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Keine Krippenplatz weil ,....nicht arbeitende Mütter Platz bekommen?

Thema: Keine Krippenplatz weil ,....nicht arbeitende Mütter Platz bekommen?

Hallo! Bei uns im Vortort gibt es eine beliebte Kita, mit Hort und Krippe, wo nicht jeder einen Platz bekommt! Begründung ist immer ortsansässigkeit. Nun bekommen aber auch Kinder einen Platz, deren Mütter nicht berufstätig sind und andere die arbeiten, aber nicht im Ortsteil wohnen gehen leer aus. Kann dass sein? (Aber gleiche Stadt) Es geben dort einige ihre Kinder in Hort und Krippe die nicht arbeiten! Das finde ich nicht in Ordnung und wie ist die rechtliche Seite? Darf allein die Kita Leitung entscheiden wer einen Platz bekommt? Oder hat zB der Elternbeirat ein Mitspracherecht? Danke euch! Ps: Träger ist Kirche

von Mausmama am 14.02.2016, 13:00


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Habe dir schon an anderer Stelle geantwortet, tue es hier aber nochmal: Der Anspruch auf einen Krippenplatz existiert nicht um Eltern Berufstätigkeit zu ermöglichen. Zum Rechtlichen: Berufstätigkeit muss kein Kriterium bei der Platzvergabe darstellen. Der Elternbeirat hat diesbezüglich kein Mitspracherecht. Der Träger kann die die Platzvergabe an die Leitung delegieren.

von Johanna3 am 14.02.2016, 22:44


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"Der Anspruch auf einen Krippenplatz existiert nicht um Eltern Berufstätigkeit zu ermöglichen." Warum denn dann? Ganz ehrlich, ein Kind unter 3, sagen wir unter 2 Jahren braucht die Nähe der Mutter/Vater/Eltern/Oma, was weiß ich... aber bestimmt keinen Krippenplatz - wenn es wirklich um das Bedürfnis der Kinder ginge. Darum geht es diesem Staat aber leider nicht. Der "Anspruch" auf Betreuung auch schon von Kindern unter 3 Jahren ist meiner Meinung nach eher ein Druckmittel, alle Frauen schön schnell wieder in die Berufstätigkeit zu befördern - und sei es durch den Druck anderer Mütter.

von Oktaevlein am 15.02.2016, 12:43


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Eine Krippe bietet nur die Möglichkeit wieder arbeiten zu gehen. Laut Gesetzt hat jedes Kind ab 3 Jahre das Recht auf einen Kitaplatz. Aber nicht unter 3. Unter 3 ist nur eine Lücke die entdeckt wurde und gefüllt. Allerdings ist es nicht gesetzlich verpflichtend jedem Kind unter 3 einen Platz zu geben.

Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 20:44


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Oxana, der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gilt ab dem ersten Geburtstag, für 20 Stunden pro Woche. Ob die Eltern arbeiten, oder nicht, ist für den Rechtsanspruch nicht von Belang. Die Betreuung kann in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter stattfinden.

von lisi3 am 18.02.2016, 20:56


Antwort auf Beitrag von lisi3

Aber nur wenn die Eltern Berufstätig sind oder auf Arbeitssuche. Kinder deren Eltern nicht Berufstätig sind oder auf Arbeitsuche haben keinen Anspruch. Siehe auch hier: http://www.kita.de/wissen/kinderbetreuung/rechte-und-pflichten/anspruch-betreuungsplatz

Mitglied inaktiv - 08.03.2016, 12:17


Antwort auf Beitrag von Mausmama

immer diese tollen Diskussionen. nein ich gehe nicht arbeiten, weil mir das der Staat oder andere Mütter sagen, sondern, weil mein Studium nicht für die Katze sein sollte. zum Thema: ich kann dir nur sagen, wie es bei uns abläuft. ja, wenn beide Elternteile arbeitslos sind, aber nachweisen, dass sie sich (beide!) um Arbeit bemühen, wird das Kind aufgenommen. Die haben quasi oberste Priorität. Sobald aber ein Elternteil Arbeit hat (und zwar so viel, dass man keine staatlichen Leistungen mehr bekommt), rutscht das Kind in der Warteliste nach unten. Sollte sich ein Elternteil in Ausbildung/Studium befinden wäre das noch mal etwas anderes, die haben ebenfalls eine hohe Priorität. und ganz zum Schluss kommen die, die zu Hause sind und nicht arbeiten. Also Berufstätigkeit wird schon gewichtet. Bei uns werden nur die aufgenommen, die aus der Gemeinde kommen, da es da nur eine Einrichtung gibt, es egal aus welchen Ortsteil man kommt. Gott sei Dank, reichen aber unsere Kapazitäten gut aus. Es steht dir 20h pro Woche zu, diese kann natürlich auch durch eine Tagesmutter gedeckt sein und du kannst dir leider auch nicht aussuchen, welche und wo die ist. Lg

von PiaMarie am 15.02.2016, 13:28


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Oktavlein, ich stimme dir zu. Den von dir zitierten Satz entnahm ich einem kürzlich gefallenen Gerichtsurteil. Den Klägern stand (theoretisch) ein Beutreuungsplatz zu. Praktisch war alles voll belegt. Die Forderung auf Schadensersatz (Arbeiten ohne Krippenplatz war nicht möglich)wurde abgewiesen, da die Krippe nicht existiere um Eltern Berufstätigkeit zu ermöglichen.

von Johanna3 am 15.02.2016, 17:03


Antwort auf Beitrag von PiaMarie

Oktavlein, ich stimme dir zu. Den von dir zitierten Satz entnahm ich einem kürzlich gefallenen Gerichtsurteil. Den Klägern stand (theoretisch) ein Beutreuungsplatz zu. Praktisch war alles voll belegt. Die Forderung auf Schadensersatz (Arbeiten ohne Krippenplatz war nicht möglich)wurde abgewiesen, da die Krippe nicht existiere um Eltern Berufstätigkeit zu ermöglichen.

von Johanna3 am 15.02.2016, 17:18


Antwort auf Beitrag von Johanna3

wenn Du es parat hast Danke Und zum Thema: Bei uns ist der oberste Punkt, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist, also das ist der wichtigste Punkt. Dann kommt die Berufstätigkeit bzw. der Wunsch, Arbeit aufzunehmen. Man bekommt aber nicht immer im Wunschkita einen Platz. Da kann es auch schon mal irgendwo im Stadtgebiet eine Kita werden

Mitglied inaktiv - 17.02.2016, 22:38


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http://mobil.n-tv.de/ratgeber/Kein-Kita-Platz-Kein-Schadenersatz-article15799656.html

von Johanna3 am 19.02.2016, 17:15


Antwort auf Beitrag von Mausmama

Also so viel ich weiß haben diejenigen die ortsansässig sind immer den Vortritt. Das ist auch völlig ok. Stell dir vor die würden jedem einen Platz geben der dahin will, was ist dann mit den Familien aus dem Ort? Dann müssen die extra in einen anderen Ort fahren obwohl im eigenen eigentlich Kitas sind? Es ist nur fair wenn man die ortsansässigen bevorzugt. Mag ja sein dass du die Möglichkeit hast dein Kind in eine Kita zu fahren im Vorort. Aber andere Mütter, ob nun berufstätig oder nicht haben diesen Vorteil nicht weil sie vielleicht nur ein Auto haben und der Mann damit täglich zur Arbeit fahren muss. Müssen diese Mütter auf einen Platz verzichten weil die Mütter aus anderen Orten ihnen den Platz weg nehmen? Das wäre doch absolut nicht fair.

Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 20:40


Antwort auf Beitrag von Mausmama

...woher weißt Du das mit dem "nicht arbeiten"? Bei mir gehen auch die Mit-Eltern im Kindergarten regelmäßig davon aus, dass ich - bei vier Kindern und überwiegend zu Hause - nicht arbeiten würde. Tatsächlich arbeite ich aber 3 volle Tage pro Woche - nur überwiegend in Heimarbeit. Dass ich dann zu Hause am Dienstrechner zwischen meinen Akten sitze - da sieht normalerweise ja niemand! :-)

von Leena am 19.02.2016, 17:26


Antwort auf Beitrag von Mausmama

Naja, die Aufnahmebedingungen sind sicherlich irgendwo definiert. Bei meiner Kita musste ich bei der Bewerbung um einen Platz angeben, ob ein, zwei oder kein Elternteil berufstätig ist oder die Aufnahme einer Berufstätigkeit plant. Und unsere Berufstätigkeiten mussten wir auch nachweisen als wir den Vertrag unterschrieben haben. Aber Berufstätigkeit war ja durchaus nicht das einzige was in die Waagschale geworfen wird bei der Platzvergabe. Da gab's eine ganze Liste von Punkten die einen quasi eingestuft haben in der Dringlichkeit (z.B. alleinerziehend, sozial schwierige Verhältnisse, Geschwisterkind in Kita, bei kirchlichem Träger vielleicht auch Konfession). Was ich ziemlich seltsam fände wäre, wenn der Elternbeirat Mitspracherecht bei der Platzvergabe hätte (da würd dann sicher nicht die blöde Tussi die der Vorsitzenden in der siebten Klasse den Freund ausgespannt hat einen Platz für ihren missratenen Sohn bekommen, sondern lieber die beste Freundin der Schriftführerin, deren bezauberndes Töchterchen eine Bereicherung für die ganze Einrichtung wäre)

von Nanunenina am 23.02.2016, 14:34