Frage: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Sehr geehrter Herr Doktor, Es geht um folgendes Problem. Ich habe 2009 und 2013 meine Söhne spontan entbunden, beide mit einem Gewicht von 4300-4600 Gramm. Die zweite Geburt endete in einer Katastrophe. Mein Sohn wäre bei der Geburt fast gestorben, kam kaum durch den Geburtskanal, war dunkelblau und hat nicht geatmet. Heute geht es ihm zum Glück gut. Das ganze habe ich nur schwer verarbeitet. Zudem leide ich unter erhöhtem Augeninnendruck, muss regelmäßig zur Glaukom Vorsorge. Mein Kind soll mit einem Herzfehler zur Welt kommen. Deswegen soll die Geburtsklinik eine Anbindung an ein Herzzentrum haben. Aufgrund dieser ganzen Vorkommnisse bestehe ich auf eine Kaiserschnitt-Entbindung! Diese wird mir aber strikt von der Geburtsklinik verweigert! Ich habe mich bereits nach anderen Kliniken umgesehen, und lediglich eine davon hätte die Sectio gemacht, aber die könnten mein Kind im Anschluss nicht versorgen, deshalb lehnen sie eine Geburt in derem Hause ab. Ich bin absolut ratlos und inzwischen 4 Tage über den errechneten Termin, ich habe keine Ahnung, was ich machen soll. Bitte um Hilfe!

von Sternchen2603 am 11.12.2018, 12:54



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Hallo, Wenn eine tatsächliche Indikation zum KS besteht wird dieser von jeder Geburtsklinik akzeptiert. Die Geburtshelfer würden hier nicht in ihr eigenes Messer laufen - es wird einen Grund geben ,warum die Klinik ,die an das Herzzentrum angeschlossen ist den KS verweigert - suchen Sie das Gespräch .denn viele Probleme lassen sich durch eine ordentliche Kommunikation lösen. Grüße Silke Westerhausen

von Silke Westerhausen am 11.12.2018



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Das ist wirklich, wirklich schlimm. Ich finde so ein Verhalten unerträglich für die Frauen. Sprich nochmal mit dem Krankenhaus, geh am besten heute nochmal hin, lass dich nicht abwimmeln, und vorallem unterschreibe nichts. Sage immer wieder dass du einen Kaiserschnitt haben willst. Wenn sie dir was zum Unterschreiben hinlegen. Schreibe drauf, das du nur per Kaiserschitt entbinden willst. Ja es ist ein Wunschkonzert. Denn es ist dein Körper und dein Kind. Und nein es gibt keinen Grund dir den KS zu verweigern. Leider gibt es da noch immer Menschen, die glauben sie hätten zu bestimmen was mit deinem Körper passiert. Es tut mir sehr sehr leid für dich. Ich hoffe du hast die mentale Kraft dich zu wehren. Nimm dir auch noch Unterstützung mit. Ich empfehle dir auch, falls du Wehen haben solltest und in dieses KH gehen musst. Auch dann IMMER wieder den Kasierschnitt zu verlanngen. Den Arzt zu rufen ( nicht nur mit der Hebamme zu sprechen). Lass die Antworten von deinem Mann filmen. Haltes wie gesagt das schriftlich fest, auf allem was sie dir vorlegen, schreibst du FETT rauf, das du einen Kaiserschnitt willst und unterschreibst nichts was mit vaginaler Geburt zu tun hat. Schade das du auf solche Menschen angewiesen bist. Viel Erfolg und alles Gute.

von mamavonbaby am 12.12.2018, 09:48



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Hallo mamavonbaby, Wir kennen die näheren Umstände nicht,deshalb bitte mit Vorverurteilungen zurückhaltend sein - Gespräche jeglicher Art uä dürfen im KH nicht gefilmt werden. Grüße Silke Westerhausen

von Silke Westerhausen am 12.12.2018



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Weche Umstände kennen wir nicht? Die Frau ist verzweifelt, weil sie einen Kaiserschnitt möchte, den das Krankenhaus ihr verweigert. Und für die Verweigerung gibt es absolut keinen Grund. Lieben Gruß.

von mamavonbaby am 12.12.2018, 19:05



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Doch,gibt es ,wenn keine medizinische Indikation gegeben ist. Inzwischen gibt es etliche Klagen gegen Kaiserschnitte,die nicht medizinisch indiziiert waren und daraus Schäden entstanden sind. Hier geht es jetzt aber nicht um KS pro oder kontra;außerdem lässt sich das Problem der AP nicht per Internet lösen,sondern nur direkt vor Ort im Gespräch! Grüße Silke Westerhausen

von Silke Westerhausen am 12.12.2018



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Das mit den medizinisch nicht indiezierten Klagen betrifft doch bestimmt nur Kaiserschnitte, die gegen den Wunsch der Frau ausgeführt wurden (zb weil unter der Geburt was nicht glatt lief) die Frau dann aber doch Zweifel hat ob es wirklich nötig war. Wenn sie den Kaiserschnitt möchte, dann wird die Frau da nicht klagen, dass sie dann einen bekommen hat. Also ist auch das kein Grund. Lieben Gruß.

von mamavonbaby am 12.12.2018, 20:56



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Das ist leider nicht so. Genug der Diskussion. Grüße SW

von Silke Westerhausen am 12.12.2018



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Sorry ich will da nichts diskutieren, ich wollte das nur verstehen. Das heist also da gibt es Frauen, die wollen einen Kaiserschnitt und verklagen dann das Krankenhaus, weil die dem nachgekommen sind? So verstehe ich ihre Aussage. (ich gehe nämlich bisher davon aus, das es nur Frauen betrifft, die eben keinen Kaiserschnitt wollten und dieser dann unter der Geburt nötig wurde) Lieben Gruß.

von mamavonbaby am 13.12.2018, 09:24



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

Hallo, Das müssen Sie die Gutachter der DGGGG fragen. Grüße Silke Westerhausen

von Silke Westerhausen am 13.12.2018



Antwort auf: Zu vaginaler Geburt gezwungen!

@ Mamavombaby Ja, es gibt tatsächlich Frauen, die nach (schweren) Komplikationen nach Wunschsectio die Geburtsklinik verklagt haben - mit dem Argument, die behandelnden Ärzte hätten (weil sie eben die Profis sind und nicht die Eltern) die medizinisch nicht indizierte Sectio ablehnen müssen, dann wäre es auch nicht zu den jeweiligen Komplikationen gekommen.

von Zwergpudel am 15.12.2018, 13:17



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