Frage: Verhalten nach Fremdbetreuung

9 Monate alt, ab 20.08. Beginn Eingewöhnung bei Krippe bis 31.08., dann rausgenommen wg. Schreien lassen, Essenszwang, Erzieherwechsel während Eingewöhnung trotz Versicherung der Kontinuität. Tagesmutter gesucht, Eingewöhnung vom 31.08. - 02.09., viel zu kurz, aber Ausbildungsbeginn am 03.09.. Bei der Tagesmutti soweit okay, hält ihn viel im Arm, weil er nicht allein sein will, doch geht wg. der anderen Kinder natürlich nicht permanent. Zu Hause hat er mittlerweile Schlafstörungen, schlief früher durch, nun 4 - 5 Mal wach nachts. Fängt laut an zu kreischen, wenn er etwas nicht bekommt, richtiges "trotzen". Starke Trennungsangst. Will ihm das nicht länger antun oder bin ich zu empfindlich? Eltern sagen, das sei normal und gibt sich wieder, soll mich nicht so anstellen. Kann ich irgendwie wieder zu Hause bleiben? Was der Firma sagen? Will meine Arbeit nicht verlieren, kann man die Elternzeit verlängern? Danke für Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 21.09.2009, 08:48



Antwort auf: Verhalten nach Fremdbetreuung

Hallo, Elterngeld und damit Befreiung von der Arbeit gibt es für 12 Monate und noch einmal 2 Monate, wenn auch der Vater eine Zeitlang zu Hause bleiben möchte. Darauf haben Sie Anspruch. Lassen Sie sich beraten, z.B. beim Arbeitsamt. Sie haben natürlich vollkommen Recht. Man muss als Eltern auf die Gefühle eines Säuglings und Kleinkindes Rücksicht nehmen, anderfalls riskiert man seelische Störungen. Trennungsangst ist eine der frühesten Störungen in der Eltern-Kind-Beziehung. Wenn es auch im Moment noch keine echte Trennungsangst ist, so ist es doch ein massive Verunsicherung im Rahmen falsch begonnener früher Fremdbetreuung. Die Rückwirkungen auf die sensiblen vegetativen Bereiche wie Schlafen, Essen und auch allgemeines Wohlbefinden sind typisch für derartig harte Ablösungsprozesse. Das ist alles andere als normal und sollte Sie dazu veranlassen, och einmal genau zu überlegen, was alternativ möglich ist. Ihre Rechte sollten Sie sich genau erklären lassen. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 22.09.2009



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