Frage: Cremefüllung in Rührkuchen

Sehr geehrter Prof. Costa , Ich möchte gerne wissen ob ich als schwangere folgendes Produkt verzehren darf. Es ist Schokorührkuchen abgepackt. Man kennt es auch unter dem Namen WEBERLI . Dieser Kuchen hat eine Cremefuellung . Auf der Verpackung finde ich keine getrennten Zutaten die eindeutig die Cremefuellung bzw den Teig zugehörig sind. Der Kuchen wird nicht gekuelt . Ich schätze die Creme wird nach dem backen zugeführt. Mir ist bewusst das dieses nicht der Gesuendete Snack ist :-) Birgt die Creme gefahren wie z.b die der Listeriose ? Mit freundlichem Gruß

von Adlerherz am 15.05.2014, 22:22



Antwort auf: Cremefüllung in Rührkuchen

Grundsätzlich können Sie immer davon ausgehen, dass verpackte Lebensmittel (vorausgesetzt, natürlich, dass die Verpackung intakt ist) bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum verzehrt werden dürfen, ohne dass irgend eine Gefahr von ihnen ausgeht. Das gilt auch für die "Weberlis". Allerdings enthalten diese Süßigkeiten "Volleier", die wiederum beste Umgebung für Infektionskeime sind. Meine Empfehlung ist also, die Weberlis erst nach der Schwangerschaft zu genießen. Auch wenn es schwer fällt...

von Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa am 01.06.2014



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