Nackenfaltenmessung & mehr

Dr. med. Stefan Kniesburges Frage an Dr. med. Stefan Kniesburges Chefarzt und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Nackenfaltenmessung & mehr

Liebes Experten-Team, ist die sog. Nackenfaltenmessung des Embryos obligatorisch, d.h. wird sie routinemässig durchgeführt? Kann sie von jedem Frauenarzt durchgeführt werden? Wie lange dauert sie in der Regel? Wenn sie durchgeführt wurde, wie wird das dokumentiert? Was muss im Mutterpass stehen? Ist es eine kassenärztliche Leistung, oder bekommt man als Kassenpatient eine private Rechnung gestellt? Ferner: Ist ein Frauenarzt zu Beginn bei Feststellen einer Schwangerschaft verpflichtet oder angehalten, eine vaginale Untersuchung durchzuführen? Darf er "ohne Befund" an der Stelle im Mutterpass eintragen, auch wenn er keine vaginale Untersuchung durchgeführt hat? Wenn eine schwangere Patientin über Schmerzen im Scheidenbereich und starken, übelriechenden Ausfluß klagt, muß er durch eine vaginale Untersuchung/Abstrich einen Pilz- oder Baktierienbefall ausschliessen? Danke schon jetzt für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 11.12.2002, 18:43



Antwort auf: Nackenfaltenmessung & mehr

Hallo, 1. das Nackenfalten-Screening ist nicht obligatorisch und auch keine Kassenleistung. Es gibt deshalb auch keinen speziellen Platz im Mutterpass dafür. Man könnte z.B. unter der Rubrick Besonderheiten im MuPa dokumentieren. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist eine Risikoangabe für bestimmte numerische Chromosomenstörungen. Die Untersuchung muss privat bezahlt werden. Sie darf auch nur von speziell geschulten Ärzten durchgeführt werden. 2. Ein Untersuchungsbefund, egal ob o.B oder wie auch immer erfordert natürlich auch eine Untersuchung und ein Ausfluss läßt sich ebenfalls nur durch eine vaginale Untersuchung abklären. Ein Abstrich ist nicht immer notwendig, eine mikroskopische Untersuchung des frichen Sekretes sollte aber immer durchgeführt werden und erlaubt in vielen Fällen bereits eine Diagose. Die Festestellung der Schwangerschaft selber erfordert nicht unbedingt eine vaginale Untersuchung. Hierzu reicht ein Schwangerschaftstest. Dr. S. Kniesburges, St. Anna Hospital

von Dr. med. Stefan Kniesburges am 12.12.2002



Antwort auf: Nackenfaltenmessung & mehr

Danke für Ihre Antwort, Herr Dr. Kniesburges! Ich wollte nur noch einmal bestätigt wissen, was mir seit Beginn meiner Schwangerschaft klar war: Daß mein Ex-Frauenarzt mich angelogen hat. Ich fragte ihn ca. in der 9. SSW nach der sog. Nackenfaltenmessung, wann die durchzuführen sei, und er sagte sehr ruppig, die habe er gerade gemacht (nach einem flotten Ultraschall von ca. 3 min Dauer). Das sei eine Routineuntersuchung und ich müsse schon darauf vertrauen, dass er alles, was routinemässig vonnöten sei, auch durchführe. Er sei schliesslich der Arzt mit langer medizinischer Ausbildung, und ich die Patientin. Das sind Original-Aussagen, ich zitiere nur. Ferner trug er "ohne Befund" bei "vaginalen Untersuchungen" ins Gravidogramm ein, ohne diese durchgeführt zu haben. Meine Beschwerden bzgl. des Ausflusses tat er als "Symphysenschmerz" ab, erst nachdem ich hartnäckig blieb führte er eine vaginale Untersuchung durch und stellte Pilzbefall fest. Die Diskussion wiederholte sich beim nächsten VU-Termin noch einmal, diesmal stellte das Labor sogar Bakterien fest. Aber er hatte mich ja zunächst noch nicht einma untersuchen wollen... Auf meinen Wunsch hin - da ich seiner Aussage bzgl. der Nackenfaltenmessung nicht traute - wurde ein Triple Test durchgeführt, doch leider berechnete er das Gestationsalter falsch und führte auch den notwendigen Ultraschall in Zusammenhang mit der Blutabnahme NICHT durch (stellte mir den aber hinterher in Rechnung). Natürlich war der Wert des Triple Testes erschütternd und wir liessen eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen. Ergebnis zum Glück: gesunder Chromosomensatz. Ich bin heilfroh, dass ich schlussendlich diesen Frauenarzt gewechselt habe. Im Nachhinein finde ich es allerdings immer noch skandalös, wie arg man sich als Patient nachgerade "verarschen" lassen muss. Weil man natürlich (!) medizinischer Laie ist. Aber im Endeffekt muss man sich über solche Fälle, wie sie dieses Jahr vor dem BGH verhandelt wurden im Falle der Frauenärztin, die fehlende Extremitäten des Embryos bzw. später des Fötus im US nicht bemerkte, nicht wundern. Herzliche Grüsse und nochmals danke, Kerstin M.

Mitglied inaktiv - 12.12.2002, 12:47



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