Frage: Kindergartenreife / U7a

Hallo, bei der U7 war unser KiA rundum zufrieden und hat unserem Kleinen (noch nicht im Kiga) Kindergartenreife bescheinigt. Soll mit 2 3/4 Jahren gehen. Was muß denn ein Kind können, um kindergartenreif zu sein? Die U8 steht ja erst mit ca. 4 Jahren an. Die U7a mit 3 Jahren zahlt meine KK nicht. Würden Sie für jedes Kind die U7a empfehlen, auch wenn es keine Auffälligkeiten gibt? Was wird bei der U7a überprüft und welche Kosten kämen auf mich zu? Ich bin verunsichert, ob das nötig / sinnvoll ist oder nicht. Der KiA sieht meinen Kleinen regelmäßig bei Impfungen etc., und ich selber bemerke auch keine Auffälligkeiten an ihm, er kommt mir in allen Bereichen sehr fit vor und mir wird das oft von anderen bestätigt, aber mir ist klar, daß das natürlich keine U ersetzt. Danke für Ihren Ratund großes Lob fürs Forum. Grüße von Silke

Mitglied inaktiv - 04.06.2007, 09:51



Antwort auf: Kindergartenreife / U7a

Liebe Silke, Kindergartenreife bei einem 2jährigen Kind ist überhaupt kein Kriterium, das irgendwie zur Debatte stünde. Und Sie haben mit Ihrer kritischen Frage natürlich Recht, was ist überhaupt Kindergartenreife? Das Thema Frühbetreuung und darunter fällt zunächst einmal alles, was früher stattfindet als der Ki-ga mit 4 Jahren, ist ja relativ neu, und die Anforderungen an die institutionellen Einrichtungen wie auch die Voraussetzungen vom Kleinkind müssen erst einmal erarbeitet werden. Die U7a wäre hierfür auch nicht das richtige Instrument. Gleichwohl ist die U7a eine wichtige zusätzliche Vorsorge, die dann von den Kinderärzten/innen nur über die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ96 abgerechnet werden kann. Dafür muß der Arzt/die Ärztin vorher das Kostenangebot machen, das je nach Steigerungfaktor etwas unterschiedlich ausfallen kann. Stimmen die Eltern zu, ist der "Vertrag" abgeschlossen. Die Untersuchung selbst hebt ab auf die sprachliche und die kognitive, also geistige Entwicklung. Gerade die Sprachentwicklung spielt im Alter von 3 Jahren eine große Rolle, s. Sprachstandserhebung, die allerdings erst mit 4 Jahren durchgeführt werden kann. Im Einzelfall muß aber früher gehandelt werden. Auch für die psychosoziale Entwicklung ist die U7a sehr aufschlußreich, was nur kaum wahrgenommen wird, da die KiA/KiÄ in diesem Punkt eher schlecht ausgebildet sind. Schließlich rundet eine Körperliche Untersuchung mit wiegen und Messen die Untersuchung ab. Es lohnt sich also auf jeden Fall. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 05.06.2007