Guten Tag Herr Prof. Dr. Costa,
besteht bei Tiefkühlkost grundsätzlich auch die Kennzeichnungspflicht wenn Rohmilch(käse) verwendet wurde, also auch bei Produkten, die man selbst noch erhitzen muss, wie z. B. Pizza, Käsesauce...?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Mona
von
Mona3
am 24.04.2018, 12:44
Antwort auf:
Kennzeichnungspflicht Rohmilch Tiefkühlkost
Die Kennzeichnungspflicht für Rohmilch besteht für alle Produkte, auch für Tiefkühlkost. Da die Bezeichnung "aus Rohmilch" oder "au lait cru" eigentlich eine Auszeichnung sein soll, wären die Hersteller schön doof, diese Kennzeichnung nicht anzubringen...
von
Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa
am 28.04.2018