Kann mich ein arzt ablehnen oder zur einleitung zwingen?

 Silke Westerhausen Frage an Silke Westerhausen Beleghebamme der Frauenklinik in Herne

Frage: Kann mich ein arzt ablehnen oder zur einleitung zwingen?

Hallo Ich bekomme mein viertes kind und bin in der 37.ssw.. ich möchte erneut im selben Krankenhaus entbinden wie bei den anderen 3en. Ich habe seit 2007 hohen Blutdruck, der aber auch jetzt in der Schwangerschaft gut eingestellt ist. Ich habe insulinpflichtigen gestationsdiabetes, der aber auch gut eingestellt ist. Der chefarzt meinte dass am Et eingeleitet werden soll. Das möchte ich aber nicht. Natürlich sofern keine Auffälligkeiten beim baby sind! Mein zweiter sohn wurde bei et+2 eingeleitet. Es dauerte 3 1/2 tage, bis die fruchtblase geplatzt ist und 1:50h später war er schon da. Er hatte noch sehr viel käseschmiere und die hebammen meinten er war noch nicht so weit. Er hatte durch die schnelle geburt eine anpassungsstörung und war ein schreibaby. Das möchte ich unbedingt nochmal erleben! Bei meinem dritten kind war der gestationsdiabetes diätetisch eingestellt. Es wurde erst bei et +10 eingeleitet, dauerte einen halben tag und die hebammen meinten sie war nicht stark übertragen. Deswegen möchte ich auch jetzt wieder erst bei et +10 einleiten lassen sofern beim baby alles In Ordnung ist. Kann mich deswegen der Chefarzt ablehnen? Oder mich zu einer Einleitung zwingen? Bei unserem letzten kind hatten wir uns geeinigt dass ich ab et jeden tag zum ctg komme zwecks Überwachung das ja auch ok war... danke Mit freundlichen Grüßen

von Cornhulio am 30.01.2020, 13:42



Antwort auf: Kann mich ein arzt ablehnen oder zur einleitung zwingen?

Hallo, Zuerst sollte der Geburtstermin verifiziert werden;so dass eine Terminunklarheit ausgeschlossen werden kann. Beim insulinpflichtigen GD sagen die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe,dass ab dem (tatsächlich) errechneten Geburtstermin die kindliche Morbidität und Mortalität steigen. Suchen Sie das Gespräch mit dem CA ,lassen den ET aufgrund des ersten Ultraschalles,des Konzeptionstermins oder dem ersten Tag der letzten Periode so exakt wie möglich bestimmen und dann muss man weiterschauen. Stimmt der ET und Ihnen wird eine Einleitung empfohlen kann es sein,dass Sie unterschreiben müssen,dass Sie gegen den ärztlichen Rat handeln...meist kommt man aber im Gespräch zueinander. Alles Gute, herzliche Grüße Silöke Westerhausen

von Silke Westerhausen am 30.01.2020



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