Frage: Frage bzgl. Loslösung

Sehr geehrter Dr. Posth, Meine Tochter Anja ist 4 Jahre alt. Seit ca. 2 Monaten gibt es Trennungsprobleme. Sie war immer schon sehr Mama bezogen, da der Papa wenig Zeit und auch Interesse zeigt. Anja ist seit ihrem 3. Geburtstag vormittags im Kindergarten. Es gab nie Probleme, sie ist sofort gern gegangen. Seit 11/2005 arbeite ich drei Tage in der Woche (Arbeitszeiten: 2x von 08.30 – 18.00, 1x von 08.30-14.30). Vormittags ist sie im Kiga, und nachmittags wird sie von der Oma oder einer Freundin (mit 2 Kinder 4 und 2 Jahre alt) betreut, manchmal auch vom Papa. Im Februar besuchte sie am Nachmittag einen Schikurs. Die ersten zwei Tage waren kein Problem. Danach ging es los, und sie wollte nicht mehr alleine dort bleiben. Nach langen hin u. her mit hysterischen Geschrei und Weinen, blieb ich die restlichen drei Nachmittag dabei. Sie ging auch einmal in der Woche alleine Kinderturnen (machte ihr großen Spaß). Aber seit dem Schikurs will sich auch

Mitglied inaktiv - 03.04.2006, 10:56



Antwort auf: Frage bzgl. Loslösung

Stichwort Loslösung und Ablösung im Unterschied Hallo, mir scheint, als verwechselten Sie zwei Dinge, nämlich Loslösung und Ablösung. Die Loslösung ist eine intrafamiliärer Prozeß, der das Kind aus der primären Bindung heraus holt und zum eigenständigen Selbst führt. Die Ablösung ist ein Übergang aus der Familie in die Fremdbetreuung. Dabei ist es egal, welche Fremdbetreuung angesteuert wird, auch ein Ski-kurs gehört im Prinzip dazu. Nur ein losgelöstes Kind, welches ein stabiles Selbst entwicklet hat, vollzieht ohne Probleme Elemente der Ablösung und diese sogar gerne und freiwillig, weil es darin einen persönlichen Fortschritt erkennt, mit dem es sich aufwerten kann. Alle anderen Kinder brauchen eine sogenannte sanfte Ablösung mit einer vorübergehende Anbindung an eine Ersatzbezugsperson. Eine Loslösung kann in der Regel nicht erzwungen werden durch eine forcierte Ablösung. Im Gegenteil, meist treibt ein solcher Versuch das Kind in die Regression (vorübergehende Entwicklungsrückschritt). Einzige Ausnahme ist die erschwerte Loslösung (s. gezielter Suchlauf), wenn die avisiert Ersatzbezugsperson eingeweiht ist und sich ihrer Vaterersatzaufgabe bewußt. Denn ihr wird damit ein hohe Verantwortung übertragen. In ihrem Fall ging der Ski-Kurs schief, weil keine Ersazbezugsperson für Ihre Tochter dort zu finden war, ihr Selbst aber noch nicht stark genug ist, die Ablösung eigenständig zu vollziehen. Sie hätten den Kurs abbrechen sollen, oder eben dabei beliben, was sie letztendlich ja dann auch getan haben. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 05.04.2006



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