Frage: Ab wann...

...ist ein entwicklungsverzögertes Kind behindert? Mein Sohn ist 3 Jahre alt. Er ist entwicklungsverzögert. Es kam bisher alles spät, aber es kam. Er spricht nur wenig, nur 2-Wortsätze. Motorisch ist er ca. ein halbes Jahr hinterher.Aber er ist sehr aufmerksam, versteht alles und ist auch sehr sozial. Ich lese manchmal in den Foren Beiträge von Müttern, welche über Ihr 4- jähriges," entwicklungsverzögertes" Kind berichten, welches noch nicht laufen kann. Ict das Kind nicht behindert, oder wirklich noch mit meinem g zu vergleichen? Die Frage beschäftigt mich, weil die Erzieherin vom Kindergarten zum Elterngespräch ständig von der " Behinderung" meines Sohnes sprach. Ich war irgentwie fertig danach, weil das Wort vorher nie fiel, auch im SPZ nicht. Gibt es eine Grenze, eine Definition. irgentetwas? Oder verschließen wir, die betroffenen Eltern die Augen? Ich finde meinen Sohn eigentlich, bis auf seine langsamere Entwicklung als völlig normal. Ich danke Ihnen!

Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 22:00



Antwort auf: Ab wann...

Hallo, von Behinderung spricht man in der Entwicklungsneurologie erst dann, wenn ein Kind bestimmte Funktionen, die es zum selbständigen Leben braucht, nicht erreicht. Solche Kinder haben dann "neudeutsch" ein Handicap. Eine verlangsamte Entwicklung ist per definitionem keine Behinderung. Im laienhaften Verständnis ist aber eine Behinderung auch das Zurückbleiben eines Menschen in seinen Fähigkeiten, die die Gesellschaft von ihm abverlangt. Dabei wird dann gar kein Vergleich mit den verschiedenen individuellen Voraussetzungen gemacht, sondern man legt einfach fest, das müßte der Mensch können, weil es die meisten Anderen auch können. Das ist aber nur eine persönliche Ansicht und kein Werturteil. Und schon gar keine Diagnose. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 19.05.2006