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Tagesmutter bekommt wegen mir Probleme mit Bauamt

Thema: Tagesmutter bekommt wegen mir Probleme mit Bauamt

Hallo! Ich habe heute einen großen Fehler gemacht. Mit unserer Tagesmutter gibt es leider einige Spannungsfelder. Sie betreut die Kinder in einem Anbau in ihrem Einfamilienhaus mit eigenem Grundstück. Seit kurzem macht sie das Tor zu ihrem Grundstück nicht mehr auf, sodass dort keiner mehr parken kann. Wir müssen nun in einer Nebenstraße parken und ein Stück laufen. Das stellt für meinen Mann ein großes Problem dar, da er gehbehindert ist. Weil mich das ärgert, habe ich bei der Gemeinde angefragt, ob sie nicht verpflichtet wäre, einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Antwort: ja, eigentlich sogar drei. Das war allerdings nicht alles. Die Kindertagespflege ist baurechtlich nicht angemeldet, sondern als Nutzung ist nur Wohnraum vorgesehen. Da davor eine Kreisstraße mit 60km/h langführt, ist wohl auch fraglich, ob dort eine Kindertagespflege überhaupt betrieben werden darf. Scheiße! Und nun? Wenn ihr die Nutzung untersagt wird, ist mein Kind nicht betreut! Wir stehen auf allen möglichen Wartelisten, aber es ist alles voll... Was hab ich da bloß angerichtet? Hat jemand einen Rat? Liebe Grüße, Franziska

von Fipsundally am 17.05.2016, 16:48


Antwort auf Beitrag von Fipsundally

Sorry aber was ist da denn schief gelaufen?! Wenn du ein Problem mit deiner Tagesmutter hast, dann klär das mit ihr. "Tut mir leid, mein Mann ist gehbehindert, bitte öffnen Sie das Tor damit er vor der Tür parken kann." Mal ganz abgesehen davon, dass ich es höchst eigentümlich finde was das Bauamt dir da so für Auskünfte erteilt hat. Hier bei uns muss man weder als Krippe noch als Tagesmutter Parkplätze für Eltern zur Verfügung stellen, grade Richtung Innenstadt ist das ein echtes Problem (das die Eltern im Gegensatz zu euch aber lösen können). Auch müssen Tagesmütter hier baurechtlich überhaupt nichts anmelden, die Nutzung muss erst ab einer gewissen Kinderzahl angemeldet werden, da darunter (glaub 5 waren's), kein Unterschied zur normalen Wohnnutzung gesehen wird. Genausowenig hat die Straße die vorbeiführt etwas damit zu tun. Eine Tagesmutter wird inklusive ihres Grundstücks vom Jugendamt überprüft und meldet ein Gewerbe an. Das Bauamt hat da nichts zu genehmigen und auch nicht für Elternparkplätze zu sorgen. Also - entweder gibt es da extreme (!) regionale Unterschiede. Oder das Bauamt hat dich missverstanden und deine Tagesmutter für eine private Krippe oder so gehalten. Jedenfalls - ich an ihrer Stelle würde euch kündigen, eine Zusammenarbeit mit jemandem der beim Bauamt anruft weil ich meine Einfahrt geschlossen habe ist nämlich nicht gerade erstrebenswert.

von MayasMama am 17.05.2016, 20:15


Antwort auf Beitrag von Fipsundally

Das habe ich für eine normale Kindertagespflegestelle noch nie gehört. Das Jugendamt nimmt die Wohnung/das Haus und den Garten in Punkto Sicherheit ab, aber das Bauamt hat hier nichts damit zu tun. Ich weiß nicht, wie es bei Großtagespflegestellen, wo sich mehrere Tagesmütter zusammenschließen und mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreut werden, gehandhabt wird. In Mietwohnungen dürften hier bei uns maximal 3 Kinder gleichzeitig betreut werden. Aber Parkplätze müssen nicht nachgewiesen werden.

von lisi3 am 17.05.2016, 20:57


Antwort auf Beitrag von Fipsundally

Sorry, mir fehlen gerade die Worte. Mir tut die Frau wirklich leid. Konntest Du das nicht ansprechen und musste es so (entschuldigung aber hinterhältig) geklärt werden? Ich hätte Euch auch sofort gekündigt. Frage ist,was kommt als nächstes wenn Euch was nicht gefällt.

von Kacenice am 17.05.2016, 21:15


Antwort auf Beitrag von Fipsundally

Also das mit den Stellplätzen habe ich ja noch nie gehört. Und wieso gleich 3? Für jede Familie einen? Dann müsste unsere Kita ja 55 Stellplätze zur Verfügung stellen. Es gibt aber keinen einzigen. Da müssen alle Eltern ein wenig laufen bzw. wenn ein Elternteil gehbehindert wäre, wäre es evtl. möglich, kurz auf einem der Erzieherparkplätze zu halten. Aber deswegen braucht man doch nicht zum Bauamt zu gehen. Hast du denn nicht mal mit der Tagesmutter gesprochen? Oder hast du das versucht und sie hat sich quergestellt? Wie auch immer, schei*e trifft es wohl in dieser Situation. Du hast die Tagesmutter da vielleicht so richtig reingeritten und machst dir jetzt um deinen Betreuungsplatz Sorgen? Also ich würde dir kündigen, wenn ich die Tagesmutter wäre.

von Oktaevlein am 17.05.2016, 23:06


Antwort auf Beitrag von Fipsundally

Das ist sicher nicht ernst gemeint Wer ruft denn auf dem Bauamt an und fragt nach der Bereitstellung von Parkplätzen? Und seit wann gibt irgendein Amt so offenherzige Auskunft über die Genehmigungen anderer leute Grundstücke? Fals es doch tatsächlich so sein sollte würde ich sagen dass du dir damit ein großes Eigentor geschossen hast. Sollte dein betreuungsplatz nun weg sein hält sich mein Mitleid sehr in Grenzen. Wer sich als Mutter genötigt fühlt mit solchen Mitteln gegen seine Tagesmutter zu kämpfen kann doch nicht sein kind dort abgeben. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 23.05.2016, 23:24


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hier kann auch keiner Parken, ich bin Tagesmutter, das habe ich auch noch nie gehört, das es solche Gesetze gibt. Da hast du dir nun eine eugen Tor geschossen, die Tagesmutter hat wohl Ihre Gründe warum das Tor zu ist. Nich mal im Kindergaren kann jemand parken der 100 Meter weiter vorne ist.

von linghoppe. am 31.05.2016, 17:55