Hallo Dr. Posth,
mein kleiner ist 17 Mo alt (korrigiert 14,5 Mo - da Frühchen) Ich arbeite Teilzeit seit beinahe einem Jahr u. von daher ist Lukas 2 Tage die Woche einmal bei der Tagesmutter u. einmal bei einer der Omas. Wir hatten vor 5 Wochen eine Phase, wo er immer den Verdacht hegte, ich würde ihn verlassen oder alleine zurücklassen. Seitdem verabschiede ich mich jetzt auch bewußt von ihm. Also vorher wurde er abgelenkt mit spielen u. ich bin gegangen. Doch er hat das jetzt durchschaut.
In ihrem Forum habe ich gelesen, dass durch Fremdbetreuung bei so kleinen auch seelische Schäden entstehen können. Woran würde ich dies merken? u. ab wann muss man solch einen Test durchführen?
Jetzt habe ich ja schon ein komisches Gefühl bei der Sache....
Vielen Dank schon mal
Gruß
Helga
Mitglied inaktiv - 27.04.2004, 20:36
Antwort auf:
strange situation test - wann wird so etwas gemacht
Liebe Helga, den Strange-Situation-Test macht eigentlich niemand. Bisher hat die Bindungsthoerie nur rein wissenschaftlich Einfluß auf den Umgang mit Säuglingen Kleinkindern gefunden. Das ist bedauerlich, aber so einfach nicht zu ändern. Es wird bestimmt noch Jahre dauern, bis man solche Lehrmeinungen als Erziehungsprinzip akzeptiert. Dazu kommt, daß die Loslösung bislang eigentlich nur ein tiefenpsychologisches Konzept ist und vom verhaltenpsychologisch orientierten, pädagogischen Mainstream noch gar nicht richtig zur Kenntnis genommen worden ist. Bindung und Loslösung als Paradigmen der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen zu akzeptieren ist Zukunftsvision auf dem entwicklungspsychologischen Gebiet. Wer etwas Gutes seinem Kind mit auf den Lebensweg geben will, richtet sich aber schon heute nach diesen Grundsätzen.
Daher also auch die Skepsis gegenüber früher Fremdbetreuung. Unsicher gebundene Kinder, das haben inzwischen verschiedene Studien ergeben (nachzulesen z.B. bei M.Dornes, "Die emotionale Welt des Kindes"), tragen ein höheres Risiko für spätere Verhaltensstörungen. Unsachgemäß begonnene Fremdbetreuung gefährdet aber die sichere Bindung, auch das gilt als erwiesen.
Wenn man also sein Kind fremdbetreuen lassen muß aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, muß man die Grundregeln hierfür anerkennen, die ich mehrfach im Forum aufgezählt habe (s. Stichwort: Fremdbetreuung). Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 28.04.2004
Antwort auf:
strange situation test - wann wird so etwas gemacht
Gruß
Helga
Mitglied inaktiv - 28.04.2004, 20:27