Rechtliche Frage

Dr. med. Stefan Kniesburges Frage an Dr. med. Stefan Kniesburges Chefarzt und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Rechtliche Frage

Hallo, liebes St Anna Team. Ich hab eine eher rechtliche Frage. Kann eine Geburtsabteilung eine spontane Geburt aus BEL grundsätzlich verweigern? Ich mach mir deswegen Gedanken, da ich beim 1. eine BEL hatte(die übrigens siper "geflutscht ist" und nun nur für den Fall mich erkundigen wollte. Ansonsten sind die nämlich dort sehr nett und ich hab mich generell dort gut betreut gefühlt bei der Vorsorgeuntersuchung. Und Kliniken in der Nähe sind rar. Danke und LG Dani.

Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 23:21



Antwort auf: Rechtliche Frage

Hallo, rechtlich gesehen kann, soweit ich weiß, eine Klinik es ablehen, Sie zu behandeln, wenn das notwendige Vertrauen zwischen Arzt und Patient nicht gegeben ist, außer es ist ein akuter Notfall. Ob eine grundsätzliche Ablehnung einer vaginalen Entbindung aus BEL unter rechtlichen Aspekten möglich ist, weiß ich nicht, individuelle Faktoren, wie z.B. ein sehr großes Kind oder andere Zusatzrisiken können aber zu einer medizinisch begründeten Kontraindikation führen. In diesem Fall wird und muss Ihnen der Geburtshelfer von einer vaginalen Geburt abraten. Wenn er das aber grundsätzlich und bei jeder Beckenendlage tut, dann muss man an seinen Fähigkeiten als Geburtshelfer zweifeln. Dann ist es ratsam, sich eine andere Klinik zu suchen. Dr. S. Kniesburges, St. Anna Hospital

von Dr. med. Stefan Kniesburges am 06.11.2002