Baby und Job

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Geschrieben von kittykatze87 am 24.03.2018, 12:03 Uhr

Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich bin Sekundarschullehrerin und habe bereits zwei Kinder (eins direkt nach dem Studium und eins nach dem Referendariat bekommen).
Nun lässt mich (und auch meinen Mann) der Gedanke an ein drittes Kind nicht los. Allerdings empfand ich bereits die zweite Schwangerschaft im Referendariat extrem anstrengend und auf Grund der psychischen Belastung würde ich das mir und auch dem Baby im Bauch nicht antun wollen.

Nun ist meine Frage, ob man als Lehrerin wegen psychischer Belastung vom FA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen kann?

Nicht das mich jemand falsch versteht, es geht nicht darum, dass ich mich vor der Arbeit drücken will. Ich würde einfach eine dritte und letzte Schwangerschaft genießen wollen und mir und dem Baby den Stress ersparen.

Danke

 
36 Antworten:

Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 24.03.2018, 13:35 Uhr

also nein. als lehrerin bekommst du nur ein BV vom schulleiter, wenn du z.b. immunitäten nicht hast und mit gefährdungen rechnen musst. also sek 1 oder sek2 zum beispiel sbbz G oder S. oder wenn immus fehlen und du kinder unter 10 betreust. ABER das schulaumt und der schulleiter werden dich natürlich, so muss das auch sein, wenn das so sein sollte, abordnen. ans schulamt oder an eine nachbarschule. aber ein bv wegen dem job als lehrerin? dann solltest du dir überlegen, ob das das richtige für dich ist. du kannst nicht erwarten, dass der staat deinen lohn bezahlt nur weil du deine schwangerschaft genießen möchtest, sorry aber dieser gedanke alleine ist schon unmöglich. du bist sek! nicht primar! selbst da wird zu recht abgeordnet aber daheim bleiben aus dem grund? krass..

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von MamaLausemaus am 24.03.2018, 13:49 Uhr

Naja, pauschal kann man das aber so auch nicht beantworten.

In der Sek I ist es bestimmt nicht so üblich wie z.B. an einer Grundschule oder Förderschule ein Betriebsverbot zu bekommen und das bestimmt auch mit Recht. Schließlich ist man in einer Schwangerschaft ja nunmal schwanger und nicht krank. ABER, wenn einem z.B. bestimmte Immunitäten fehlen oder wenn es z.B. sonstige Gefährdungen gibt (aggressive Schüler, o.Ä.) kann einem sehr wohl (zumindest zeitweise) ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Natürlich besteht dann auch immer die Möglichkeit irgendwo anders eingesetzt zu werden, wo diese Gefährdungen eben nicht bestehen. Aber auch das wird nicht immer gemacht, weil es aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt immer sinnvoll ist (z.B. für ein halbes Jahr Lehrer zu "tauschen" damit ja dann nach der Geburt wieder eine neue Regelung innerhalb der Schule/n gefunden werden muss).
Wenn, wie du sagst, psychische Belastungen bestehen, welcher Art auch immer, kann, soweit ich weiß auch da z.B. eine Krankmeldung oder ggf. ein Betriebsverbot ausgesprochen werden. Aber was da im Endeffekt unter "psychische Belastungen" fällt, ist bestimmt Definitionssache. Ich hab' aber z.B. auch schon eine schwangere Lehrerin kennengelernt (Gym), die wegen ihrem FAhrtweg von 60km nicht mehr arbeiten musste- ich glaube auch da lief das Ganze über ein Betriebsverbot.
Im Endeffekt muss das immer individuell entschieden werden, mit Empfehlung des Frauenarztes, vermutlich unter Einbezug eines Betriebsarztes und letztendlich mit der abschließenden Entscheidung deines Vorgesetzten.

Ich würde sicherlich nicht von vornherein von einem Betriebsverbot ausgehen. Wenn du keine großartigen Beschwerden hast und dir die Arbeit mit allem drum und dran zuzumuten ist, ist es nur fair, wenn du auch entsprechend weiterarbeitest. Wenn du bzw. euer Baby aber durch die Arbeitssituation gefährdet sein sollte, und auch das ist an der Sek I nicht auszuschließen, sollte ggf. über ein Betriebsverbot nachgedacht werden. Aber da wird dir vermutlich nichts anderes übrig bleiben und es drauf ankommen lassen und eben "zur Not", wie viele andere auch, bis zum Mutterschutz zu arbeiten.

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??

Antwort von mellomania am 24.03.2018, 13:56 Uhr

tut mir leid, was schreibst du da für einen, sorry, mist?

auch wenn nur einen monat die lehrer getauscht werden als krankheitsvertretung, natürlich wird das gemacht. und eine gefährdung in der sek 1 oder 2 liegt doch nicht vor! außer wenn es um immunitäten geht, und dann wird an eine andere schule abgeordnet. oder ins schulamt! oder ins büro der schule! und das muss so gemacht werden das schreibt der gesetzgeber vor! aggessive schüler? wir hatten im sbbz E noch nie!!! ein bv. tut mir leid aber das was du schreibst ist echt mumpitz. zur not bis zum mutterschutz arbeiten, das ist doch hammerhart! man ist schwanger und nicht krank!!! da geht mir echt die hutschnur hoch! man arbeitet normal!!! bis zum mutterschutz, nicht zur not! und wenn sie jetzt schon über psychische belastungen nachdenkt, dann sollte sie sich das dritte kind gut überlegen! oder den job als lehrerin.

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von MamaLausemaus am 24.03.2018, 14:16 Uhr

Da muss ich zurück fragen, warum du dich so angegriffen fühlst von meinen persönlichen Erfahrungen?
KittyKatze hat nach Erfahrungen/ Meinungen gefragt, du hast ihr deine Erfahrungen und Meinung mitgeteilt, ich auch. Wie in meinem Beitrag steht, finde ich auch, dass man, wenn's geht, bis zum Mutterschutz arbeiten sollte. Das "zur Not", wo du dich so drüber aufregst, steht auch schon im meinem vorherigen Beitrag in Anführungszeichen. Tut mir leid, dass ich, wenn ich schreibe, nicht allzu viele Möglichkeiten habe, meine intendierte Tonlage in den Text einzubringen.
Es muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob jemand arbeiten kann oder nicht. In der Sek I kann man meistens weiterarbeiten, da stimme ich dir voll und ganz zu. ABER es gibt eben auch Fälle wo entschieden wird, dass die Frau nicht arbeiten sollte. Ob du es mir glauben willst oder nicht, aber die Fälle habe ich auch schon erlebt.
Ich glaube dir, dass viele Lehrer ganz normal weiterarbeiten können in der Sek I, auch dass viele sonst versetzt werden, wenn das nicht der Fall ist. Aber nur weil du noch keine anderen Fälle erlebt hast, heißt es doch nicht, dass es die nicht gibt.
Und eine letzte Sache (denn danach werde ich auf deine Kommentare nicht mehr eingehen), ich finde es unter aller Sau, jemandem seine Kompetenz abzusprechen ("wenn sie jetzt schon über psychische Probleme klagt, sollte sie mal über ihre Berufswahl nachdenken" oder so ähnlich), weil jemand eine Frage stellt und sich letztendlich nur Gedanken um das Wohl des evlt. noch kommenden Kindes macht.

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ich weiß sehr gut, wie sowas läuft

Antwort von mellomania am 24.03.2018, 14:28 Uhr

weil ich an der quelle sitze. und doch spreche ich jemanden seine kompetenz ab wenn man vorher schon fragt, ob es möglich ist ein bv wegen psychischer überforderung zu bekommen weil man seine schwangerschaft genießen möchte. das ist lächerlich. es gibt immer einzelfälle. da hast du recht. aber wenn es schon so los geht? von was für erfahrungen gedest du wenn du dein ref nichtmal gemacht hast? bist du täglich in der schule? tut mir leid, aber da werde ich mehr erfahrung haben als du. tut mir leid. mach dein ref, arbeite ein paar jahre, mach mal kv, was auch wochenweise geht, lass dich abordnen und guck, was da alles machbar ist, um lehrer, die gehalt bekommen, auch arbeiten zu lassen.und das ist auch richtig so. wenn sie ihre schwangerschaft genießen möchte, aber vorher schon von überlastung redet, dann läuft was falsch

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Ally79 am 24.03.2018, 14:46 Uhr

Definitiv nicht. In der Sekundarstufe bekommt man nur ein BV, wenn die Schwangerschaft oder die Mutter gefährdet ist. Zudem würde ich mir ernsthaft überlegen gerade in so einem Beruf psychische Überbelastung anzuführen selbst wenn die Lebenszeitverbeamtung durch ist.
Ich glaube jede Frau würde eine Schwangerschaft mehr genießen wollen, als es mit den Pflichten der Arbeit möglich ist. Aber das ist nun mal nicht entscheidend.

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danke ally

Antwort von mellomania am 24.03.2018, 15:07 Uhr

danke für deinen beitrag. meine meinung. es gibt immer ausnahmen. aber der schulleiter ist verpflichtet, ans schulamt zu melden, die ordnen ab. für geld muss halt gearbeitet werden. jeder möchte seine schwangerschaft genießen oder? wer soll das bv denn ausstellen? ein arzt? haha der ist schneller dran wie man a sagen kann. und der schulleiter auch nicht.

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Roc_83 am 24.03.2018, 18:22 Uhr

Hallo,

ich saß gestern beim Schulleiter um über meine Schwangerschaft zu informieren, Gymnasium in NRW. Ich bin mit unserem vierten Kind schwanger, und ja, es ist anstrengender als die Schwangerschaften davor, obwohl ich bei Nummer 2 und 3 Vollzeit gearbeitet habe und nun reduziert.

Ein BV kam in diesem Gespräch überhaupt nicht auf. Es wird aber natürlich eine Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt und dabei wird auf mögliche Gefahren hingewiesen. In meinem Fall darf ich in einer Klasse keinen Vertretungsunterricht mehr machen, da dort ein aggressiver Schüler sitzt. Zu achten darauf habe ich selbst. Ebenfalls bin ich von Pausenaufsicht befreit.
Psychiche Belastungen kamen in dieser Beurteilung überhaupt nicht vor.

So viel zu meiner aktuellen Erfahrung.

Ich habe noch eine Nachfrage: Welche genauen psychichen Belastungen hast du denn? Beratungslehrerin? Klassenleitung einer besonders "schwierigen" Klasse?

Ich kann mir übrigens vorstellen, dass eine Schwangerschaft im Referendariat evtl. belastender ist als im im "normalen" Dienst. Schließlich hat man da auch noch den Prüfungsdruck/UBs im Kopf.

Viele Grüße,
Roc

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das mag ja sein roc

Antwort von mellomania am 24.03.2018, 19:34 Uhr

dass eine schwangerschaft im ref schwieriger sein kann aber wenn ich diese schon planen kann, finde ich es halt gelinde gesagt frech, vorher zu fragen ob es die möglichkeit eines bv gibt um auf kosten der andren die schwangeschaft genießen zu können. aber ich habe das ja oben schon ausführlich dargestellt. so wie es bei dir war, ist es genau richtig. genauso verhält es sich mit sport unterricht und pausenaufsicht.

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meinst du das ...

Antwort von Caitryn am 24.03.2018, 21:03 Uhr

Hallo, meinst du wirklich, dass es eine gute Einstellung ist „um es zu genießen“?
Wie siehst du es für deine eigenen Kinder, wenn die Lehrerin sofort raus ist, wenn sie befruchtet ist?
Wie siehst du selbst, den natürlichen Teil von Schwangerschaft?
Bist du mit deinem Job überfordert?

Wenn du nicht gerade GE-Schüler hast, denke ich, dass da nichts draus wird. Vielleicht solltest du reduzieren.

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von MamaLausemaus am 24.03.2018, 21:07 Uhr

Zu meinen Erfahrungen, da die ja von Interesse zu sein scheinen:

nein, mein Ref habe ich noch nicht gemacht. Falls es auch interessieren sollte warum: ich promoviere. Gearbeitet habe ich insgesamt 5 Jahre an Schulen (in Teilzeit und in verschiedenen Funktionen).

Den Fall der Lehrerin, den ich genannt habe war in BW 2014. Die besagte Lehrerin wurde aufgrund der 60km Fahrtweg vom Unterrichten befreit.

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Idee

Antwort von 2Seesterne am 24.03.2018, 22:08 Uhr

Huhu,
Ich habe eine Idee: spare dir doch ein Sabbatjahr an und dann versuchst du schwanger zu werden.
Oder du nimmst noch Erziehungszeit von den anderen beiden Kindern oder eine unbezahlte Freistellung.
Kein Stress und kein Ärger, nur halt weniger Geld
LG 2seesterne

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zum glück haben sich die gesetze echt geändert

Antwort von mellomania am 24.03.2018, 22:32 Uhr

das geht heute nicht mehr, wegen fahrtweg??? lächerlich sorry. aber andere leute fahren noch weiter! da wird abgeordnet, zu recht. wer geld möchte muss arbeiten. und nicht daheim sitzen damit man sich nicht überfordert. finde ich arg, wer das bv geschrieben hat.

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Re: das geld möchte sie natürlich nicht missen

Antwort von mellomania am 24.03.2018, 22:34 Uhr

sonst wäre sie selber auf die idee gekommen. ist doch praktisch, man ist überfordert, finden einen, der einem ein bv schreibt, udn genießt gemütlich seine schwangerschaft auf kosten andrer. tut mir leid für meine härte, aber da geht mir echt die tasche auf bei sowas.

das ist echt hammerhart, sich da noch vorher zu informieren! ob das möglich ist. manman

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Re: das mag ja sein roc

Antwort von Roc_83 am 24.03.2018, 23:11 Uhr

Hi,

ich bin da im Großen und Ganzen ganz bei dir. Noch vor Schwangerschaftsbeginn ein BV "zu planen" ist frech.

Ich wollte mit meiner Aussagen eigentlich nur zu überlegen geben, ob die befürchtete Belastung wirklich so schlimm sein wird.

Sind Sportlehrer vom Sportunterricht befreit? Ich unterrichte Chemie, mir wurde untersagt mit gefährlichen Stoffen zu arbeiten, aber "das wissen Sie ja besser als ich".

Viele Grüße

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Jeckyll am 25.03.2018, 9:37 Uhr

Ich sehe das sehr kritisch. Wenn dein Beruf dich so sehr stresst dass du damit dein ungeborenes gefährdet siehst oder auch nur dass du deswegen deine Schwangerschaft nicht genießen könntest, solltest du die überlegen ob dieser Beruf denn wirklich etwas für dich ist.

Denn mit drei Kindern wird der Alltag sicher nicht einfacher, und wenn dein Beruf grundsätzlich (also ohne medizinischen Hintergrund) dich so sehr belastet, ist das sehr alarmierend. Und du solltest dir (schwanger oder nicht) eine Alternative überlegen.

Und solltest du der Meinung sein, dass der Beruf für dich grundsätzlich gar kein Problem ist, aber ihn schwanger auszuüben zu stressig ist hört sich das im meinen Ohren ganz arg nach "ich möchte sehr gerne eine Auszeit nehmen und eine Schwangerschaft würde somit gleich zwei Wünsche erfüllen"

Jeckyll

Im übrigen denke ich, dass man ein Referendariat (Ausbildung) nicht mit der Ausübung des Berufs vergleichen kann.

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von kittykatze87 am 25.03.2018, 12:22 Uhr

Genau diese Reaktion habe ich kommen sehen...

Danke für die hilfreichen und auch weniger hilfreichen Antworten.

P.S. Ich hätte nicht gedacht, dass man als sich als Lehrer so primitiv ausdrückt

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Jeckyll am 25.03.2018, 13:33 Uhr

Und genau diese Reaktion hab ICH kommen sehen. Diese oder keine.

Leider klärst du nicht auf, warum du meinst in der Schwangerschaft einen Beruf nicht ohne Gefahr für das Kind oder dich ausüben zu können (und nur dafür ist ein Berufsverbot da), der im Alltag nicht zu stressig, anstrengend, gefährlich ist. Zumindest nicht so stressig oder anstrengend, das du dir vorstellen kannst ihn gerne und neben der Mutterschaft von drei Kindern ausüben zu können.

Kannst oder willst du das nicht erklären, musst du damit leben, dass man glaubt du wärst deinem Beruf grundsätzlich nicht gewachsen oder willst eben nur eine längere Auszeit vom Beruf ohne finanzielle Einbußen.

Jeckyll

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Tini_79 am 25.03.2018, 14:38 Uhr

Ja, nicht, dass das jemand falsch versteht ....

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Schwangerschaft genießen und gleichzeitig berufstätig sein...

Antwort von Sabet am 25.03.2018, 17:06 Uhr

... arbeitest du voll? Eher nicht mit zwei Kindern, denke ich? Dann ist die Arbeit auch nicht so anstrengend - vorausgesetzt, die Schwangerschaft verläuft normal.

Was mich wundert - wieso sprichst du von einer psychischen Belastung? Stress ist doch nicht gleichbedeutend mit psychischer Belastung? Vor allem nicht, wenn nach der Schwangerschaft der Mutterschutz einsetzt und evtl. die Elternzeit - dann ist der Stress ja zeitlich absehbar.

Wenn du die Schwangerschaft ohne Arbeit genießen willst - dann nimm ein Sabbatjahr vor der Geburt. Im übrigen müsstest du dir angesichts eines dritten Kindes ja sowieso schon Gedanken gemacht haben, wie du nach der Geburt wieder berufstätig sein willst.
Gruß
Sabet (drei Kinder, voll im Lehramt, Mann in Teilzeit)

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 25.03.2018, 17:17 Uhr

Wenn wer mit zwei Kindern und Job schon so überfordert ist das er eine Schwangerschaft meint nicht mehr überstehen zu können, sollte man sich wirklich überlegen ob ein drittes Kind gut durchdacht ist. Es gibt Fälle, da mag es begründet sein. Bei den Job als Lehrerin sehe ich das eher weniger, da gibt es doch weit anstrengendere Berufe. Nicht falsch verstehen, es ist sicherlich nicht die leichteste Tätigkeit rein von der Hirnleistung her, aber ich denke so mancher andere Job ist da doch weit mehr anstrengender, vor allen körperlich. Aber eben auch zusätzlich noch psychisch. Bei denen gibt es aber leider auch oft kein BV. Selbst dann wenn mitunter schon das Mutterschutzgesetz sehr arg strapaziert wird. Bliebe die private Situation, und auch da sollte man dann eben genau nachdenken. Hast du ein körperliches oder psychisches Problem, dann würde ich doch eher erst schauen ob man das stabilisiert bekommt. Das ist der weit bessere Rat wie da eine Schwangerschaft und den kompletten Kollaps in Kauf zu nehmen.

Ansonsten, hast du einen mangelhaften Immunschutz, dann ist der AG der Ansprechpartner. Dann hättest du aber sicherlich in den ersten beiden Schwangerschaften auch schon ein BV bekommen. Bliebe Gefahr durch bestimmte Schüler, da kann es sein das man dich dann eben zu recht umsetzt.

Bist du nicht arbeitsfähig aufgrund einer Grunderkrankung oder bereits bestehenden Problematik, dürfte eher die Krankmeldung greifen. Ebenso wenn du wegen besonderen schwangerschaftsbedingten Problemen gar nicht arbeitsfähig bist. Hieße eben auch Krankengeld usw. Nur wenn du normalerweise arbeitsfähig bist, Komplikationen durch die Schwangerschaft aber durch Arbeit an sich gefährlich werden könnten, kann der Arzt über ein BV nachdenken. Aber auch da greifen immer mehr zur AU, weil fließende Grenze.

Davon ab erschreckt es mich eher wie katastrophal hier Satzbau, Rechtschreibung und Grammatik so mancher "Lehrkraft" ist. Diese sollen unsere Kinder unterrichten und beherrscht es selbst nicht einmal in lesbarer und verständlicher Art und Weise. Handy als Ausrede zählt in meinen Augen nicht wirklich, mindestens ein kurzes Korrekturlesen verlangt schon so was wie Anstand und Respekt dem anderen gegenüber. Etwas was für mich eine gute Lehrkraft im Blute haben sollte. Mag sein das das eine Erklärung dafür ist das das deutsche Schulsystem immer schlimmer wird. Und nein, ich verlange nicht 100%, kleinere Fehler passieren. Kleine!

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tut mir leid, was erwartest du denn? wenn du so schon überfordert bist?

Antwort von mellomania am 25.03.2018, 20:22 Uhr

also es tut mir sehr leid, ich arbeite mit lehrern zusammen, alles was deren belange betrifft aber sowas ist abartig lächerlich. wenn du jetzt schon überfordert ist und gemütlich daheim sitzen möchtest um deine schwangerschaft zu genießen, dann nimm ein sabbatjahr oder lass dich freistellen. aber bitte, die andren sollen deinen lohn zahlen? das kann nicht dein ernst sein. bv ist für frauen da, die ernsthaft krank sind oder die ernsthafte gefährdungen am arbeitsplatz haben. aber entlohnt daheim chillen, ist frech. du bist dem beruf nicht gewachsen. dann such dir was andres oder verzichte auf das dritte kind. wie willst du das machen? die armen kinder. und damit meine ich alle, deine und die schüler. das kann echt nicht wahr sein. und dann noch beleidigt machen, wenn ALLE ins gleiche horn blasen, weil deine vorstellungen einfach abstrus sind!

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das ist doch völlig richtig nicht mit chemikalien

Antwort von mellomania am 25.03.2018, 21:33 Uhr

zu arbeiten. oder an einem SBBZ G aus der frühförderung raus zu gehen. oder SBBZ S. aber behinderte kinder sind nicht gleich behinderte kinder. Lernen kann man nicht mit Geistig oder Sprache oer ERZh vergleichen. DA ist das auch richtig und gehört so hin. oder wenn es wie bei dir chemie ist, das geht nun gar nicht dass schwangere mit chemikalien arbeiten. Das sind begründete BV die auch völlig ok sind. aber das was die posterin schreibt und vorhat ist echt abartig frech.

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Re: das ist doch völlig richtig nicht mit chemikalien

Antwort von Roc_83 am 25.03.2018, 21:46 Uhr

Hallo mellomania,

irgendwie habe ich das Gefühl, wir reden aneinander vorbei!?

Ich wollte in keinerweise die AP in Schutz nehmen, unsere Situationen miteinander vergleichen oder irgendetwas relativieren. Ich bin ganz bei dir, BVs in der obigen Art zu "planen" geht gar nicht.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob Sportlehrer komplett aus dem Sportunterricht raus sind, da ich das aus meiner Fächerkombination heraus halt nicht kenne und mich das interessierte.

Im übrigen sind Chemikalien ja nicht gleich Chemikalien und klar werde ich weiterhin mit meinen 9ern mit Essig und Zitronensäure arbeiten. Farbstoffchemie in der Q2 habe ich dann aber doch dankbar an den Referendar abgegeben und saß weit ab vom Geschehen am geöffneten Fenster.

Viele Grüße,
Roc

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Nachfrage

Antwort von Roc_83 am 25.03.2018, 21:53 Uhr

Hallo kittykatze,

leider hast du meine Nachfrage nicht beantwortet. Vielleicht hast du sie überlesen?

Ich hatte gefragt, mit welchen psychischen Belastungen du während der Schwangerschaft rechnest.

Und ich würde gern wissen, ob du Voll- oder Teilzeit arbeitest. Ansonsten würde ja eine Reduzierung vielleicht schon helfen. Außerdem könntest du evtl. absprechen, dass du während der Schwangerschaft keine "Extra"-Aufgaben übernehmen möchtest.

Viele Grüße,
Roc

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nein roc alles gut

Antwort von mellomania am 26.03.2018, 13:20 Uhr

so hatte ich das auch gar nicht verstanden. ich sehe es wie du.

pausenaufsicht z.b. dürfen schwangere machen, wenn sie sich das zutrauen
sportunterricht auch, aber nicht alleine. mit hilfskraft. und hilfestellungen beim barren z.b. dürfen sie nicht geben.

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Oktaevlein am 27.03.2018, 16:50 Uhr

Na, du bist ja "lustig". Wegen Leuten mit der Einstellung wie deiner geben manche Frauenärzte kaum noch Beschäftigungsverbote, selbst wenn es angemessen wäre. Sorry, aber ich habe irgendwie kein Verständnis für dich. Ich selber hatte in der Schwangerschaft mit meinem einzigen Kind ein BV. Weißt du, was da drauf stand: "es besteht Gefahr für das Leben von Mutter und Kind". Ich glaub nicht, dass dir das lieber ist. Ich war zwar den größten Teil der Schwangerschaft zuhause, aber von "genießen" konnte nicht die Rede sein.

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von EmmaKili am 28.03.2018, 23:44 Uhr

Da kann ich leider nur zustimmen..bei meinem ersten hatte ich gestrationsdiabetes und zuvor viele Bauchschnitte, war risikoschwanger, durfte jede Woche mit dem Zug pendeln 70 km..bekam kein bv..die Folge war ständig Wehen und hoffen dass alles gut geht..mein Großer kam 4 Wochen zu früh mit 3950g auf die Welt, Gelbsucht usw..bei meiner zweiten arbeitete ich Gott sei Dank schon in einer onkologischen Privatklinik, der FA kam nicht um ein bv rum wegen Chemo &co..auch wieder Diabetes..und nun bei Planung Nr.3 hab ich’s ganz gut getroffen und muss mir keinen Kopf machen wenn es denn nach 2 Fg’s ein hoffentlich 3.Mal bleibt wenns passiert. Arbeite in einem Altenheim, da gibt es sofortiges Bv vom Ag..egal ob Risiko schwanger oder nicht - ABER hier gibt es extreme körperliche Arbeit..nicht nur Stress alleine..würde es allerdings verstehen wenn es eine dieser typisch klischeehaften Schulen in Brennpunkten wäre..denke da wäre jeder Lehrer überfordert, egal ob schwanger oder nicht..wenn ich mir hier schon ab und an manche Kanditaten anschaue bei uns in der örtlichen Hauptschule..na bravo..da bin ich echt froh dass mein Großer nicht dort gelandet ist und doch ein wenig mehr auf die Reihe bekam..würde durchdrehen als Lehrer..

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Jomol am 29.03.2018, 15:58 Uhr

@EmmaKili: Ich bin keine Lehrerin, aber da hätte ich auch keine Lust drauf, in einer Problemschule zu arbeitet (wobei ich nicht weiß, ob man von der Arbeitszufriedenheit in einem Elitegymnasium besser dran ist). Aber das wäre unabhängig von einer Schwangerschaft. Dafür gibt es aber Umsetzungen und nicht notwendigerweise ein Beschäftigungsverbot. Eine Freundin von mir ist Kinderärztin. Die durfte dann bis zum Mutterschutz als studierte Sekretärin aushelfen und Arztbriefe schreiben. Ich glaube, die allgemeine Keimbelastung bei Lehrern ist geringer.
@Oktaevlein: Meine Ansicht.

Und das sage ich ja nicht als erste:
Wer schon vor einer Schwangerschaft aus, wenn ich das richtig verstehe, bestenfalls eher schwammigen Gründen über ein mögliches BV nachdenkt, sollte 1. sich fragen, ob er/sie diese Arbeit bis zur Rente mit 67 oder so machen will, 2. ob noch ein Kind so eine brilliante Idee ist- beim Beziehungskitten sind Kinder auch traditionell keine Lösung, 3. sehe ich derartiges Verhalten als ein fragliches Vorbild für die Schüler, die mal unsere Rente erwirtschaften sollen und 4. können wir uns über das sehr gute Mutterschutzgesetz in Deutschland sehr freuen. Such das mal im Ausland... Wir sollten es nicht aus Bequemlichkeit ad absurdum führen damit es für Fälle, wo es wirklich notwendig ist, noch besteht...

Grüße,
Jomol

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von kati1976 am 30.03.2018, 11:59 Uhr

Ich antworte mal aus Sicht einer Mutter mit Schulkindern.

Hier an der Grundschule und an der weiterführenden Schule waren in den letzten Schuljahren viele Lehrerinnen schwanger und alle waren bis zum Beginn des Mutterschutzes in der Schule. Eine Lehrerin war 2 Monate nicht da weil in der Schule ewig Ringelröteln waren.

Arbeitest du an einer Problemschule oder warum siehst du eine psychische Belastung?

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von EmmaKili am 30.03.2018, 20:59 Uhr

@Jomol...ja, so sehr ich das auch..kam evtl.etwas unverständlich rüber...meinte nur ich kann es verstehen-ich würde nie als Lehrerin arbeiten wollen und können-mir würde die Hutschnur platzen-ABER man sucht sich seinen Job ja selbst aus und es scheint so als würde der TE ihr Job nicht wirklich zusagen oder erste Wahl sein...
Bin selbst erst nach arbeiten in Psychiatrie und Krebsklinik da angekommen wo ich mich sehr wohl fühle..Altenpflege..da wir natürlich ab und an auch z.b.MRSA &co.haben, täglich „Schwerstlasten“ zu geben haben kommt im Falle einer Schwangerschaft das BV sofort vom Ag..worüber ich sehr froh bin..einer Kollegin von mir erging es vor ein paar Jahren sehr schlimm. Sie sagte nichts in der Arbeit, verlor ihr Baby Anfang 5.Monat...also ich denke in manchen Berufen ist ein Bv definitiv sinnvoll..bei Lehrern...naja...solang es eben keine Problemschule ist, eine Risikoschwangerschaft vorliegt..wozu...

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Jomol am 02.04.2018, 0:21 Uhr

ach, ich habe Dich schon verstanden und gebe Dir vollkommen recht. Man muß ja die 6.Klässler für gewöhnlich nicht hochheben...
Ich denke, das BV für Schwangere ist ein hohes Gut und unheimlich wichtig für manche Beschäftigte (Pflege, Polizei im Außendienst, Apothekerin, die Chemo anmischt, Kindergartenerzieherinnen etc.) ist. Dafür sollten wir es bewahren und schützen, nicht dafür, daß jemand seine Schwangerschaft in Vollzeit genießt-es ist vollkommen in Ordnung das zu wollen, aber das wäre dann einfach Privatvergnügen.
Grüße,
Jomol

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von As am 10.04.2018, 22:30 Uhr

@melomania

Himmelherrgottnochmal, warum regst du dich denn so auf?

Betrifft dich diese Frage persönlich?

Ich bin auch Lehrerin und habe bei meinen beiden Kindern bis zum Mutterschutz gearbeitet, kann aber jetzt die Idee, die Schwangerschaft zu geniessen, echt verstehen. Ich bin sogar sicher, dass die eine oder andere Schwangere schon mal ähnlich gedacht hat. ("Wär es nicht toll, aus meinem ohnehin nicht so geliebten Job mal durch ne Schwangerschaft ne Runde rauszukommen???...".)

Die AP hat nur dummerweise drüber geredet.

Eine schwangere Kollegin von mir (keine Risikoschwangerschaft, BL Sachsen) musste sich im relativ frühen Stadium der Schwangerschaft vom Amtsarzt bestätigen lassen, dass sie in diesem Beruf weiterhin arbeiten KANN. Sie selbst und wir alle fanden das befremdlich, denn es ist ja wirklich keine Krankheit. Aber es war so.

Ehrlich gesagt, ich liebe meinen Beruf, aber ganz so stressfrei ist er dann auch nicht. Das rechtfertigt ganz sicher kein geplantes BV in der Schwangerschaft, aber vielleicht würdest du die Idee der AP ja ein klitzekleines bissel verstehen können, wenn du mal ein paar Monate in einer Schule arbeiten würdest. (Nicht als Sekretärin ...)

Und warum erwartest du ausgerechnet von Lehrern, dass die ihren Traumberuf gefunden haben? Es gibt doch sooo viele Leute, die ihren Job nicht als DEN erfüllenden schlechthin betrachten...Die müssen noch lange nicht völlig ungeeignet sein.

Würdest du dich grundsätzlich auch so aufregen, wenn diese Frage z.B. eine Friseuse gestellt hätte? Hast du eine Lehrerphobie?

Jetzt hab ich fast so viel Zeit in diesen Thread investiert wie du. Aber mich hat er definitiv nicht so auf die Palme gebracht. Du musst die AP im BV ja auch nicht von deinem Taschengeld bezahlen. Fahr mal runter.

Liebe Grüsse
Assi

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@As

Antwort von Jomol am 12.04.2018, 6:37 Uhr

Du hast mich zwar nicht persönlich angesprochen, aber:
Die Schwangerschaft genießen zu können ist nun mal Privatvergnügen und es ist nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft, das zu finanzieren. Insofern ist es nämlich doch das Taschengeld aller, die in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen.
Wer seinen Job nicht mag, sollte sich umorientieren und nicht schwanger mit BV werden. Das ändert am Problem nichts und daß es mit einem Kind mehr einfacher wird, naja das lä߆ sich kaum diskutieren. Ein paar Jahr in der Arbeitswelt wird sie ja noch vor sich haben.
Das mit dem Beispiel meinte ich auch ernst. Sollen die Kinder am Modell böse gesagt Sozialschmarotzertum lernen?
Grüße,
Jomol

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von sonne 123 am 28.04.2018, 16:35 Uhr

Mellomania,
Wieso ist ein Arzt dran, wenn er ein Beschäftigungsverbot ausspricht?

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Re: Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Antwort von Drianna am 04.01.2020, 12:13 Uhr

Was ich hier lese macht mich aggressiv.

Dass man ausblendet, dass der Lehrerberuf extrem Schul- und Standortabhängig ist. SEK 1 oder SEK 2, man kann es nicht pauschalisieren und sagen „ah für sek 1 gibt es doch keinen Grund einen BV zu bekommen, wenn die immunität passt“

Zweitens ist jede Schwangerschaft anders. Die Frau hat zwei Kinder bekommen, eines während des Refs!! (Übrigens ist die refzeit trotz reduzierter Stunden allemal ein Grund für einen BV in der ssw, zumal es mit sehr viel Stress verbunden ist!!) Ich spreche ihr eig schon zu, dass sie ganz genau weiß wie es ist, schwanger bis zum Mutterschutz zu arbeiten und, dass sie niemand ist, der sich auf seiner Schwangerschaft ausruht.
Wenn sie kleine Kinder zuhause hat und parallel als Lehrerin arbeitet und schwanger ist, ja das ist verdammt belastend!

Und am meisten kotzt es mich an, dass hier Lehrerinnen unter euch sind die keine Ahnung haben wie es in einer Schule abgehen kann. Die sagen „ahherjee Schwanger als Lehrerin, da brauchen wir uns ja in unserem Job nicht zu beschweren“
Ob ein privatgymnasium bei dem man oft extrem Stress durch leistungsfordernde und überfürsorgliche Eltern hat oder eine sehr unmenschliche Schulleitung oder eine Brennpunktschule. Unser Job kann durchaus anstrengend in der Schwangerschaft sein.

Ich bin an einer Gesamtschule (Standorttyp 5). Klassenlehrerin einer 5ten Klasse. Es ist die einzige Förderklasse im Jahrgang. Wir haben „nur“ 25 SuS aber dafür 9 SuS mit verschiedenen Förderschwerpuntken.
Drei geistig Behinderte Kinder (können alle noch nicht lesen, ein Kind ist auf dem geistigen Stand eines Kleinkindes und gar nicht fähig am Unterricht teilzunehmen) ein Kind mit dem Förderschwepunkt Ese. Der Rest hat Sprache oder Lernen.
Die Sonderpädagogin, die mir zur Seite stehen soll in dieser Klasse ist von ihrer Traumschule abgeordnet. Sie ist nur an 2,5 Tagen da. Da eig immer in Doppelbesetzung unterrichtet werden muss, stehen an restlichen Tagen irgendwelche Kollegen als Zweitkraft da, die genauso viel von Inklusion wissen wie ich. (p.S bin ein Jahr nach meinem Ref.)
Sowohl die Sonderpädagogin kennt sich in unserem System nicht aus und ist selbst total überfordert mit einer 25 Personen klasse, der Großteil der anderen Doppelbesetzungen ist überfordert mit den 9 Förderschülern.

Wenn einer von uns krank ist, steht zu 90% auf dem Vertretungsplan „Mitübernahme“, was so viel heißt wie „du bist da allein“

Wir haben nur eine (!) Integrationskraft für das geistig dreijährige Kind. Es gibt neben den 9 Fördersus 4 SuS die regelmäßig „ausrasten“. Unsere undiagnpstizierten wie wir sie nennen.
Es gibt im Schnitt 2-3 Schlägereien in der Woche (nur innerhalb der Klasse!)

Ein paar Zitate:

„Dann habe ich seinen Kopf genommen und gegen die Wand geschlagen“

„Dann habe ich seine Mutter beleidigt und ihm eine Kopfnuss verpasst, dann hat er geblutet“

„Er hat mich gewürgt und gerufen „ich töte dich““

Ein Mädchen hat eine Wirbelsäulenprellung erlitten weil sie einem angepissten Jungen im Weg zu deinem Fach stand.

Ein Junge hat einen anderen in den Magen geboxt, sodass sich dieser übergeben musste. Obwohl das ein Lehrer gesehen hat (!) leugnet er es standhaft bis heute!!!

Ich habe schon zwei Ordnungskonferenzen gehabt.

Es handelt sich um 11Jährige und einen Zeitraum von Schuljahresbeginn bis zu den Weihnachtsferien.

So nun geht meine Sonderpädagogin bald für zwei Monate in Elternzeit. D.h wir sind zwei Monate ohne Fachkraft da. Die Doppelbesetzung werden vermutlich (wie bei uns üblich) frisch ausgebildete Lehrkräfte oder Vertretungslehrer übernehmen.

Und bei all dem Trubel bin ich schwanger.
Es ist meine erste Schwangerschaft, und das Resultat einer zweiten künstlichen Befruchtubg. Aufgrund meiner Endometriose (Stufe 4) kann ich auf natürlichem Wege nicht schwanger werden. Das wurde nach 2 Jahren festgestellt. Ich hätte mit dem KiWu womöglich gewartet aber meine Ärzte sagten mir schon mit 26 ich solle mich beeilen. Das war vor vier Jahren. Den Ernst der Lage verstand ich erst als sich einer meiner Eierstöcke verabschiedete. Das bedeutet nein, ich nehme null Rücksicht darauf, dass es beruflich grad super hart ist, denn irgendwo ist das Privatleben nun mal wichtiger!!

So die gute alte Gefährdungsbeurteilung. Dass ich nicht lache. Meine Schulleitung weigert sich zu glauben, dass wir aggressive Schüler unterrichten (!!!) in meiner Beurteilung steht (und das auch nur weil ich mir das erstritten habe!)
„Nach Möglichkeit“ soll eine Doppelbesetzung in der Förderklasse gewährleistet werden, da es sonst problematisch werden „könnte“.

Wie die Realität aussieht?

Seitdem ich schwanger bin, war ich 5 mal alleine in dieser Klasse „weil es nicht anders ging“ wurde mir gesagt, da sei keiner verfügbar. Mir wurden ein paar Namen von Kollegen genannt in höheren Positionen, die Freistunden hatten, die ich ja hätte anbetteln können, wenn ich sie im Laufe des Tages finde!

Ich habe es geglaubt.
Als ich einmal nach der großen Pause in die Klasse kam und sich die Kinder im Klassenraum geprügelt haben. (Es hat sich ein Kreis gebildet, vier in der Mitte die dann ordentlich abgefeuert wurden) habe ich beinah angefangen zu weinen. Ich bin dazwischen gegangen, habe sie festgehalten und innerlich gebetet, dass mich keiner in seiner Rage erwischt. Ich habe geschrien wie noch nie in meinem Leben. Dann mit Tränen in den Augen die Stufenleitung angerufen, die mir dann plötzlich sogleich einen Kollegen vorbeischickte. Es stellte sich heraus: dieser Kollege hatte eine Bereitschaftsstune, in der er nicht eingesetzt war!!!!
Sparen ist das Stichwort!

Pausenaufsichten? Ja ich habe durchgeboxt keine machen zu müssen. Habe dafür aber hören müssen, dass ich damit andere Kollegen belasten würde. Es hat mich extrem viel Kraft und Energie gekostet, das einzufordern und nach dem „ich sei eine Belastung“ Vortrag von meiner Schulleitung habe ich den ganzen Nachmittag geweint. Weil ich habe ja der Schule ohnehin viel zu verdanken mit meiner fächerkomvi die sek 2 stelle überhaupt bekommen zu haben und jetzt zeige ich mich so undankbar.

Im Lehrerzimmer setzen sich Kollegen zu mir und fragen, was ich noch da mache und warum ich mir noch keinen BV geholt habe!

Und was ich nachmittags so mache außer Unterricht vorzubereiten auf 4 verschiedenen Niveaus? (schließlich muss auch der dreijährige mitmachen können)
Protokollieren und Eltern anrufen. Ich schreibe beinah jeden Tag ein Protokoll. Und ich mache Fehler! Weil ich doch grad erst lerne, wie es als Klassenleitung läuft! Und jeder Fehler geht mir bis ins Mark.

Ob ich irgendwann ein BV bekomme? Logisch betrachtet weiß ich, dass ich es wirklich verdiene. Dass meine Arbeitssituation und der Stress, den ich habe nicht gut für uns beide sind.

Emotional gesehen habe ich Frauen wie einige von euch vor Augen mit Sprüchen wie „du bist doch nur schwanger nicht krank“, „du hast’s ich für den Beruf entschieden“, „wenn du jetzt schon belastet bist, wie willst du die nächsten 30 Jahre durchstehen“, die Verantwortung meinen Kollegen gegenüber, die meine Klasse in meiner Abwesenheit Stämmen müssten, meiner Schulleitung gegenüber, die mich eingestellt hat.
(Auch deshalb würde ich niemals deshalb zum Betriebsarzt rennen).

Daher bitte denkt nach was ihr schreibt. Man kann Dinge nicht so pauschalisieren.

Ich bereue es trotzdem kein Stück diesen Job zu machen. Ich glaube daran, dass sich diese Kinder noch irgendwann machen werden, auch wenn sie mir jetzt den letzten Nerv rauben.

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