Sehr geehrter Herr Dr.Posth,
ih hatte Ihnen vor 2 Wochen schon einmal geschrieben wegen meinem "Kindergartenverweigerer" Eingewöhnung meiner Tochter (wird im März 5; forumsgerecht erzogen).
Z..Zt. geht sie ja ca. 2 mal die Woche nachmittags in den Kiga zusammen mit der Oma. Aber auch von dieser kann sie sich noch nicht richtig lösen.
Letztes Mal schrieben Sie ja, dass man mit ihr abmachen sollte, z.B. nur 3 Tage die Woche...Wir haben mit ihr jetzt schon einige Gespräche geführt; es ist nichts zu machen. Sie weigert sich strikt. Ich kann jetzt entweder so weitermachen oder sie schreiend da lassen....
Was wäre, wenn sie im schlimmsten Fall gar nicht mehr geht u. dann im ab Sommer nur noch 1 Jahr gehen würde? Sie ist ein ruhiger, häuslicher Typ, kann sich gut allein beschäftigen, trotzdem haben wir Kontakt zu Nachbarskinder, Freunde etc. Damals (zu meiner Kiga-Zeit) gingen die Kinder bei uns alle nur 1 oder 2 Jahre...
Liebe Grüße
Sunny
von
Sunflowergirl
am 02.12.2013, 07:25
Antwort auf:
Kiga!
Hallo, selbstverständlich gehen Kinder auch in die Schule, wenn sie nur 1 Jahr Ki-ga erleben konnten oder gar nicht in den Ki-ga gegangen sind. Da ob mit und ohne Ki-ga das Kind sozial heran reift, schaffen es diese Kinder dann auch in der Schule. Aber Vorteile hat der Ki-ga durchaus. Die soziale Reife wird dadurch in einen Zeitraum verlegt, in dem sie auf natürliche Weise stattfindet. Die Kinder werden im Ki-ga selbstständiger und erfahren schon viel vom Leben und Wissen bzw. werden frühzeitig gebildet, um eine neuerdings viel strapaziertes Wort zu benutzen. Es wird Untersuchungen geben, die bestätigen, dass Kindergartenkinder in der Schule Vorteile im Lernen haben. Außerdem sind diese Kinder schon gewohnt, in der (organisierten) Gruppe zu agieren und sich in ihr eine Stellung und Rolle zu erobern. Das alles wird ohne Ki-ga in die Schule verlagert, was Probleme in der Schulzeit mit sich bringen kann.
Gibt es denn bei Ihrer Tochter im Ki-ga keine Erzieherin, die sich dazu anstiften lässt, Bezugserzieherin zu werden und Ihre Tochter als Ersatzbezugsperson in die Gemeinschaft zu begleiten. So wäre es jedenfalls richtig. Wenn Ihre Tochter ohnehin nur 2x in der Woche nachmittags in den Ki-ga geht, ist das ja wenig genug. Solange sie dieGroßmutter belgeiten kann, gelingen die Aufenthalte doch. Vielleicht lässt sich ja das nächste halbe Jahr dazu benutzen, die sanfte Ablösung zu Ende zu bringen. Sonst haben Sie im nächsten Sommer womöglich dasselbe Problem. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 04.12.2013