Betreuung Baby und Kleinkind

Forum Betreuung Baby und Kleinkind

Kinderbtreuungskosten bei 12 jähriger

Thema: Kinderbtreuungskosten bei 12 jähriger

Hallo! Ich beginne ab Sept. diesen Jahres eine Umschulung. Laut Agentur für Arbeit steht mir für beide Kinder ein pauschaler Betrag von 130,- Betreuungskosten zu. Meine kleine wird demnächst 3 Jahre alt und geht schon eine Weile in die Kita. Da ist das alles nachvollziehbar. Meine große Tochter ist 12. Ihr Schule ist etwas über 3 km von unserem Haus entfernt und da wir etwas außerhalb der Stadt wohnen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (nächste Bushaltestelle gut 1 km entfernt). Meine Nachbarin wird sie deshalb des Öfteren von der Schule abholen und dann wird sie da auch Mittag essen. Meine Freundin oder meine Mutter werden sie auch 1x die Woche zur Musikschule bringen müssen. Kann ich das so auf meinem Antrag vermerken, um auch für meine Große Betreuungskosten zu erhalten? Danke Moni

von Mojo1980 am 01.08.2016, 13:19


Antwort auf Beitrag von Mojo1980

Hallo, das wird wohl kaum gehen. Mit 12 Jahren ist sie ja bereits auf der weiterführenden Schule und damit gesetzlich nicht mehr betreuungsbedürftig (was man privat denkt, ist natürlich eine andere Sache). 1 km zu Fuß laufen ist in dem Alter übrigens durchaus zumutbar. Sind ja nur nach Lauftempo 10 - 15 Minuten. Das laufen hier bereits die Kinder der 1. Klasse. Sie kann doch 3 Kilometer mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Das ist doch eine kurze Distanz und ohne Probleme machbar.

Mitglied inaktiv - 02.08.2016, 11:44


Antwort auf Beitrag von Mojo1980

3 km fährt man doch in wenigen Minuten mit dem Fahrrad? Ich kenne (in Deutschland) kein 12jähriges Kind das noch fremdbetreut wird.

von dee1972 am 03.08.2016, 22:39


Antwort auf Beitrag von Mojo1980

Kläre das bitte mit Deinem Jugendamt vor ort "Das Jugendamt prüft die Voraussetzungen und finanziert eine Groß- bzw. Tagespflege bis 3-jähriger Kinder bei Berufstätigkeit, Ausbildung oder beruflicher Eingliederungsmaßnahme der Eltern – oder einem besonderen Förderungsbedarf des Kindes (dann bis 14 Jahren), § 24 SGB VIII. Wie in der Kindertagesstätte beteiligen sich die Eltern und zahlen entweder an das Jugendamt oder an die Tagespflegeperson. Seit dem 1. August 2013 haben auch Eltern, die keiner Berufstätigkeit nachgehen, einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz, der eingeklagt werden kann." -- Wikipedia (als grober Überblick)

Mitglied inaktiv - 05.08.2016, 12:12