Frage: Korrektur des Alters

Hallo Herr Dr. Posth, unser Kleiner kam in der 37 SW zur Welt. So viel ich weiss, muss bei der Entwicklung das Alter korrigiert werden. Er ist jetzt 5 Monate (korr. ca. 17 Wochen) alt. Wie ist es mit der Ernährung? Wird die Beikost im tatsächlichen 6. Lebensmonat eingeführt, oder muss ich hier auch das Alter korrigieren und die Beikost 3 Wochen später einführt? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Svetlana

Mitglied inaktiv - 16.04.2007, 22:46



Antwort auf: Korrektur des Alters

Liebe Svetlana, ein Säugling aus der 37.SSW gilt nur dann als frühgeboren, wenn er gleichzeitig auch etwas untermaßig ist, d.h weniger als 2500g wiegt. Mit anderen Worten ein kleiner "Brummer" mit 3000g aus der 37.SSW kann als ausgetragen gelten. Hinsichtlich der Ernährung spielt die Alterskorrektur nur eine begrenzte Rolle, da die Funktionen des Darmes sich sofort umstellen, wenn das Kind über den Magen-Darm-Trakt ernährt wird. 3 Wochen rauf oder runter spielen also so oder so keine allzu entscheidende Rolle. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 20.04.2007