Frage: Fügt sich selbst Schmerzen zu

Unser Sohn(18 Monate)fing vor einigen Wochen an uns zu schlagen.Wenn wir ihm sagten,dass sei nicht in ordnung und es mit einem "Nein" unterstrichen,dann bekam er einen Wutanfall,schlug sich selbst,bis er weinte oder streichelte uns sofort.Eventl.hat er es bei anderen Kindern in der Kita gesehen,meinte auch die Erzieherin.Wenn er jetzt Abends schlafen soll(klappte sonst ohne Probleme)schreit er und wenn wir das Zimmer verlassen schlägt er mit seinem Kopf an den Bettrahmen,bis er weint.Er lässt sich zwar schnell beruhigen,lacht dann und will mit uns spielen.Gehen wir wieder hinaus,dann beginnt es von vorn.Wir erwarten nächsten Monat Nachwuchs.Spürt er das eventl?Fühlt er sich vernachlässigt?Wir machen uns grosse Sorgen,Wie sollen wir uns in solchen Situationen verhalten?Warum tut er sich selbst weh?In der Krippeund bei seinen Grosseltern wirkt er unauffällig.Vielen Dank...

Mitglied inaktiv - 05.04.2005, 22:22



Antwort auf: Fügt sich selbst Schmerzen zu

Hallo, vielleicht lesen Sie erst einmal auch meinen Langtext zum Thema Widerstand, Trotz und Loslösung, link oben links Teil 3. Darin erkläre ich, daß der früh geübte Widerstand der Kleinkinder mit der Loslösung und der Selbstfindung zusammenhängt. Verbietet man dem Kind Dinge, die es unbedingt tun will, oder nimmt ihm einfach dasjenige weg, auf das es gerade Besitzanspruch anmeldet, dann entwickelt das Kind verständlicherweise Wut. Denn es braucht diese Dinge, um sein Selbst zu entwickeln. Selbst heißt, daß ein Mensch eine eigenständige Persönlichkeit wird, was ja lebensnotwendig ist. Diese Wut wird u.U. impulsiv durch aggressive Handlungen gegen die Eltern, die verbieten, ausgetragen. Wird das Kind nun auch noch an diesen gehindert, schlägt es sich ersatzweise selbst. Typischerweise schlage die Kinder den Kopf auf den Boden oder gegen Möbelstücke und die Wand. Hier kann man dann nur noch mäßigend eingreifen und Schlimmeres verhindern. Wichtig ist, daß man sein Kind nach einem solchen Ausbruch tröstet. Den Trost, den es in zunehmend empathischer (mitfühlender) Weise schon einmal ansatzweise seinen Eltern zuteil werden läßt, muß man unbedingt zurückgeben (Stichwort Induktion). Das Wichtigste ist aber, daß man sein Kind nur dann in der Ausübung seiner Unternehmungen behindert, wenn es sich selbst oder wesentliche Dinge gefährdet. Entsprechend sicher muß der Haushalt gemacht werden. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 08.04.2005