Kennt sich jemand damit aus bzw schon beantragt?
Wie kann ich das verstehen?
Möchte nach dem 1. Jahr wieder ca 18 Stunden arbeiten und habe ne freundin die meinen kleinen dann betreuen würde.
Bekommt man dann das betreuungsgeld?
Oder bekommt jeder das betreuungsgeld der keine offentliche Betreuung in Anspruch nimmt?
Lieben dank.
von
micki6
am 05.11.2014, 08:46
hi
no
nur wenn man das Kind zh betreut wird
und nur bis zum 3 Lebensjahr
150€
von
phoebe87
am 05.11.2014, 17:36
Ich bekomme das Betreuungsgeld seit dem 15. Lebensmonat meines Sohnes.
Ich habe es so verstanden, dass man es auch dann bekommt, wenn man arbeiten geht und das Kind innerhalb der Familie betreut wird. Weiss nicht, wie es bei der Betreuung durch eine Freundin aussieht.
Am besten du fragst bei der Betreuungsgeldstelle in deiner Stadt nach. Dann hast du Gewissheit.
Lg
von
betty2013
am 05.11.2014, 20:12
Man bekommt das Geld, wenn das Kind keine öffentliche Betreuung in Anspruch nimmt und man keine Zuschüsse für eine Betreuung durch eine Tagesmutter bekommt. Ob du das Kind betreust oder deine Freundin oder die Nachbarin ist vollkommen unerheblich.
Ich habe auch trotz Berufstätigkeit Betreuungsgeld bezogen, das Kind wurde von der Oma betreut. Ab Kindergarteneintritt gab es dann kein Betreuungsgeld mehr.
von
mamabianca
am 05.11.2014, 22:24
Ab dem 15 Lebensmonat - 36 Lebensmonat wird es bezahlt aber nur wenn du es zu Hause betreust un nicht in einen Kindergarten anschiebst
von
bock1992
am 06.11.2014, 12:54