S. g. Dr. Posth,
meine Tochter (18 ½ M.) soll ab August an 2-3 Tagen für jeweils 4 Stunden zur TM gehen, da ich stundenweise wieder anfange zu arbeiten.
Wir haben vor 3 Wo. mit der Eingewöhnung begonnen (3 Tage pro Wo. jeweils 1 Std.) und bisher läuft es gut. Ich bin immer noch dabei, aber die Kleine scheint sich schon ganz wohlzufühlen. Sie packt von sich aus die Tasche, wenn ich sage, dass wir zur TM wollen. Wenn wir ankommen, geht sie gleich zu den anderen Kindern und „spielt“ auch schon mit ihnen. Sie geht mit der TM mit, wenn diese das Zimmer verlässt und lässt sich von ihr auf den Arm nehmen. Nur wenn sie müde ist, dann kommt sie zu mir und will kuscheln.
Woran merke ich, dass meine Tochter bereit ist, für einige Zeit alleine bei der TM zu bleiben? Ich möchte nicht riskieren, dass sie Angst bekommt und die TM dann negativ besetzt ist. Aber solange ich da bin, bleibe ich ja immer Hauptbezugsperson und da ist es schwer zu beurteilen, ob sie die TM als Ersatz akzeptiert.
VG
von
Reba
am 23.05.2011, 00:10
Antwort auf:
Woran merke ich das meine Tochter allein bei der TM bleiben kann?
Stichwort: Fremdbetreuung
Hallo, einen Test, wie gut sich Ihre Tochter bei der Tagesmutter eingelebt hat und wie wohl sie sich wirklich fühlt, können Sie nur mit einem abgesicherten Trennungsversuch machen. Das heißt, Sie verlassen eine Zeitlang den Raum und bleiben erst einmal unsichtbar für Ihre Tochter und kommen dann nach einiger Zeit zurück. Normalerweise muss allerdings irgendetwas Belastendes passieren in Ihrer Abwesenheit, damit Sie genau erkennen können, ob die TM schon eine Ersatzbezugsperson ist oder nicht. Da das nicht programmierbar ist, wiederholt man die Trennungsmanöver und bleibt weiter in Habachtstellung oder lässt sich notfalls per Handy von etwas weiter weg ganz schnell zurückrufen.
Passiert etwas und kann die TM ihre Tochter dann ausreichend beruhigen und verhält sie sich bei Ihrer Rückkehr der Mutter freudig und entspannt, dann scheint die Ersatzbindung gegriffen zu haben. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 23.05.2011