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kann man für schon verlegtes laminat streichen der Wände verlangen?

Thema: kann man für schon verlegtes laminat streichen der Wände verlangen?

Vielleicht hat jemand Erfahrung oder Ahnung davon! Wir wollen ausziehen, unser vor sechs Jahren verlegtes laminat aber drin lassen. Der Vermieter verlangt bei Auszug Schönheitsreparaturen also streichen. Könnten wir entweder noch Geld oder das übernehmen des streichens verlangen für normales klick laminat, welches damals gute 600 Euro gekostet hat? Oder hat das jetzt keinen Wert mehr? Kann mir jemand vielleicht einen Rat geben? Ich wäre echt dankbar für Tipps!

von Nicolette am 07.11.2015, 23:25


Antwort auf Beitrag von Nicolette

Ihr müsst nicht streichen. Das ist nicht zulässig! Für das Laminat werdet ihr nichts bekommen da es nicht abgesprochen war.

von MAMAundPAPA2013 am 08.11.2015, 08:36


Antwort auf Beitrag von Nicolette

Es kann sogar sein, das das Laminat raus muss

von Fru am 08.11.2015, 18:08


Antwort auf Beitrag von Nicolette

Warum müssen wir nicht streichen bzw warum ist das nicht zulässig? Steht sogar im Mietvertrag drin! Ist eine große Gesellschaft, die vermietet, da kann ich mir nicht vorstellen, dass ihre Mietverträge mangelhaft sind! Mit den Böden regeln die Mieter unter sich, da mischt sich der Vermieter nicht ein. Außerdem ist der Boden immer noch Top und sieht super aus, jeder wäre blöd, den freiwillig raus zu nehmen.

von Nicolette am 08.11.2015, 21:40


Antwort auf Beitrag von Nicolette

Habe gerade mal nachgeschaut. Rechtlich ist der Mietvertrag in Ordnung, wir müssen also streichen. Wir könnten das laminat mitnehmen, wollen das aber nicht, sondern dafür das streichen verlangen. Vom wert her wäre das vergleichbar, könnte man das also als Gegenleistung verlangen?

von Nicolette am 08.11.2015, 22:34


Antwort auf Beitrag von Nicolette

Verlangen kannst Du gar nichts, nur das, was im Vertrag steht. Und da steht, das Ihr streichen müsst... Fragen kann man sicher, verlangen aber sicher nicht... Aber wenn Du schon sagst, die Böden regeln die Mieter unter sich, warum sollte der Vermieter sich auf den Tausch einlassen? Du kannst noch versuchen, Geld vom Nachmieter zu verlangen...

von Fru am 09.11.2015, 07:32


Antwort auf Beitrag von Nicolette

Oha, da habe ich nicht genau genug geschrieben, dass ich natürlich, wenn er den Boden will, dem NACHMIETER den Boden überlassen möchte und er als Gegenleistung dann streichen sollte! Oder eben Geld geben sollte. Nur ist das ok, oder hat das laminat jetzt keinen Wert mehr?

von Nicolette am 09.11.2015, 10:41


Antwort auf Beitrag von Nicolette

der laminat ist sechs jahre alt? man rechnet wertminderung pro jahr 10% oder so (war zumindest vor vier jahren bei der von uns eingebauten duschkabine so... ich habe dann vom VERMIETER noch den restwert gezahlt bekommen - aber nciht vom nachmieter!) was du da machst, ist dir das beste aus beiden welten rauspicken wollen. du willst keine arbeit haben, weder mit der streicherei noch mit dem laminat rausreissen. und am besten noch geld für den laminat bekommen,weil er für dich subjektiv doch viel wertvoller ist als die wände zu weisseln. du täuschst dich. udn nicht für jeden ist laminat so begehrenswert, ich z B würde dir als nachmieter sagen, dein schuldverhältnis besteht dem vermieter gegenüber die wände zu weiseln und die wohnung wie damals erhalten - also ohne laminat - zu hinterlassen. also ist es deine baustelle. niemals würde ich mich als nachmieter auf so einen schmu einlassen. (zumal ich wie "und" kein freund von foliertem zammgekehrtem werkstattdreck und holzrestchen bin... pardon, "laminat" nennst du es. fußkalt, laut, hässlich.) reiss es raus, lass nen maler kommen, dann bist du fein raus aus deinen vertraglichen pflichten.

von DecafLofat am 10.11.2015, 13:38


Antwort auf Beitrag von Nicolette

Wenn sowohl der Nachmieter wie auch der Vermieter dem zustimmen, dann geht das. Die Frage ist, wie hoch die Nachfrage nach der Wohnung ist. Hier in der City ist es durchaus üblich, dass ein Nachmieter eine Wohnung nur bekommt (bzw. seine Daten an den Vermieter weitergegeben werden), wenn er unterschreibt, dass er z.B. die 20 Jahre alte Einbauküche zum Wucherpreis von 6.000 Eur übernimmt, sofern ein Mietvertrag mit dem Eigentümer zu Stande kommt. Das ist dann halt der Preis für die Wohnung. Wenn die Nachfrage nicht so hoch ist, wird das eher schwieriger. Ich z.B. würde niemals Laminat wollen und mich sogar eher ärgern, wenn der Vormieter es für umme in der Wohnung liegen lassen würde und ich es entsorgen müsste. Aber jeder ist da ja anders. Gruß, Speedy

von speedy am 09.11.2015, 15:01


Antwort auf Beitrag von Nicolette

....sei es in Form von Geld oder in Form von Gegenleistung (streichen). Richtig? Für 6(!) Jahre altes Laminat (=fast das billigste vom billigsten, billiger wäre nur noch PVC) Vergiss es! Ich habe übrigens mal meine 90qm-Wohnung streichen lassen - hat mich damals schlappe 1200 Euro gekostet... Du möchtest somit Kieselsteine gegen Diamanten tauschen, bildlich gesagt. Jeder Nachmieter und Vermieter wird dir nen Vogel zeigen.

Mitglied inaktiv - 09.11.2015, 15:20