S.g.Dr.Posth,
frohes neues Jahr Ihnen und Ihrer Familie.
Sohn, 15 M., soll ab nächster Woche bei TaMu eingewöhnt werden.
Ungefähr so ausgemacht: 2 Wochen bin ich von Mo - Fr für ca.1h mit ihm dort, falls er sich wohlfühlt wird ab 3. Woche erste Trennung für 15 min versucht, bei weinen wird TaMu versuchen ihn zu beruhigen, falls dies innerhalb von ein paar Min nicht funktioniert, werde ich reingeholt. Dann sollen wir gehen, dann am nächsten Tag neuer Versuch. Ok? Oder soll der erste Beruhigungsversuch durch TaMu bei weinen lieber erst in meiner Anwesenheit sein und funktionieren? Befürchte, dass er in meiner Anwesenheit immer mich bevorzugen und wollen wird. Das gleiche ist nämlich auch wenn mein Mann und ich zuhause sind, da hat mein Mann leider keine Chance, bin ich nicht zuhause klappt das Beruhigen durch meinen Mann gut, wie sollten wir da verfahren?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
von
Hudhud
am 01.01.2013, 22:54
Antwort auf:
sanfte eingewöhnung
Hallo, das Problem, das Sie zur Sprache bringen, hatten mit den Entwicklungsschritten des Kindes zu tun. Nach meiner Darstellung gehört die Loslösung ja vor die Ablösung, so dass das Kind in der Fremdbetreuung von einer schon größeren Selbstständigkeit profitiert. Im 2. Lebensjahr geschieht aber dasselbe mit der Erzieherin oder Tagesmutter, was sonst in der Loslösung passiert. Die Mutter wird in bestimmten Situationen zunächst eimal weiter dem Vater vorgezogen. Das sind nun einmal Naturgesetze, die von gesellschaftlichen Wünschen und Bedürfnissen nicht unterlaufen werden können. Da wir es aber trotzdem so machen wollen, müssen wir uns "Brücken" ausdenken, wie frühe Fremdbetreuung auch ohne den natürlichen Reifungsprozess gelingen kann. Oder man macht, wie sonst leider üblich, einfach auf die brutale Tour ohne über die Entwicklungsbedürfnisse des Kindes weiter nachzudenken (z.B. in vielen anderen Ländern).
Sie können es also so versuchen, bleiben aber bei den ersten Trennungsmanövern in der Nähe, um schnell eingrifen zu können. So geht man ja auch vor, wenn es sich um Verwandtenbetreuung handelt, wobei die Verwandten ja meist vom Kind schon gekannt werden. Viele Grüße und auch Ihnen ein gutes, neues Jahr.
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 04.01.2013