hallo dr. posth, danke nochmals für ihre antwort. da die anderen punkte definitiv nicht in frage kommen, bitte ich um eine weitere erklärung zu: - "misslingende Loslösung (z.B. durch falsches Verhalten der Eltern bei der Anhänglichkeit)" und - "zu frühes Aussetzen einer sozial nicht zu bewältigenden Fremdbetreuung" zum 1.: hier verstehe ich leider nicht genau, was sie damit meinen: dass die eltern nicht loslassen können/wollen oder eher, dass sie das kind gegen seinen willen zwingen, sich zu lösen? zum 2.: ich vermute, sie meinen damit, dass man das kind zu früh in fremdbetreuung gibt/gab? dann trifft das wohl auch nicht zu. die allererste fremdbetreuung, der unser kind ausgesetzt war, begann stundenweise um den ersten geburtstag und wurde sehr sensibel mit einer gemeinsamen eingewöhnungszeit gestartet. es gab in diesem zusammenhang kein einziges mal tränen während des gesamten zweiten lebensjahres. danke! mfg, miri http://www.rund-ums-baby.de/entwicklung/mebboard.php3?step=1&range=20&action=showMessage&message_id=12985&forum=155
Mitglied inaktiv - 10.09.2003, 07:39