Frage: 12 Wochen altes Baby

Sehr geehrter Professor, unsere Tochter ist 12 Wochen alt. Nachts schläft sie gut im beistellbett. tags oft schreien (ist ein Schreibaby) nach 30 min spielen. Schläft tags nur im Tragetuch und max 20 min. - Warum schreit sie nach dem Spielen immer so fest und lässt sich fast nicht beruhigen? (Laut Ki-arzt ist sie sehr aufmerksam und weit für ihr alter) - Wie kann ich das ABlegen tagsüber/Schlafen ändern, dass es nicht nur im Tuch klappt (auch wenn sie tief schläft und ich sie abzulegen versuche schreit sie innerhalb 1 Minute)? - AB wann macht es Abends sinn das Baby immer ca zur selben Zeit ins Bett zu bringen (und es dann auch alleine im Schlafzimmer zu lassen)? Ich gehe wen sie 5 monate ist 60% arbeiten - Wann soll man min abgeben/üben mit Grosseltern/Kita beginnen? Ich habe etwas angst wegen Bindungsproblemen von mir und ihr.. - Wenn sie schläft und dann die "übergabe" stattfindet - soll ich sie wecken oder nicht - ich meine wenn sie dann erwacht und ich nicht da bin danke!

von elfe79 am 25.08.2014, 08:55



Antwort auf: 12 Wochen altes Baby

Hallo, was bedeutet für Sie spielen? Ein kleiner Säugling kann noch nicht spielen im eigentlichen Sinn. Er braucht Zuwendung, Körperkontakt und möglichst prompte Bedürfnisbefriedigung. Das heißt, man muss ihn viel herumtragen, regelmäßig füttern, sich auf der Wickelkommode oder der Krabbeldecke liebevoll mit ihm beschäftigen. Für das Herumtragen gibt es Tragehilfen, z.B. die Manduca. Auch das Tragetuch ist eine gute Methode. Die Säuglinge schlafen gerne in dieser Hängemattenposition. Man selbst hat aber die Hände frei. Ablegen geht nur dann, wenn der Säugling tief schläft. Das Ablegen muss behutsam vorgenommen werden, da der Säugling jede Lageveränderung sofort bemerkt. Ein starres und zudem kaltes Bett ist nicht gut zum Ablegen. Das Bett sollte Räder haben zum Hin- und Herschieben (Baumarktware) und mit einer Wärmflasche vorgewärmt sein. Das Einschlafritual macht erst ab einem halben Jahr richtig Sinn. Die Großmutter sollte von Anfang an mit in den Betreuungsprozess eingschaltet sein, damit sie schon in Säuglingszeit die Mutter ersetzen kann. Säuglinge gehören noch gar nicht in die Fremdbetreuung. Die Bindung zur Mutter wird dadurch erheblich belastet. Daher haben Sie auch erst im 2. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für die ersten 14 Monate gibt es Elterngeld. Wollen Sie das nicht in Anspruch nehmen? Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 28.08.2014