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Frage zu Kinderzuschlag - Widerspruch?

Thema: Frage zu Kinderzuschlag - Widerspruch?

Guten Morgen Ich habe eine Frage zwecks Kinderzuschlag u. viell. könnt ihr mich aufklären bevor ich Widerspurch einlege. Mein Mann ist Spengler u. Saisonbedingt wurde er am 18. Dezember 09 von der Arbeit freigestellt bis zum 28. Feb. 2010. Seit dem 1. Mai arbeitet er wieder in seiner alten Firma. Wir beantragen im Januar dann den Zuschlag. Der Bescheid habe ich gestern erhalten u. dort steht, dass wir für Januar den Kinderzuschlag erhalten, im Februar liegen wir aber mit unserem Bruttoeinkommen darüber? Ich frage mich jetzt ehrlich wie das sein kann. Mein Mann hat für Jan. u. Feb. Arbeitslosengeld erhalten. Demzufolge hatten wir Feb. genauso viel Geld wie im Januar Das einzigste was im Februar noch gebucht worden ist (außer dem Arbeitslosengeld) war am 26.2. sein Gehalt vom 1.12.09 - 18.12.09! Sein Chef zahlt meist später wie man sehen kann *grummel* obwohl das jetzt schon ein super gau war Haben die dieses evtl. mit als Februareinkommen gesehen? Mir erschließt sich das nicht, denn den fehlenden Lohn im Dezember, den wir erst ende Februar erhalten haben mussten wir ja mit einem Privatkredit überbrücken. Ratschlag? Widerspruch? Und wenn ja, wie lg tina

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 07:05



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So ganz mitkommen tu ich jetzt nicht, ist auch noch zu früh ^^ Ruf erstmal einfach bei der Familienkasse an, wenn die blöd machen, dann machste das ganze nochmal schriftlich. Eigentlich müsste doch im Bescheid stehen wie man Widerspruch einlegt. Ansonsten schreib einfach "Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom XX.XX.XX" und alles erklären. Wenn ich das jetz richtig verstanden hab, dann hast du Kinderzuschlag bekommen in der Zeit wo ihr ALG bekommen habt? Da kann ja was nicht stimmen, kriegt man dann doch gar nicht. Wie gesagt, ruf da erstmal an. Auch schon probiert Wohngeld zu bekommen? LG Jessi

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 07:36



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Also ich blick auch nicht ganz durch...vielleicht hab ich auch zu schnell gelesen ;-). Aber was ich auf alle Fälle weiß, es zählt nich dass Einkommen was man in einem Monat erzielt hat, sondern dass was man ausgezahlt bekommt! Das heißt, wenn der Chef das Gehalt vom Dezember im Februar zahlt, dann zählt das bei der Familienkasse für Februar, weil ihr es im Februar bekommen habt! Ist etwas kompliziert, aber so hat man es mir bei der Familienkasse gesagt! LG,Simone

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 08:07



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warum habt ihr denn nicht von dezember an beantragt wenn er da keinen lohn bekommen habt?

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 08:10



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nun ja, wir sind auf dem Gebiet nicht ganz fit. Und mein Mann arbeitet seit 15 Jahren in der Firma u. jetzt beantragten wir dies das 1. mal. Hatten das zuvor einfach nicht im Kopf Wir haben Eigenheim und erhalten ein wenig Lastenzuschuss seit ca. einem Jahr. hmmm... den Zuschlag gibt es nicht bei Arbeitslosengeld? Gerade deswegen beantragen wir dies eigentl. Da ich einfach davon ausgehen, dass wir dies beim vollen Gehalt meines Mannes nichts bekommen. Soll ja für Geringverdiener sein, ich bin halt der Meinung mein Mann verdient "normal". Wobei ich mit dem Antrag echt überfordert war, wir mussten soviel nachreichen... Alleine schon wegen dem Haus... *seufz* Durch Bekannte kam ich auf den Zuschlag, deswegen stellte ich den Antrag auch erst im Januar - wie gesagt vorher habe ich über sowas gar nicht nachgedacht. Jetzt verstehe ich aber auch nicht, warum wir was für Januar bekamen und für Februar nicht - wie gesagt, hatten im Februar auch nicht mehr Geld - ledigl. der sehr verspätete Lohn kam. Im Bescheid steht nun auch wir sollten den Steuerbescheid 2009 noch einreichen u. einen Gehaltsnachweis von März, damit die weiter berechnen können P.s. habe ich wirkl. so undeutlich erklärt? Ohweia

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 08:57



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hmmm... das macht Sinn, vermutlich wird es dann so sein. Aber der Zuschlag wird doch über Monate bewilligt oder? oder muß man dies jeden Monat neu berechnen lassen? Ist bei uns beim Lastenzuschuss zum. so, haben bewilligt bekommen bin ende nov. 2010

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 09:05



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Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 09:07



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Wir haben vor zwei Jahren damit mal einige Monate überbrückt und das war so das beim Lastenzuschuss ein Durchschnitt ermittelt wurde und dann Summe X für ein Jahr bewilligt wurde. Beim Kinderzuschlag (den bekommt man bei Harz4 nicht) mussten wir monatlich die Lohnabrechnung einreichen da mein Mann nach geleisteten Stunden abgerechnet wird und jeden Monat bekamen wir eine andere Summe. LG Michaela

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 09:15



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Doch bei ALG 1 bekommt man den Kizu auch,nur bei Alg 2 nicht.Hatten wir jetzt auch.Allerdings muss man mind.900,-€ALG 1 bekommen. Du solltest Widerspruch einlegen und denen genau schildern was Sache ist.Ich hab das selber gerade durch und hab "gewonnen"!. LG Nicole P.S:Bekommt ihr auch Wohngeld?

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 09:41



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Wir bekommen Lastenzuschuss fürs Eigenheim, naja ist ja Wohngeld. Mein Mann bekam ca. 1060 Euro ALG 1 für Januar u. Februar. hmmm... naja, aber wenn im Februar der erhaltende Lohn vom Dezember mitgerechnet wird,... Ich denke wir reichen jetzt einfach mal seine aktuellen Lohnzettel ein und den Steuerbescheid 09 und dann mal sehen was passiert. Viell. kommt ja was bei rum, wenn nicht ist auch o.k. Mich graut es nur vor der langen Wartezeit. Für einen ungeduldigen Menschen schwierig

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 10:02



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Verzeihung seit dem 1. MÄRZ arbeitet er wieder!!! Auch für mich noch zu früh

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 08:58



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ganz ehrlich, beim kinderzuschlag scheiden sich für mich alle geister. Wir haben es auch mal bekommen udn mussten es meist zurückzahlen hinterher. Die berechnungen sidn da teilweise so konfus, allein beim ersten habe ich 3 (!) verschiedenen berechnungen auf rückfragen/widersprüche erhalten. Ganz grob gesagt ist denen egal für welchen monat beispielsweise gehalt ist oder für welchen monat eine rechnung. Es gilt das zufluss abfluss prinzip. Im februar gezahlt gilt also für februar. Schwankt das einkommen in einem haushalt deutlich würde ich mich auf kinderzuschlag nicht verlassen. Man liegt ruck zuck mal unter oder über der grenze dann und in beiden fällen wird rückzahlung fällig.

Mitglied inaktiv - 13.06.2010, 14:28