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Geschrieben von thn05 am 18.12.2010, 12:18 Uhr

Frage zum Schulwechsel

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Wir werden umziehen in ein anderes Bundesland und ich habe schon telefonischen Kontakt aufgenommen zu einer Schule für unseren Sohn. Ich muss dazu sagen unser Sohn hat ADS und die hiesige Lehrerin macht uns das Leben hier sehr zur Hölle. Ich habe das dem Direktor der möglichen neuen Schule mitgeteilt und der hat mir gesagt ich soll in alle Ruhe umziehen und dann zu ihm kommen mit allen Befunden und dann würde er mir helfen die richtige Schule für unseren Sohn zu finden.
Nun zu meinem Problem, die hiesige Lehrerin rief mich gestern an und wollte unbedingt wissen wie die neue Schule heißt, wie der neue Rektor heißt usw. Ich habe ihr das dann so gesagt wie ich es wußte ohne die Schule mit Namen zu nennen. Denn ich finde es geht sie gar nichts an. Ich habe den Verdacht das sie da nur anrufen will und uns dann einen schlechten Start geben will. Denn sie ist mit allen Wasser gewaschen. Sie meinte dann sogar es gäbe eine Schulpflicht und wenn ich das nicht ihr sage wie die Schule heißt würde die Schule hier unseren Sohn nicht frei geben und so hätten sie dann ein Anrecht auf ihn. Ich muss sage das wir Schulpflicht haben ist mir schon klar da frage ich mich für wie blöd sie mich hält. Aber das nur nebenbei.
In der Realschule wo meine Tochter geht die haben mir nur eine Austrittserklärung gegeben und das meine Tochter dann die Bücher und die Fahrkarte abgeben muss. Nicht mehr. Die wollten nichts weiter wissen.

Nun meine Frage: Muss man den Namen der neuen Schule mitteilen?

LG
thn

 
10 Antworten:

Re: Frage zum Schulwechsel

Antwort von montpelle am 18.12.2010, 12:29 Uhr

Du (!) musst den Namen der neuen Schule der jetzigen Lehrerin nicht sagen, aber es wird eh in der Schulakte vermerkt.

Auch wird die neue Schule möglicherweise zur früheren Schule / Lehrerin Kontakt aufnehmen.

Ich verstehe nicht, warum du keinen Kontakt möchtest. Hälst du die Lehrer an der neuen Schule für so inkompetent, dass du ihnen unterstellst, sich keine eigene Meinung bilden zu können auch wenn sie schon eine Sichtweise gehört haben ?

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Nein, musst du nicht

Antwort von Phase1 am 18.12.2010, 13:19 Uhr

"dem Direktor der möglichen neuen Schule "


Es ist also noch nicht mal sicher, in welche Schule euer Sohn gehen wird.

Sobald die neue Schule definitiv feststeht, wird diese sich schon selber bei der alten Schule melden, um zwecks Schulakte anzufragen. Genau so würde ich das der alten Schule mitteilen.

Die Schulaktenübergabe ist obligatorisch. Somit weiß die alte Schule also spätestens zu jenem Zeitpunkt, in welche neue Schule euer Sohn geht. Das sollte für euch aber kein Grund zur Nervosität sein.

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Re: Frage zum Schulwechsel

Antwort von Stöppel am 18.12.2010, 13:39 Uhr

Soweit ich weiß ist es nicht Aufgabe der alten Schule dafür zu sorgen, dass die Schulpflicht weiterhin eingehalten wird. Meines Wissens nach sorgt die Gemeinde dafür. Sprich wenn ihr euch umgemeldet habt, dann bekommt die für euch neue zuständige Schule eine Information vom Einwohnermeldeamt.

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Re: Frage zum Schulwechsel

Antwort von berita am 18.12.2010, 15:05 Uhr

@montpelle:

Wie soll sie die Kompetenz von Lehrern einschätzen, deren Namen sie noch nicht mal kennt, geschweige denn sie kennengelernt hat?

Ich kann verstehen, dass sie ihrem Kind einen möglichst guten Start gewährleisten will, ohne dass die Lehrer schon vorher eventuell irgendwelche Vorurteile entwickeln. Auch Lehrer sind nur Menschen und nicht unfehlbar.. die "Drohgebärden" der bisherigen Lehrerin sind ein gutes Beispiel dafür (oder eher ein schlechtes).

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Re: @berita

Antwort von montpelle am 18.12.2010, 15:18 Uhr

"die hiesige Lehrerin macht uns das Leben hier sehr zur Hölle."

Das ist die Sichtweise, der Ausgangsposterin. Ob das so stimmt, weiß hier keiner. Auch stelle ich es in Frage, denn wenn es wirklich so schlimm ist, dass jemand ihrem Kind "das Leben zur Hölle macht", warum nimmt sie es hin und unternimmt nichst dagegen ?


"ohne dass die Lehrer schon vorher eventuell irgendwelche Vorurteile entwickeln."

Warum sollte ein Lehrer ein Vorurteil entwickeln, wenn er die Sichtweise eines Kollegen kennt ?
Glaubst du alles, was andere dir über eine bestimmte Person erzählen ?

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Re: Frage zum Schulwechsel

Antwort von glückskinder am 18.12.2010, 18:29 Uhr

Du meldest ihn in der alten Schule zum... ab. Und gehst dann in die neuen Schuel und meldest ihn an. Den Rest machen die Schulen untereinander aus. Bei uns ist es so, dass wir erfahren müssen, wie dei alte Schule heiß um die Akten zu bekommen.

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Re: @berita

Antwort von glückskinder am 18.12.2010, 18:34 Uhr

Nein, wir wissen nicht, ob es so ist, aber ich kann verstehen, wenn sie so empfindet, die Mutter, dass sie vermeiden möchte, den Erstkontakt durch die alte Lehrerin zur neuen Lehrerin herstellen zu lassen.
Empfindungen sind immer subjektiv. Jeder sieht es anders.
Du willst doch nicht allen ernst behaupten, dass der neue Kollege nicht schon Vorurteile haben könnte, ich betone könnte, wenn er über das Kind bescheid weiß. Wenn ich eine Akte lese, in der steht, dass er prügelt, klaut..., dann bin ich auch schon vorgewarnt.

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Re: @berita

Antwort von Phase1 am 18.12.2010, 18:44 Uhr

"Du willst doch nicht allen ernst behaupten, dass der neue Kollege nicht schon Vorurteile haben könnte "

Momentan ist die aber Ursprungsposterin die Einzige, die Vorurteile in der neuen Schule schürt:
"die hiesige Lehrerin macht uns das Leben hier sehr zur Hölle. Ich habe das dem Direktor der möglichen neuen Schule mitgeteilt "

Theoretisch wäre es nur gerecht, wenn die besagte Kollegen nun ihre Version der Geschichte erzählen dürfte. Das Ding ist aber: die Schulaktenangelegenheit geht ja von Schulleitung zu Schulleitung bzw. Sekretariat, d.h. also, jene Kollegin wird unter Umständen gar nicht mehr davon tangiert, sofern alles diskret abläuft.

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Re: Frage zum Schulwechsel

Antwort von tini80 am 18.12.2010, 18:46 Uhr

"Sie meinte dann sogar es gäbe eine Schulpflicht und wenn ich das nicht ihr wie die Schule heißt würde die Schule hier unseren Sohn nicht frei geben und so hätten sie dann ein Anrecht auf ihn."
Hat sie das WIRKLICH so gesagt? Wenn ja, ist das totaler Blödsinn. Dort, wo ihr euren ERSTwohnsitz habt, dort MUSS euer Sohn zur Schule gehen. Sobald ihr umgezogen und euren Wohnsitz gewechselt habt, hat doch die alte Schule kein "Recht" mehr auf ihn...

Was aber normalerweise bei einem Umzug (egal ob in eine andere Stadt, anderes Bundesland oder anderes Land) sein wird: Eure neue Schule MUSS bei der alten Schule den Schülerakt + Noten deines Sohnes anfordern. Somit erfahren die Lehrer der alten Schule auf alle Fälle Namen und Adresse der neuen Schule.

lG

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Re:Danke Euch...

Antwort von thn05 am 18.12.2010, 19:31 Uhr

Hallo,

ich danke Euch für die Antworten. Es hat mir sehr geholfen.

Weiter möchte ich noch schreiben, daß es wirklich stimmt was ich geschrieben haben habe. Die hiesige Lehrerin akzeptiert nicht das unser Sohn ADS hat und nimmt nichts an Hilfe an. Ich habe mehrmals versucht Gespräche mit ihr zu führen und ihr auf Anraten der Psychologin deren Ansichten und Anregungen weiter zu geben aber nichts hat sie angenommen. Im Gegenteil da beschwert sie sich das unser Sohn in manchen Situationen anders reagiert als Kinder die nicht ADS habe. Als eine Medikamentenumstellung statt fand hat sie sich fürchterlich aufgeregt und hinterfragt was denn mit unserem Sohn los sei. Dies sind jetzt nur ein paar Beispiele es gibt noch Einige mehr. Ich möchte aber hier nicht für Unruhe sorgen es war mir wichtig eine paar Antworten zu bekommen, die Ihr mir gegeben habt. Dafür nochmals danke.
Schönes Wochenende wünscht

thn

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