Frage: Ab wann stundenweise zur Tagesmutter?

Ich habe ein 4 Wochen altes Baby und muss mich bereits jetzt gegenüber meinem Arbeitgeber festlegen, ob und wie lange ich in den nächsten zwei Jahren beurlaubt bzw. teilzeitbeschäftigt sein möchte. Dies ist für mich abhängig von meinem Kind, dessen Entwicklung ich aber noch nicht kenne, da es so klein ist. Daher möchte ich mich vorerst an den allgemeinen Normen orientieren. Ab welchem Alter könnte ich das Kind für 6 bis 10 Stunden in der Woche zu einer Tagesmutter geben? Und wie genau funktioniert eine "sanfte Ablösung"?

Mitglied inaktiv - 04.12.2006, 14:33



Antwort auf: Ab wann stundenweise zur Tagesmutter?

Hallo, die Beantwortung Ihrer Frage hängt von vielen persönlichen Voraussetzungen ab. Z.B. auch davon, ob und wielange Sie stillen möchten. Die durchschnittliche Stilldauer dürfte bei etwa 6 Monaten liegen, so daß erst danach eine frühe Fremdbetreuung möglich wird. Dabei heißt frühe Fremdbetreuung, daß der Säugling praktisch eine Ersatzmutter bekommt, die all die Fähigkeiten zum einfühlsamen Handeln entwickeln können sollte, die auch die leibliche Mutter besitzt. Daher wird ein hoher Anspruch an die Tagesmutter gestellt. Entsprechend sollte sie auch vergütet werden. Das Tagesmütterkonzept steckt aber noch in den Kinderschuhen und man sollte sich erst einmal genau umsehen, wer dafür überhaupt infrage kommt. Hier in im Bundesland NRW ist die Kontaktstelle das Jugendamt. Wie sanfte Ablösung im Detail vor sich geht, können Sie im gezielten Stichwortkatalog unter demselben Begriff nachlesen. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 08.12.2006



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