antwort von Amazone222 am 02.08.2010, 21:34 Uhr

Ja, das hab ich auch gesagt das das nicht sein kann, das der Durchschnitt der Klasse bei 4 ist! Man spricht sich ja auch mit den anderen Mamas ab und ich kenn die Noten von 5-6 anderen Kindern. Ich hab die Rektorin gefragt wem Sie das weis machen will.........

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Re: freiwillige Wiederholung abgelehnt: was tun?

Antwort von Carmar am 02.08.2010, 21:56 Uhr

Nun ja, wenn sie mit den Noten 4,4,4 im Klassendurchschnitt läge und deshalb nicht freiwillig die Klasse wiederholen dürfte, dann dürfte doch jetzt mit 4,4,5 der Weg zur Wiederholung frei sein. So würde ich in dem Fall argumentieren.

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Gesetze und Richtlinien zur freiwilligen Wiederholung! vorsicht! lang!

Antwort von Amazone222 am 02.08.2010, 22:04 Uhr

Den Text dazu habe ich auf einer Schulseite als Antrag zur freiwilligen Wiederholung gefunden!
Die Rektorin meinte das gilt für uns nicht ! (guter Witz):

Die Bestimmungen des § 5 der Grundschulversetzungsordnung in der Fassung vom
11.05.1993 habe(n) ich (wir) zur Kenntnis genommen.
§ 5 Freiwillige Wiederholung einer Klasse
(1) Einem Schüler der Klassen 1 bis 3 wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten einmal während des Besuchs dieser
Klassen gestattet, ein Jahr freiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der Klasse 1,
während der Klasse 2, in der Klasse 3 in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres; über Ausnahmen entscheidet der
Schulleiter.
(2) Einem Schüler der Klasse 4 kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Klassenkonferenz ausnahmsweise bei
Vorliegen besonderer Gründe (z.B. längere Krankheit, besondere familiäre Belastungen, vorzeitige Einschulung) gestattet
werden, ein Jahr freiwillig zu wiederholen, wenn er nicht bereits nach Absatz 1 wiederholt hat oder vom Schulbesuch zurückgestellt
wurde. Die freiwillige Wiederholung ist in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres zulässig.
(3) Die freiwillige Wiederholung hat zur Folge, dass die zuletzt ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht mehr
getroffen gilt. Die freiwillige Wiederholung ist im Zeugnis mit "wiederholt freiwillig" zu vermerken.
Im Bayerischen Erziehungs und Unterrichtsgesetzt steht:
§ 48
Freiwilliges Wiederholen,
Überspringen einer Jahrgangsstufe
(1) 1 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen oder Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zum Schulhalbjahr in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. 2 Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz unter Würdigung der schulischen Leistungen der Schülerin oder des Schülers.

.. und in der staatliche Schulberatung Bayern kann man dies finden:
Freiwilliges Wiederholen



Kurzinformation im Überblick
Schüler können eine Jahrgangsstufe auch freiwillig, im Gegensatz zur Pflichtwiederholung, wiederholen.
Das freiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe bedeutet, dass ein Schüle, der gemäß seinen Jahresleistungen das Klassenziel erreicht hat und in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorrücken darf, trotzdem die "bestandene" Jahrgangsstufe nochmals besuchen möchte.




Schulrechtliche Situation
Die Volksschulordnung regelt in § 48 Abs. 1 das freiwillige Wiederholen:
"Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens im Anschluss an die Aushändigung des Zwischenzeugnisses in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz unter Würdigung der schulischen Leistungen der Schülerin oder des Schülers".

Das grundsätzliche Recht des Schülers auf freiwilliges Wiederholen wird durch die Entscheidungsbefugnis der Lehrerkonferenz insofern eingeschränkt, als dieses Recht an Bedingungen geknüpft ist. Die Entscheidung ist in pädagogischer Verantwortung zu treffen. Welche Bedeutung dieser Entscheidungsbefugnis zugesprochen wird, zeigt sich daran, dass nicht der Klassenlehrer oder der Schulleiter diese Entscheidung trifft, sondern die Lehrerkonferenz. Dabei hat die Lehrerkonferenz die schulischen Leistungen zu würdigen und abzuwägen, ob die Wiederholung des Stoffes in allen Fächern eines ganzen Jahrgangs in einem sinnvollen Verhältnis zum "Verbrauch" eines Lebensjahres steht.
Die Entscheidung der Lehrerkonferenz ist für den Schulleiter bindend, er muss diesen Beschluss grundsätzlich ausführen.





Verlaufserfahrungen
Die freiwilligen Wiederholungen (gemäß § 48 Abs. 1 VSO) verteilten sich in der Grundschule auf die einzelnen Klassenstufen wie folgt:

2005/06 2006/07 2007/08
Gesamt
(Anteil %) 2.519
(0,5 %) 2.397
(0,5 %) 2.561
(0,5 %)
1. Jahrgangsstufe
(Anteil in Prozent) 388
(0,3 %) 384
(0,3 %) 391
(0,3 %)
2. Jahrgangsstufe
(Anteil in Prozent) 882
(0,7 %) 845
(0,7 %) 920
(0,7 %)
3. Jahrgangsstufe
(Anteil in Prozent) 705
(0,5 %) 664
(0,5 %) 713
(0,6 %)
4. Jahrgangsstufe
(Anteil in Prozent) 544
(0,4 %) 504
(0,4 %) 537
(0,4 %)




Quelle: Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Volksschulen in Bayern




Es ist festzustellen, dass es keine signifikanten Geschlechtsunterschiede in der Nutzung der freiwilligen Wiederholung in der Grundschule gibt.
Der Anteil an der entsprechenden Schülerzahl der einzelnen Jahrgangsstufe in Bayern beträgt im Durchschnitt knapp ein halbes Prozent.

Der Anteil an tatsächlichen freiwilligen Wiederholungen in der 4. Jahrgangsstufe ist entgegen der oft von Lehrerseite geäußerten Vermutung, dass der Antragsstellung oft die Notenverbesserung zum Übertritt an die Realschule oder das Gymnasium zu Grunde liegt, nicht höher als im Gesamtdurchschnitt. Dieser "normale" Prozentanteil in der 4. Jahrgangsstufe spricht einmal mehr für den verantwortlichen Umgang mit dem pädagogischen Entscheidungsspielraum der Lehrerkonferenz.





Pädagogisch-psychologische Hinweise
Das freiwillige Wiederholen kann empfohlen werden, wenn z. B. durch längere Krankheiten der Stoff nicht genügend nachgelernt werden konnte und die Leistungsergebnisse auf Kenntnislücken schließen lassen. Dabei ist das Ziel der freiwilligen Wiederholung, die bestehenden "Wissens- u. Kenntnislücken" durch Wiederholung zu schließen, um ein problemloses Weiterlernen in der nächsthöheren Jahrgangsstufe zu ermöglichen.
Unter dem Aspekt der Würdigung der Leistungen eines Schülers kann der Sinn der freiwilligen Wiederholung nicht in einer Notenverbesserung z. B. von Note 2 auf 1 oder Note 3 auf 2 liegen.
Eine freiwillige Wiederholung der 4. Jahrgangsstufe ist im Hinblick auf eine Notenverbesserung für den Übertritt nicht möglich. Hier sollte vielmehr die Möglichkeit genutzt werden, nach der 5. Klasse Hauptschule den Übertritt an eine Realschule oder ein Gymnasium zu versuchen.

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Re: freiwillige Wiederholung abgelehnt: was tun?

Antwort von Amazone222 am 02.08.2010, 22:06 Uhr

Hallo Carmar, der Satz ist gut den merk ich mir für Mittwoch, da haben wir Termin beim Schulamt!
Danke

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Welches Bundesland bist du? Bayern? Dann gilt die Grundschulversetzungsordnung hier

Antwort von KH am 05.08.2010, 13:07 Uhr

tatsächlich nicht, hier gelten nur bayerische Verordnungen und Gesetze und eine Grundschulversetzungsordnung kenne ich auch nicht.
Am Rande bemerkt: Das BayEUG kennt Artikel, aber keine Paragrafen. Frag mich jetzt aber bitte nicht, was der Unterschied ist, ich bin kein Jurist.Theoretisch könntest du noch vor dem Verwaltungsgericht den Entscheid der Lehrerkonferenz anfechten lassen. Wenn in der schriftlichen Begründung die falschen NOten stehen, ist das ein klarer Formfehler. Du kannst natürlich auch einen Beratungslehrer hinzuziehen. Es geht dir ja darum, dass die Schulleistungen deines Kindes besser werden. Und viereinhalb Stunden täglich lernen kann es ja wohl auch nicht sein.

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Habe grade gelesen, dass ihr in Bayern wohnt .

Antwort von KH am 05.08.2010, 13:13 Uhr

In HSU baut der Stoff nicht wirklich auf der 3. Klasse auf, in Mathe und Deutsch schon. HSU sind Einzelthemen, die behandelt werden.
Also stört die 5 in HSU nicht wirklich. Die schlechte Note zeigt mir aber, dass sie offenbar "falsch" oder das Falsche lernt, da bringt aber die Wiederholung auch nur wenig.

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