Frage: Rückbindung und Antwort auf Ihre Antwort htm?id=39626

HalloHerr Dr. Posth! Als ich Ihre Antwort letzte Woche laß, mußte ich ganz schön schlucken! Zu Ihrer Frage: sie wird an 7 Tagen im Monat an denen ich arbeiten gehe von ihrem Vater versorgt und wir arbeiten beide im Schichtdienst. Sie wurde nie von jemand anderem betreut als von mir und ihrem Vater. -Was genau meinen sie mit Rückbindung? Verstehe ich Sie richtig, ist mit Rückbindung "zuviel des Guten" gemeint? Zuviele prompte Liebesbeweise? Zuviel Elternbett, schmusen, vorlesen, vorsingen, zusammen spielen, tragen, nie schreien lassen... . Ihre Wünsche auf die ich feinfühlig eingehen will werden in letzter Zeit immer abstruser "Milchflasche halten!", "Schnuller aufheben!" - es ist wirklich zum verzweifeln. Was raten Sie? Eigenes Bett im Elternzimmer? Mich mehr zurücknehmen? - Ihr Vater bringt sich übrigens viel und liebevoll ein! Danke und viele Grüße.

Mitglied inaktiv - 30.11.2009, 00:25



Antwort auf: Rückbindung und Antwort auf Ihre Antwort htm?id=39626

Hallo, diese Frage ist schwer für mich zu beantworten, da ich weder Sie noch Ihre Tochter persönlich erlebt habe. Rückbindung bedeutet, dass in der Bindung zum Kind mehr ein elterliches Bedürfnis befriedigt wird als ein kindliches. Solche Handlungsweisen sind dem Elternteil, von sie ausgehen, meist nicht bewusst. Außenstehende können solche Strukturen überhaupt nicht erkennen, außer sie sind geschult im Erkennen von psychodynamischen Zusammenhängen und den daraus resultierenden Verhaltensweisen. Man nennt das die systemische Betrachtungsweise. Aber ich kann von hier aus gar nicht ermitteln, ob das bei Ihnen so ist. Lediglich aus Ihren Schilderungen der Verhaltensweisen Ihrer Tochter kann ich Vermutungen anstellen. Vielleicht ist bei Ihnen ja nur das Problem, dass zu wenig klare Regeln erstellt werden. Das heißt, Sie als Eltern und ihre Tochter sprechen miteinander Regeln ab, was an Verhaltensweisen ihrer Tochter toleriert wird und was nicht mehr geduldet wird. An diese Regeln muss sich dann Ihre Tochter -bis auf Ausnahmen- halten. Verstöße dürfen Sie dann rügen und einsichtige und klare Konsequenzen folgen lassen (die keine Strafmaßnahmen darstellen!). Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 30.11.2009