Bei meiner Tochter (4 Monate alt, korregiertes Alter: 3 Monate) wurde schon recht früh eine lieblingsseite festgestellt und man wollte aber bis zur U4 mit der behandlung warten, um zu beobachten, ob sich das "von alleine verwächst". die entscheidung war vom kia wohl nicht besonders wertvoll, denn nun hat sie neben dieser lieblingsseite außerdem auch noch aufrichtungsmängel geht also nicht korrekt in den unterarmstütz und ist offenbarin anderen dingen auch noch nicht so weit, wie sie es sein sollte (fäustchen noch häufig geschlossen, beine werden selten in rückenlage hochgezogen und das greifen beginnt jetzt erst)
nun habe ich krankengymnastik nach bobath verschrieben bekommen, ist das sinnvoll? und wann wäre es nötig, bzw. welche punkte müssten gegeben sein, damit man "mißttrauisch" wird und zunächst einen ultraschall vom kopf macht, um organische schäden auszuschließen...
Mitglied inaktiv - 24.01.2005, 19:18
Antwort auf:
Motorische Entwicklung/Ultraschall
Hallo, wenn Ihre Tochter voll 4 Wochen zu früh auf die Welt gekommen ist und jetzt 3 Monate alt ist, muß natürlich beachtet werden, daß ihre Entwicklung auch erst der eines 3monatigen Säuglings entspricht. Da braucht sie noch keine Unterarmellenbogenstützposition einzunehmen und auch die Händchen sind noch oft gefaustet. Auch die Beine braucht sie noch nicht anzuwinkeln. Seitendifferenzen sind tatsächlich häufig in dieser Phase und nicht immer ein Grund, krankengymnastisch einzugreifen. Man muß das gesamte Entwicklungsniveau betrachten und nicht einzelne Untersuchungsergebnisse.
Da sich Zeichen einer "spastischen Lähmung" erst in dieser Entwicklungsphase eindeutig zeigen, ist jetzt Obacht zu geben, aber die Therapie muß der Diagnose folgen und nicht umgekehrt. Geht die Entwicklung tatsächlich in diese Richtung (Anamnese muß entsprechend sein), dann ist nicht nur ein Ultraschall, sondern auch ein CT oder vielleicht sogar ein MRT angezeigt. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 26.01.2005