Frage: Dammschnitt-Entscheidung durch die Begleitperson ?

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Costa, nehmen wir an die Frau ist während der natürlichen Geburt nur bedingt ansprechbar oder entscheidungsfähig - muss die Begleitperson (Ehemann oder Mutter der Schwangeren) dann entscheiden ob ein Dammschnitt gesetzt werden darf oder nicht? Weder Mutter der Schwangeren, noch der Ehemann besitzen die medizinische Kompetenz eine solche Entscheidung zu treffen. Wenn dieser Fall eintritt, wie soll man sich verhalten? Vielen Dank für ihre Hilfe. mfg Ein besorgter Vater

von BesorgterVater am 09.11.2017, 12:59



Antwort auf: Dammschnitt-Entscheidung durch die Begleitperson ?

In den meisten Geburtskliniken in Deutschland ist es üblich, dass man einen Dammschnitt nur dann durchführt, wenn das unbedingt notwendig ist, wenn die Geburt sonst unnötig verzögert würde und das Kind in Gefahr gerät. Das kann nur die Hebamme und der Arzt, die über die nötige Erfahrung verfügen und die Gebärende betreuen. Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, dass weder der Ehemann noch die Mutter der Gebärenden über die medizinische Kompetenz verfügen. Das wäre auch dann der Fall, wenn beide Geburtshelfer oder Hebammen sind - wenn es um die eigene Frau oder Tochter geht, ist niemand objektiv und man sollte solche Entscheidungen auch dann den Geburtshelfern überlassen. Vielleicht noch so viel - Kein Mensch macht einen Dammschnitt so "aus Jux und Tollerei", sondern nur dann, wenn das unbedingt notwendig ist. So viel Vertrauen sollten Sie in die Leute haben, die Ihnen bei der Geburt helfen.

von Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa am 11.11.2017