Frage: Fremdbetreuung

Sehr geehrter Hr. Dr. Posth! Nachdem wir einen der heiß umkämpften Krippenplätze für unsere Tochter „ergattert“ und uns zunächst auch sehr gefreut hatten, haben wir während der Eingewöhnung leider feststellen müssen, dass keineswegs sanft (wie versprochen), sondern eher nach der Hau-Ruck-Methode eingewöhnt wurde. Das Weinen der Kinder wurde von den Erzieherinnen als Trotz oder Wut abgetan und die Eltern sollten sich nur möglichst kurz mit in der Gruppe aufhalten. Ich wurde, da unsere Tochter erst 11 Monate und als kleines Baby sehr sensibel war (laut Definition wohl Schreikind, so haben wir sie aber NIE tituliert) etwas länger geduldet. Währenddessen habe ich Szenen erlebt, die ich als grausam empfand: „Ich nehme Dich nicht auf den Arm, wenn Du weinst, ich nehme Dich auf den Arm, wenn Du nicht weinst“ Ein Kind, das sich bei der allerersten Abwesenheit der Mutter (am dritten! Tag) in den Schlaf geweint hatte, wurde als Erfolg verkauft usw. usw. Trotzdem (ich muss verrückt sein) bin ich versuchsweise auch insgesamt 4mal –innerhalb eines Monats- gegangen. Einmal war unsere Tochter fröhlich und hat es offenbar gar nicht gemerkt, dass ich weg war, zweimal hat sie geweint und ich wurde schnell angerufen, dann war es wohl auch ok, beim 4. Mal bin ich früher als erwartet zurück gekommen, da weinte sie schon fast eine Stunde und entgegen der Absprache wurde ich NICHT angerufen, was mich schockiert hat. Natürlich haben wir sie dem nicht wieder ausgesetzt, sondern (auch gestützt durch Ihre Arbeit hier –TAUSEND Dank!) den Versuch abgebrochen. Selbstverständlich wurden im Bekanntenkreis und auch v.S. der Krippe Stimmen laut, ich könne mich nicht lösen, blabla… was nicht stimmt. Unsere Tochter ist trotz aller Startschwierigkeiten ein sehr fröhliches und aufgewecktes Kind, hat einen sehr engagierten Papa, der inzwischen problemlos alle Aufgaben inkl. Einschlafbegleitung übernehmen darf und geht offen auf andere Kinder und Erwachsene zu. Meine Frage ist nun: Wann dürfen wir unter welchen Voraussetzungen einen erneuten Versuch der Fremdbetreuung wagen? Wären z.B. einmal die Woche 3 Stunden (natürlich in einer anderen Einrichtung, in der wir die Leiterin persönlich kennen und sehr schätzen) in Ordnung, die man dann innerhalb des nächsten Jahres auf eventuell 2mal 3 Stunden ausdehnen würde, um sie schließlich im Alter von 2 Jahren an zwei vollen Tagen dorthin zu bringen? Oder sollten wir sie zunächst ganz damit in Ruhe lassen und erst in einem Jahr (oder noch später?) beginnen? Großmütter vor Ort gibt es leider nicht. Viele Grüße und nochmals danke für Ihre tolle Arbeit, Michaela

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 00:13



Antwort auf: Fremdbetreuung

Liebe Michaela, der Beitrag ist leider etwas zu lang. Da brauche ich Zeit für die Antwort. Sie kommt aber. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 04.10.2010



Antwort auf: Fremdbetreuung

Stichwort: Fremdbetreuung Liebe Michaela, grundsätzlich ist es so, dass je reifer, d.h. vom Alter und von der Entwicklung her weiter fortgeschritten ein Kind ist, desto einfacher ist es, es in eine Gruppenbetreuung durch zunächst fremde Personen einzugliedern. So ist klar , dass ein Kind mit 2 Jahren schon etwas leichter in der Gruppe zurecht kommt und mit 3 Jahren die Gruppe vom Kind geradezu angestrebt wird. Aber unter 3-4 Jahren, je nach Entwicklungsstand, braucht das Kind zur Ablösung in diese fremdbetreute Gruppe zunächst noch den Schutz einer wichtigen Bezugsperson, am besten Mutter oder Vater. Andererseits, ist es so, dass in einer sehr persönlichen Betreuung mit einem niedrigen "Schlüssel", also 2:1 oder 3:1 bis drei Jahre (Kind-Betreuerin) und bei sanfter Ablösung einer frühen Fremdbetreuung nichts im Wege steht. Dieser Grundsatz nähert sich stark dem familiären Betreuungsprinzip, das es schon immer gegeben hat. Die Tagesmutter ist also eine durchaus empfehlenswerte Alternative. Alles weitere müssen die Eltern für sich und ihr Kind entscheiden. Wenn bei Ihnen also die von Ihnen als Leiterin bezeichnete Person Ihre Tochter an sich binden kann und für sie Ersatzbezugperson wird, dann können Sie auch in der nächsten Zeit mit einem neuen Betreuungsversuch anfangen. Sollten sich dabei Schweirigkeiten ergeben, warten Sie besser, bis Ihre Tochter wenigstens 2 Jahre alt ist. Viele Grüße und bitte nach Möglichkeit die 1000-Zeichen-Beschränkung einhalten. Aber auch danke für Ihr Lob.

von Dr. med. Rüdiger Posth am 05.10.2010



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