Hallo, unsere Tochter (2 ½ Jahre) hat seid einigen Wochen etwas Probleme mit dem einschlafen. Sie hat von jetzt auf gleich den Mittagsschlaf weg gelassen, das ist auch okay jedoch möchte sie seit dem auch nicht mehr alleine einschlafen. Ich muss bei ihr jeden Abend ca. 1- 1 ½ stunden beim einschlafen bei sitzen. Die Schlafbegleitung stört mich nicht, jedoch stoße ich bei der immer längeren Wartezeit an meine grenzen. Immer wenn ich raus gehen möchte weint sie und erzählt mir dass sie Angst hat. Wenn es mal klappt mit dem einschlafen kommt sie nach der hälfte der Nacht zu mir ins Bett. Diese Einschlafprobleme kamen alle zeitgleich mit dem entwöhnen des Schnullers. Unser Zahnarzt hat uns empfohlen wegen eines starken Überbisses ihn abzuschaffen. Sie konnte sich nur schwer von dem Schnuller trennen aber die Ansage vom Zahnarzt gab den Anstoß dass es für die Zähne besser ist. Ich überlege ihn sogar zurück zu geben. Momentan schläft sie nur noch bei mir und klammert sich richtig an mich.
von
kiharaXX
am 30.01.2012, 07:59
Antwort auf:
Alleine Einschlafen
Hallo, es gibt inzwischen eine Studie (die allerdings von NUK initiiert wurde), in welcher festgestellt wird, dass Schnuller mit schmalem Steg zwischen Konterplatte und Sauger keinerlei Schäden am Gebiss verursachen. Das ist auch logisch, denn der Schluss der Zahnreihen oben und unten ist nahezu vollständig gewährleistet. Ein Überbiss kann dadurch auch nicht erzeugt werden. Schädlich sind nur distanzierende Sauger und die eigenen Finger (aber auch nur bei exzessivem Lutschen). Wie unsinnig das ganze ist, zeigt einem die Verordnung der Zahnärzte von Antiknirschschienen, die dann auch nicht verordnet werden dürften, weil es hier auch zu einer leichten Distanzierung der Kiefer kommt. Es geht und das scheint mir viel Wesentlicher zu sein um einen weltanschaulichen Aspekt und nicht um Zahngesundheit.
Wenn man dagegen die beruhigende Wirkung von Saugobjekten, ob Schnuller, Tuch oder sonst was dagegen hält, und die psychische Gesundheit des Kindes im Auge hat (Übergangsobjekt), dann ist die Regelung von 4 Jahren, in denen "schnullern" erlaubt ist (mit Regeln!) vollkommen gerechtfertigt! Also darf Ihre Tochter zum Einschlafen ihren Schnuller zurück bekommen. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 01.02.2012