Frage: Kindergarten Eingewöhnung

Hallo Hr. Dr. Posth, mein Sohn wird im September 3 und wir hatten geplant, dass er dann auch in den Kindergarten geht. Nun hatten wir bereits den 1. Elternabend und ich kam auf die sanfte Ablösung zu sprechen. Leider wurde ich hier fast gesteinigt - die Erzieherinnen halten hiervon garnichts, das Kind müsse so durch und nach ein bzw. zwei Tagen Schreien gewöhnen sich die Kids schnell ein! Mein Sohn ist zwar sehr selbstbewusst u. viel u. gern mit Kindern zusammen -ich denke, auch der KiGa würde ihm gefallen, eine solche Eingewöhnung möchte ich ihm nicht zumuten. Was andere ü. mich denken, wenn ich die sanfte Abl. praktiziere ist mir egal, ich habe aber Angst, dass mein Kind z.B. wg. dummer Bemerk. der Erz. darunter leiden muss. Was soll ich tun??? In erst später in den KiGa geben, was wohl sicher nur einen Aufschub des Problems mit sich bringt? Er kennt viele Kinder hier am Ort, deshalb möchte ich ihn nicht unbedingt in einem anderen Ort anmelden... Was raten Sie mir? Vielen Dank u. VG

Mitglied inaktiv - 23.01.2006, 08:15



Antwort auf: Kindergarten Eingewöhnung

Hallo, es ist eigentlich unverzeihlich, daß diese barsche und unpädagogische Vorgehensweise bei der Ki-gaaufnahme heutzutage immer noch von Erzieherinnen vorgetragen und praktiziert wird. Ich möchte diese Methode einmal mit der Prügelstrafe vergleichen, die offiziell erst 1971 in deutschen Schulen abgeschafft worden ist (gerade im Radio gehört)! Alles Überbleibsel schwarzer altpreußischer Erziehung. Ich nehme jetzt gerne in Kauf, daß einige Pädagog(inn)en, die das zufällig lesen, mit den Hufen scharren und mit ihren Zähnen knirschen. Aber das muß einmal gesagt werden. Was Mütter mit Ihrem einfühlsamen und zuwendungsaktiven Eingehen auf ihre Kinder in 3 Jahren an Bindung und vermitteltem Selbstbewußtsein erzeugen, wird bei der Ki-gaaufnahme aus pädagogischem Unverständnis (der Entwicklungspsychologie) mit einem Schlag ins bedrohliches Wanken versetzt. Das ist eigentlich heutzutage, wo man freien und leichten Zugang zu allen Informationen hat, nicht mehr zu entschuldigen. An Ihrer Stelle würde ich auf dem Recht der sanften Ablösung bestehen. Es gibt kein Gesetz, das ihnen diesen Schritt untersagt. Vielleicht ändern Sie sagar damit etwas. Sie bezahlen den Ki-ga, und die Erzieherinnen bieten eine Dienstleistung an, so wie wir Ärzte auch. Was würden Sie sagen, wenn ich Ihr Kind impfen wollte und Sie hinausschickte, weil es mir unbequem und lästig ist, daß Sie Ihrem Kind dabei zurseite stehen wollen? Vermutlich können Sie keinen anderen Ki-ga ansteuern. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 23.01.2006



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