Medikamentöse Ruhigstellung bei Entwicklungsverzögerung?

Dr. med. Rüdiger Posth Frage an Dr. med. Rüdiger Posth Facharzt für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Frage: Medikamentöse Ruhigstellung bei Entwicklungsverzögerung?

Sehr geehrter Herr Dr.Posth. Meine Tochter ( 5 Jahre ) hat eine mentale Entwicklungsverzögerung und Sprachentwicklungsverzögerung.Sind im SPZ in Behandlung. Hatten letzte Woche einen Kontrolltermin beim K-Psychologen.Meine Tochter hat in den letzten 2 Jahre große Fortschritte gemacht,aber meiner und der Meinung des KIGA´s(Integrationsgruppe) sollte sie vom Schulbesuch noch 1 Jahr zurückgestellt werden.Dieser Meinung ist der K-Psychologe soweit auch.Er sagt sie hat ziemlich viel krips,kann schon alle Buchstaben,kann mindestens bis 10 zählen und hat ein erstaunliches Gedächtnis.Sie ist aber noch sehr hibbelig und tut sich manchmal schwer ruhig zu sitzen und sich länger auf etwas zu konzentrieren.Daher meinte der K-Psychologe man sollte über eine medikamentöse Ruhigstellung nachdenken!ich war etwas schockiert,da sie ja noch 2 Jahre bis zur Schule hat.Sie ist nicht hyperaktiv. Ist das ein normales Vorgehen? Viele Grüße und vielen Dank! Assunta

Mitglied inaktiv - 22.11.2010, 10:20



Antwort auf: Medikamentöse Ruhigstellung bei Entwicklungsverzögerung?

Liebe Assunta, hallo, nein, das ist ein vollkommen falsches Vorgehen. Zunächst muss man ganz einfach die Reife eines Kindes sehen, und wenn klar ist, dass Entwicklungsschwierigkeiten vorgelegen haben, die erst jetzt langsam aufgeholt werden, und ohnehin 1 Jahr Rückstellung von der Einschulung vorgesehen ist, dann unternimmt man zunächst einmal gar nichts außer den laufenden entwicklungsfördernden Maßnahmen. Dazu könnte im Einzelfall auch Ergotherapie gehören, die aber von einem Kinder- und Jungendarzt/ärztin verordnet werden muss. Vermutlich läuft Sprachtherapie und vielleicht so etwas wie psychomotorische Übungsbehandlung. Die Verordnung von Medikamenten setzt 1. eine dezidierte Untersuchung auf ADHS voraus und 2. die Einleitung einer begleitenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Wenn Medikamente diesbezüglich erfolderlich sind, dann erst ab dem 6. Lebensjahr und in der Schule. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 24.11.2010