S.g. dr p, bzgl trotz u durchsetzen: ab wann ist es gewalt? Wenn to, 23 mo alt, z.b. stiegen nicht rauf gehen will, warte ich, so lange, wie möglich u lasse ihren willen. Hab aber noch baby 3 mo alt, das dann schon unruhig wird. Was dann tun? Mit versprechen belohnung nicht funktioniert, hab dann-nach androhung- schnuller weggenommen. To gebrüllt, ist aber mitgegangen, hat schuller sofort wiederbekommen. Oder ist rauftragen besser? Sie tobt dann, brüllt, kommt mir vor, wenn ich gewalttätig wäre. Genauso auf zwang wickeln. Wenn geht, lass ich ihr zeit, bis sie sich überreden lässt, aber manchmal zeitmäßig nicht möglich. Muss sie dann unter anwendung erheblicher körperkraft-festhalten, niederdrücken-wickeln. Auch so manchmal beim an-/ausziehen o im auto in kindersitz geben. Ist das schon gewalt? Was wäre alternative? Wenn möglich versuche ich mit allen tricks zu arbeiten, aber umstände erlauben es nicht immer, besonders wenn das baby schon weint. Vielen dank!
von
bettina 1981
am 22.09.2014, 07:23
Antwort auf:
trotz
Hallo, was Gewalt ist, muss genau definiert werden. In meinem 3. Buch habe ich es versucht. Es ist nämlich gar nicht so einfach zu sagen, wo ein "Sich-durchsetzen" aufhört und Gewaltanwendung anfängt. Gewalt ist ganz eindeutig mit dem Faktor Aggression verbunden. Der andere Faktor ist der Machtmissbrauch. Nur Agggression und Macht zusammen, und zwar in ihren negativen Seiten (es gibt auch positive), machen Gewalt aus. Anders herum: Solange Sie keine Aggression gegen ihre Tochter ausleben und solange Ihre Machtausübung (die Sie ja nutzen) letztlich zum Vorteil in der Situation gereicht (sie wollen eine sonst festgefahrene Situation beenden), solange ist Ihr Einschreiten keine Gewalt (auch wenn es vordergründig so wirkt).
Selbst wenn Sie ein bisschen wütend auf Ihre Tochter in diesem Moment sind, ist das auch noch keine Gewalt, denn wütend sein, ist eine angemessene psychische Reaktion auf eine zu starke negative Herausforderung und keine Aggression. Dieses Wütend-sein billigen Sie ja auch Ihrer Tochter zu. Sie müssen nur aufpassen, dass Sie bei dem "Sich-durchsetzen" die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht überschreiten, denn Ihre Tochter wehrt sich und die Situation kann eskalieren.
Was Sie de facto Ihrer Tochter gegenüber ausüben, ist die Entscheidungsmacht, die leider von den Kindern nicht immer widerstandslos hingenommen wird. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 24.09.2014