Kann man für das Brechen von Regeln eine gültige Konsequenz einführen?

Dr. med. Rüdiger Posth Frage an Dr. med. Rüdiger Posth Facharzt für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Frage: Kann man für das Brechen von Regeln eine gültige Konsequenz einführen?

Guten Tag Dr. Posth, unsere Kinder sind gerade 5j, 3,5J, 2J: 1. Regelkonzept: Kann man für das Brechen der Regeln eine allgemein gültige Konsequenz einführen, wie zB Fernseh-Verbot oder sollte jede Regel seine eigene (schlüssige) Konsequenz haben? Was ist wenn Kinder 20 Mal am Tag die Regeln brechen (Bsp hauen, Konsequenz sich Entschuldigen. Da wird dann einfach "Entschuldigung" gesagt, 5 min später wird wieder geärgert) 2. Kann man zu seinen Kinder sagen "Ich werde jetzt gleich sauer wenn ihr zB nicht endlich aufräumt" oder ist das nicht so gut? 3. Sohn 3,5J will einen Tag die Windel, am nächsten Tag nicht, es ist seit ca. 4 Monaten ein ewiges Hin und Her. Fürs große Geschäft will er immer eine Windel, es stört ihn dann auch überhaupt nicht wenn diese voll ist. Wir lassen ihn jeden Tag so wie er will. Ist das ok oder sollte er (wir) sich mal für einen Weg entscheiden? Körperlich/organisch ist alles ok bei ihm. Vielen Dank! Gruß Nala

von Nala3806 am 12.09.2011, 09:56



Antwort auf: Kann man für das Brechen von Regeln eine gültige Konsequenz einführen?

Liebe Nala, das Regelkonzept wird nur dann vom Kind verstanden und eingehalten, wenn die Regel sinnvoll ist und erklärt wird. Der oder die 2-jährige wird solche Erklärungen allerdings noch nicht verstehen. Die Konsequenzen aus dem Fehlverhalten müssen einen klaren Bezug zum Fehler selbst haben und dürfen nicht in völlig unzusammenhängenden Strafen bestehen. Fernsehentzug ist ohnehin immer ein schwaches Erziehungsmittel, weil Fernsehen an sich schon gar nicht regelhaft stattfinden sollte. Also tatsächlich nur zeitnahe und schlüssige Konsequenzen. Das Wort Entschuldigung ist eine hohe "verbale Abstrahierung" für einen Akt der Wiedergutmachung, der konkret nicht zu leisten ist. Die Kinder verstehen diese Zusammenhänge nicht und sagen das Wort dann nur automatisch auf. Sie können Wiedergutmachung nur konkret leisten und darauf sollten Sie auch bestehen. Ihren persönlichen Ärger über ein Verhalten der Kinder oder eine Verweigerungshaltung können Sie selbstverständlich äußern. Die Kinder sollen ja wissen, wie Sie sich fühlen, wenn sie selbst das eine oder etwas anderes tun. Bezüglich der Sauberkeitsproblematik Ihres mittelren Sohnes würde ich Sie bitten, im gezielten Suchlauf die vielen Antworten zu diesem Thema unter "Sauberkeitserziehung" erst einmal nachzulesen. Sie können sich dann gerne wieder melden. Viele GRüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 16.09.2011



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