3 und mehr

3 und mehr

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von dogcoonies am 11.11.2018, 15:14 Uhr

Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Hi,

es geht um eine alleinerziehende Mutter die durch eine Erkrankung eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bewilligt bekommen hat. Im April 2018 war die Mutter mit ihren zwei Töchtern ( beide 3 Jahre alt) im Bad und die Haushaltshilfe will gehört haben wie einer der Mädchen zu der Mama gesagt hat: Mama mir tut die Mumu weh und der Po weh. Wann kommt der Mann wieder?" Die Mutter soll darauf Pssst gemacht haben. Die Haushaltshilfe berichtete davon ihrem Chef und der machte telefonisch eine Meldung/ Anzeige? bei der Polizei wegen "Verdacht auf schweren sexuellen Missbrauch" Die wiederum informierten das Jugendamt und die luden die Mutter ins Jugendamt ohne Kinder ein. Sie belehrten die Mutter nach 1666 das sie auch unterschreiben musste. Die Mutter wies die Vorwürfe von sich und sagte das die Kinder keinen Kontakt zu fremden Männern hatten und das sie auch keine Männerbekanntschaften/ Beziehung usw. hat. Das Jugendamt beauflagte die Kindesmutter das sie sich bei der Kinderschutzambulanz vorstellen soll, zusammen mit ihrer Soziapädagogische Familienhilfe die bereits in der Familie vor dem Vorfall installiert war. Die Familienhilfe äußerte den Verdacht das die Mutter lügt und es sehr wohl Männerbekanntschaften gibt und die Mutter wohl über WhatsApp Nacktfotos von sich verschickt. Die Psychologin sagte das sie den Verdacht nicht bestätigen kann und ihn aber auch nicht entkräften kann. Im September lief die Familienhilfe aus und das Jugendamt hat nichts weiter gemacht, Jugendamt will Mutter jetzt mit den Kindern ins betreute Wohnen stecken. Erst jetzt am 2.11.2018 ist beim Amtsgericht ein Antrag vom Jugendamt auf Erörterung gem. § 157 Fam Fg hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen zu Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung eingegangen.

Ist das ein Eilantrag? Hätte das Jugendamt hier in diesem Fall nicht anderes reagieren müssen um die Kinder zu schützen? z.B. im April sofortige Herausnahme der Kinder, Clearing, Teilweise Sorgerechtsentzug usw.?

Hätte da das Jugendamt nicht anders reagieren müssen?

Grüße
Selina

 
2 Antworten:

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von Ani123 am 13.11.2018, 2:44 Uhr

Der Antrag ist jetzt gestellt und wird bearbeitet.
Das JA hat im April reagiert, indem sie die Mutter eingeladen, angehört und beraten haben.
Als weiterer Schritt wurde die Kinderschutzambulanz mit hinzu gezogen. Die Psychologin dort kann den "Vorwurf" nicht ent-, aber auch nicht bekräften. "Im Zweifelsfall für die Angeklagte."
Die Familienhilfe wurde bei der Kinderschutzambulanz befragt und gibt an, dass die Mutter Nacktbilder von sich per Whatsapp verschickt. Es sind Bilder von ihr. Sie ist volljährig und darf über sich selbst bestimmen. (Zumindest steht im o.g. nicht, dsss Sie einen Vormund hat.) Soweit sie nur Nacktbilder von sich verschickt ist das nicht strafbar. Das darf sie.
Sobald sie Nacktbilder von den Kindern verschicken würde wäre es strafbar - Kinderpornografie. Das ist im o.g. nicht der Fall. Und das müsste auch erstmal nachgewiesene werden, denn Sagen kann das jeder. Wenn das wirklich so wäre müssten Bildbeweise her. Zumal sich nicht nur der Verschicker, sondern auch der Empfänger, damit strafbar macht.
Die Familienhilfe war schon vor dem "Vorwurf" in der Familie tätig und muss zu jedem Besuch einen Bericht verfassen. U.a. steht darin, wie es Vorort aussah, was gemacht wurde, Verhalten Mutter und Kinder, Besonderheiten,.... Diese wird das JA sicherlich vor dem Gespräch mit der Mutter angeschaut haben. Hätten die Berichte bereits einen Hinweis auf den "Vorwurf" oder andere "Gefahr" beinhaltet, so hätte die Familienhilfe es melden müssen. Und hätte sie es nicht getan wäre es spätestens vor dem Gespräch anhand der Berichte raus gekommen und eine Handlung erfolgt.
Die Familienhilfe endete im September. Es gab keine Verlängerung bzw. andere Maßnahme gliederte direkt an. Somit sieht das JA erstmal keine Gefahr für die Kinder.
Aber in Beobachtung wird die Familie weiterhin sein.
Am 2.11. ist der Antrag auf Unterbringung betreutes Wohnen eingegangen und wird jetzt bearbeitet. Hier stellt sich die Frage: warum wurde der Antrag jetzt eingereicht? Wie begründet das JA das? Gab es erneute Hinweise auf o.g. "Vorfall" oder ist etwas anderes geschehen?
Das JA wird schauen, ob eine "stationäre" Unterbringung (betreutes Wohnen)wirklich notwendig ist oder ob eine ambulante Hilfen ausreichen.

Es wird geschaut wie der Ist-Zustand ist.
Wie geht es den Kindern? Sind diese bereits in einer Betreuung (Kita, Tagesmutter)? Diese wird kontaktiert und zum aktuellen Zustand des Kindes befragt.
Wie geht es der Mutter? Arbeitet Sie? Wie unterhält sie ihren Lebensunterhalt? Welche Hilfen bekommt Sie? (Finanzielle Hilfe vom Amt,....) Wie sieht die Wohnung aus? Wie beschreibt sie den Umgang mit den Kindern? Möchte Sie Hilfe haben?........
Diese Punkte müssen betrachtet werden und dann wird geschaut, ob der Antrag zugestimmt oder abgelehnt wird.
Für eine Zustimmung müssen schon triftige Gründe vorliegen. Denn es handelt sich um eine stationäre Unterbringung, "Raus nehmen" aus dem gewohnten Umfeld, soziale Kontakte,.....
Wenn abgelehnt wird geschaut welche Hilfen für sinnvoll erachtet werden bzw. für notwendig. Ggf. ist aber auch alles positiv und es wird abgelehnt ohne weitere Hilfen, aber mit weiterem Kontakt bzw. Beobachtung vom JA.

Sollte das JA eine Gefahr fürs Kind sehen, im o.g. Fall ein sexuellen Missbrauch, dann wird sofort gehandelt und das Kind Inobhut genommen. Das Kindeswohl steht an erster Stelle. Das JA sieht dieses aktuell nicht gefährdet und daher bleiben die Kinder bei der Mutter und im gewohnten Umfeld.

Bis ein Sorgerechtsentzug kommt dauert es noch länger. Anfangs wird ggf. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Und das ggf. auch nur befristet für ein paar Tage/Wochen.
Entziehung eines Elternrechtes, und dazu zählt das nun mal, ist nicht einfach. Dazu braucht man immer die Zustimmung des Familiengerichtes.

Im o.g. Fall würde mich interessieren welche Rolle du spielst. In welchem Bezug stehst du zu der Familie?

Ps: ich habe beim JA gearbeitet und auf meine Beobachtungen, Erzählungen, Berichte,...... wurden Kinder aus Familien heraus genommen - Inobhutnahme. Es ist das Schwerste was eine JA-Mitarbeiter macht. Es wird immer geschaut ambulante Hilfen geltend zu machen um das Kind bei der Familie zu belassen, denn die meisten Kinder wollen auch da bleiben und ambulant kann auch sehr viel bewegt werden.
Und es ist selten von einer auf der anderen Minute/Stunde der Fall, dass das Kind Inobhut genommen wird. Meistens gibt es eine Vorzeit, ambulante Hilfen - es vergehen Wochen/Monate und oft hilft das und das Kind bleibt in der Familie. Wenn das nicht hilft kann immer noch die Inobhutnahme erfolgen.
Und ich hatte auch Fälle, wo nur ein Kind aus der Familie Inobhut genommen wurde und das zweite Kind mit ambulanter Hilfe in der Familie bleiben konnte.
Und bei einem Kind was Inobhut genommen wurde kann auch zurück geführt werden. Das ist das Ziel "Rückführung in die Familie". Manchmal schon nach wenigen Tagen möglich; bei anderen erst nach Jahren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Und du kennst diese ganzen Details woher?????

Antwort von sarahT am 14.11.2018, 11:04 Uhr

Das frage ich mich schon. Denn es sind Details beschrieben, die nur ein Involvierter Mensch kennen kann. Deine Rolle in dem Ganzen verrätst du aber nicht. Auch in den anderen Foren nicht. Würde mich aber schon interessieren.

Zum Eigentlichen?
Sorry, aber Gerüchte etc gibt es immer, wenn da jedesmal sofort ein Kind rausgenommen wird aus der Familie, wo kämen wir da hin?
Das Jugendamt war tätig, offensichtlich nicht so, wie du es gerne gehabt hättest, aber es war tätig. Es sind Gerüchte und nichts bewiesenes. Gut also, dass das Jugendamt nicht sofort die Kinder der Mutter weg genommen haben. Und wenn die Mutter ihrem Neuen Bilder von sich schickt ist das nun wirklich kein Grund die Kinder Mutter zu entziehen. Ihr Ding.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im 3 und mehr - Elternforum:

Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?

Hallo, kann das Jugendamt nur aufgrund einer zu kleinen Wohnung die Kinder aus der Familie herausnehmen? Ist das als Kindeswohlgefährdung zu werten? Die Wohnung ist unzumutbar zu klein und die Familie findet trotz großen Bemühungen und einen WBS Schein mit Dringlichkeit ...

von malinois_1 10.04.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Kindeswohlgefährdung

Ärger mit Jugendamt

Hallo, meine Schwester wurde vor einiger Zeit von ihrem Mann verlassen da sich beide nicht mehr verstanden haben, jetzt nach der Trennung ist das Verhältnis ganz gut und sie teilen sich nach wie vor das gemeinsame Sorgerecht. Da sie nach der Trennung ziemlich fertig war hat ...

von ehmaligeMaimama 23.02.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Jugendamt

Gehöre bald hierher - Erfahrungen Jugendamt Familienhilfe + Einzelfallhilfe?

Hallo, ich habe 2 Kleinkinder wovon das älteste schwerbehindert ist und nun bin ich mit Zwillingen schwanger. Die beiden ältesten haben leider nur selten Kontakt zum Vater da er wegen dem Beruf und neuer Familie weggezogen ist. Die Schwangerschaft war nicht geplant und der ...

von verakatia 11.02.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Jugendamt

Kann das Jugendamt einfach so eine Familienhilfe anordnen?

Kann das Jugendamt ohne wichtigen Grund bzw. Kindeswohlgefährdung trotzdem eigenmächtig eine Familienhilfe anorden? Die Mutter ist alleinerziehend mit 2 kleinen Kindern und das älteste Kind ist behindert. Sie hat sich selbständig um alles gekümmert und weiß woher sie Hilfe ...

von 5kinder-Mami 30.07.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Jugendamt

Jugendamt?

Guten Abend, ich habe folgendes Problem und würde euch gerne um eure Meinung bitten. Ich habe eine Freundin,die einen 6jährigen Sohn hat. Dieses Kind hat in der Vergangenheit mehrere Gewalterfahrungen mit dem Ex gemacht. Nun ist es so das meine Freundin den Kleinen öfters ...

von Dreamie0609 16.03.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Jugendamt

Jugendamt unternimmt nichts

Hallo, ich bin total verzweifelt und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe 4 Töchter die bei meinem ehemaligen Lebensgefährten leben und wir haben noch das gemeinsame Sorgerecht. Mein Ex hat das Aufenthaltbestimmungsrecht und lebt mit den Kindern 400 km entfernt von ...

von mampf-bärchen 12.10.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Jugendamt

Jugendamt?

Hallo ich habe zwar erst in 5 Monaten 3 Kinder, aber ich wollte trotzdem mal ein paar Anregungen und hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen. Es geht um die Nachbarin meiner Schwiegermutter. Sie hat zwei Kinder und lebt in einer total verdreckten Wohnung. Der Hund hatte Babys ...

von Sophellinchen 29.06.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Jugendamt

Die letzten 10 Beiträge im Forum 3 und mehr
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.