Baby und Job

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Geschrieben von Rübenkind am 22.10.2017, 13:20 Uhr

Kind erwähnen in der Bewerbung - ja oder nein?

Dazu findet sich hier ein wertvoller Hinweis

http://www.juramama.de/2017/09/karriere-ist-nicht-fur-jeden-was-tipps.html

Übrigens kann ich das Buch der Dame auch jeder Mutter ans Herz legen!

 
42 Antworten:

rechtliches müssen und faktische Sinnhaftigkeit

Antwort von Benedikte am 22.10.2017, 17:02 Uhr

Rübenkind,
rechtlich muss man vieles nicht. Keine Kinder angeben, keine Krankheiten angeben, Schwangerschaften zumeist nicht, Schwerbehinderungen nicht.

Die Frage ist aber, ob das für das arbeitsverhältnis als solches sinnvoll ist. Ich habe vier Kinder, jetzt schon groß, aber für mich war es jahrelang sehr schwer, sponatne Dienstriesen mit Übernachtung zu machen. Aus verständlichem Grund. Hätte ich die Kinder geheimgehalten, wäre es echt blöd, sich da zu verweigern. So war es so, dass ich immer ergebnissoffen gefargt worden bin, ob es möglich sei.

Und wenn Du Dich halt neu bewirbst, als engagiert und flexibel beschreibst und dann eben sowas bspw doch nicht geht, wird das auf AG Seite zu Enttäuschung führen. Nur als Beispiel. Und eine gute Grundlage für eine Vertrauensbasis ist das auch nicht- mE.

Von daher- wenn man einer langen und positiven arbeitsbeziehung interessiert ist, sollte man alles wichtige zumindest auf Nachfrage sagen. Alleine um Verständnis zu erzeugen- wenn man nachmittags zur Kita muss wegen einer Aufführung oder weil man Ferien in den Schulferien machen will.

Benedikte

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Re: rechtliches müssen und faktische Sinnhaftigkeit

Antwort von Rübenkind am 22.10.2017, 17:21 Uhr

Wenn ein Job spontane Dienstreisen verlangt, weiß man das schon vor der Bewerbung. Und, bitte genau lesen: Der Arbeitgeber darf es nicht fragen. Ebenso wenig, ob man schwanger ist, Diabetes hat oder ein gefährliches Hobby in seiner Freizeit ausübt. Bei einem Mann, nebenbei gesagt, würden übrigens die wenigsten fragen, ob er Kinder hat und ob er seinen Job damit vereinbaren kann.

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Re: rechtliches müssen und faktische Sinnhaftigkeit

Antwort von Johanna3 am 22.10.2017, 18:26 Uhr

Was hat Benedikte deiner Meinung nach nicht genau gelesen?

Natürlich muss man weder ehrlich sagen, dass man schwanger ist, noch bekennen an Diabetes zu leiden. Allerdings fände ich das Verschweigen auch nicht klug.

Und ob ein Job auch spontane Dienstreisen erfordert, ist aus der Stellenanzeige oft nicht ersichtlich. Auch wenn der Arbeitgeber nicht nach Kindern fragt, ist es zulässig zu fragen, ob Dienstreisen möglich sind. Oder wie flexibel man in Bezug auf den Dienstplan ist.

Und fragen darf er nahezu alles. Nur ist die Bewerberin nicht in jedem Fall zu einer ehrlichen Antwort verpflichtet.

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Re: rechtliches müssen und faktische Sinnhaftigkeit

Antwort von sun1024 am 22.10.2017, 18:54 Uhr

Dann kann der Arbeitgeber doch einfach fragen, ob man flexibel und reisebereit genug für spontane Dienstreisen mit Übernachtungen ist.

Ich habe z.B. drei Kinder und mache regelmäßig Dienstreisen von bis zu einer Woche, manchmal auch recht kurzfristig.
Fragt mich der Arbeitgeber nur, ob ich Kinder habe, und schließt davon darauf, dass ich nicht reisen kann, ist das wohl ein falscher Schluss.

Genauso umgekehrt: wer keine Kinder hat, pflegt vielleicht den Opa oder hat einen Hund und kann nicht spontan verreisen.

Insofern: ich bin dafür, die Dinge abzufragen, die für den Arbeitgeber wichtig sind - nicht die von ihm selbst vermuteten Hinderungsgründe.

LG sun

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Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von LanaMama am 22.10.2017, 19:48 Uhr

Es ist schön, dass Du damit gute Erfahrungen gemacht hast. Diejenigen die eine schlechte Vertrauensbasis schaffen sind allerdings die Arbeitgeber, die "enttäuscht sind", wenn jamnd ausfällt. Und die eine illegale Frage stellen. Und so ein Argument spielt denen noch in die Hände. Und das scheint sogar unter den Opfern dieser Ungerechtigkeit akzeptiert zu sein, wie Deine Antwort zeigt.

Väter werden sowas auch nicht gefragt und können trotzdem nachmittags zur Kita - und kriegen noch Applaus, weil sie so engagierte Eltern sind. Mütter müssen es offenlegen, um das Verrtauensverhältnis nicht zu belasten - ist doch total verdreht!

Mamas, wir müssen doch für unsere Rechte einstehen, nicht noch der Ungerechtigkeit in die Hände spielen mit vorauseilendem Gehorsam und zuviel Verständnis. Wir leisten Arbeit gegen Bezahlung. Wie die Männer. Punkt.

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AGs dürfen nicht alles fragen.

Antwort von LanaMama am 22.10.2017, 19:50 Uhr

Nein, er darf nicht alles fragen, der AG uU sogar Bußgeldpflichtig werden durch so eine Frage.

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Re: AGs dürfen nicht alles fragen.

Antwort von Johanna3 am 22.10.2017, 20:08 Uhr

Bußgeldpflichtig? Kannst du bitte eine Quelle angeben, nach der die Frage des potentiellen Arbeitgebers mit einem Bußgeld geahndet wurde?

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von Johanna3 am 22.10.2017, 20:16 Uhr

Die Fragen die hier beispielhaft genannt wurden mögen unzulässig sein, sind jedoch nicht illegal.

Ich denke, man muss in vielen Fällen abwägen. So können kleine Betriebe in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, wenn eine Frau schwanger ist, die Vertretung aus demselben Grund aufhört und auch deren Vertretung am Tag nach ihrer Einstellung alle Gesetze des Mutterschutzes beanspruchen kann. Nun mag es diskriminierend sein, eher eine Mitarbeiterin einzustellen die altersbedingt vermutlich nicht mehr schwanger werden wird. Aber was ist mit dem Firmeninhaber der seinen kleinen Betrieb andernfalls von der Schließung bedroht sieht?

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Re: AGs dürfen nicht alles fragen.

Antwort von LanaMama am 22.10.2017, 20:44 Uhr

Ja, das oben genannte Buch der TE

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von Benedikte am 22.10.2017, 20:54 Uhr

also, ich weiß gerade nicht, was Du genau willst

ich finde Offenheit gut- um eben eine tragfähige Basis einer arbeitsbeziehung herzustellen und absehbare Schwierigkeiten zu vermeiden. Durch die Kinder konnte ich bspw auch Telearbeit machen- home offive hätte ich ohne Kinder nie gekriegt.Und Ergebnis war eben, dass man Job udn Familie viel besser vereinbaren kann, wenig terminkonflikte hatte usw.

und als ich durch die Kinder leicht gehandicapped war- genau wie mein Mann, übrigens, mit dem ich mir auch die Elternzeit geteilt habe- habe ich jeden Wissen lassen, dass ich Kinder habe. Sieht man eh an der Steuerkarte, da sind alle vier eingetratragenm außerdem muss man bei kindkrank ja so angaben machen.

Von daher- das hätte besser nicht laufen können-und ich weiß nicht, was Du mit "denen in die Hände" spielen meinst. Ist das in Deinem arbeitsverhältnis so? Dass es "die" und "Ihr" gibt. Wir sprechen immer von "uns", manchmal von der großen Familie, die wir sind ( was ich aöllerdings übertreiben finde). Aber so Freindprägungen bei jemandem, der so viel Raum im eigenen Leben einnimmt- nee, Du- das sehe ich dezidiert anders.

Aber jeder, wie er meint.

Benedikte

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von LanaMama am 22.10.2017, 20:57 Uhr

Genauso riskant ist es, wenn Mitarbeiter krank werden oder andere pflegebedürftige Angehörige haben. Oder wenn Väter, was sie hoffentlich immer mehr tun werden, mehr Elternzeit nehmen, Oder wenn die AN am Tag nach der Anstellung ein Auto- oder Skiunfall haben. Oder Alkoholiker werden. Oder schwer übergewichtig mit dem dazugehörigen Problemen. Oder depressiv. Oder wenn jemand nach der Probezeit anfängt, faul zu werden. Oderoderoder. Das gehört zum unternehmerischen Risiko dazu. Nebenbei bekommen AGs den Zuschlag zum Mutterschutzgeld von den Krankenkassen ersetzt. Die Firmen bleiben also auf weitaus weniger Kostem sitzen als sie oft behaupten. Auch die AG werden also in so einem Fall aufgefangen von der Gesellschaft, der sie selber durch ihr diskriminierendes Verhalten Schäden zufügen.

Der Fall den Du beschreibst, dass direkt hintereinander gleich drei Mitarbeiter auf gleicher Stelle wegen Schwangerschaft ausfallen, mag vorkommen. Aber ist das ein Grund, Frauen pauschal zu diskriminieren - ich finde nein.

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Re: AGs dürfen nicht alles fragen.

Antwort von Johanna3 am 22.10.2017, 21:11 Uhr

Im Internet ist also keine Quelle über ein entsprechendes Gerichtsurteil zu finden? Das dachte ich mir.

Dabei müssten demzufolge doch schon etliche Betriebschefs mit einem Bußgeld belegt worden sein.

Eigentlich müssten diese Urteile doch auch ohne den Kauf eines Buches der "Juramama" finden zu sein. Oder?

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von LanaMama am 22.10.2017, 21:14 Uhr

Das freut mich für Dich, und ich finde es toll, wenn man man da idealistisch sein kann. Aber es gibt eine Menge Mütter und noch-nicht-Mütter, denen diese Frage in puncto Berufschancen, Gehalt und Rente nun mal das Genick bricht.

Wir sind nun mal gesellschaftlich noch nicht da, wo wir sein sollten, wenn es um Frauen und gerade Mütter im Beruf geht.

Natürlich kann, und sollte, man seine Kinder im Beruf nicht verheimlichen. Geht auch auch gar nicht, wie Du ja selber beschreibst. Aber ich verstehe nicht, wie man mit dem Wissen, dass Frauen einfach immer noch wesentlich weniger Chancen auf eine Job haben als Männer, eine solche unerlaubte Frage des AG pauschal verteidigen kann. Das geht auf Kosten von Frauen, die auf einen weniger tollen AG treffen als Deiner anscheinend ist.

Auch in meinem Job gibt es kein "sie" und "wir". Aber es ist am Ende eben doch ein berufliches Verhältnis, kein privates, egal wie nett man die Chefs findet. Und unter dem Mantel der flachen Hierarchien wird genauso ausgebeutet wie in anderen Firmen auch. Das hat nichts mit Feindprägung zu tun, aber ich möchte für meine Qualifikation eingestellt werden. Die Realität sie aber einfach anders aus. Es ist aus gutem Grund eine unerlaubte Frage. Das müssen AGs akzeptieren.

Wie gesagt, wie schön, dass es bei Dir gut gelaufen ist in dem Gesprächen. Ist es bei mir auch, bin aber sowas auch nie gefragt worden. Das ist aber leider nicht die Regel. Und ich finde, wir als Eltern sollte da einfach zusammenhalten.

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Re: AGs dürfen nicht alles fragen.

Antwort von LanaMama am 22.10.2017, 21:21 Uhr

Ich habe nicht gesucht im Internet, mir reicht die Aussage einer Arbeitsrechtlerin. Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden, wenn Du nichts findest. Oder es bringen zu wenige Frauen zur Anzeige. Dann stellt der AG einem nämlich erst recht nicht ein.

Und das ist doch das eigentliche Problem. Jetzt zanken wir uns hier um eine Quelle, wenn wir doch als Frauen und Mamas die glechen Probelme und Themen haben.

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von Johanna3 am 22.10.2017, 21:25 Uhr

Was sollte der Firmenchef denn machen? Die Fünfundzwanzigjährige einstellen und darauf hoffen, dass sie nicht schwanger wird?

Wenn der Betrieb dann pleite geht, darf sogar die Schwangere entlassen werden. Weil nämlich kein Arbeitsplatz in dem ruiniertem Betrieb mehr existiert. Ich glaube nicht, dass der Gedanke niemanden diskriminiert zu haben da tröstlich wäre.

Natürlich gibt es auch andere Risikofaktoren, durch die Arbeitnehmer verloren gehen können. Allerdings sind dies noch zusätzliche Risiken.

Außerdem ist die bestandene Probezeit nicht mit Unkündbarkeit gleichzusetzen. Wer nachweislich schlechte Leistungen erbringt darf abgemahnt werden. Und wenn es keine Besserung bringt auch gekündigt werden.

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Re: AGs dürfen nicht alles fragen.

Antwort von Johanna3 am 22.10.2017, 21:32 Uhr

Ich fände die Quellenangabe wichtig. Es hätte mich wirklich interessiert. Allerdings macht es mich stutzig, wenn eine Aussage eines diesbezüglich Bußgeldes lediglich in einem Buch zu finden ist. Selbst wenn noch nicht all zu viele Chefs in dieser Hinsicht angezeigt wurden, hätte sich doch jedenfalls EIN entsprechendes Gerichtsurteil finden lassen müssen.

Mich würde da die Aussage einer Arbeitsrechtlerin nicht beeindrucken, wenn jeglicher Bezug auf entsprechende Gerichtsurteile fehlt.

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Hier ist eine Quelle

Antwort von LanaMama am 22.10.2017, 21:33 Uhr

Ich konnte jetzt natürlich das googeln nicht lassen:

http://www.antidiskriminierungsstelle.de

Folgen einer unzureichenden Umsetzung der Bestimmungen des AGG
...
Eine Haftung für Ihr Organisationsverschulden kommt in Betracht, wenn Vorschriften zur Vorbeugung oder Vermeidung von Diskriminierungen nicht umgesetzt werden.

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Re: Hier ist eine Quelle

Antwort von Johanna3 am 22.10.2017, 21:41 Uhr

Wie ich bereits schrieb: Ich suche eine Quelle dafür, dass eine der o.g. Fragen mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Wenn dies der Fall ist wäre es doch sehr wichtig, auch festzuhalten wie hoch das Bußgeld ausfallen kann. Dann müsste es doch einen abschreckenden Effekt erzielen - was doch auch im Sinne derjenigen sein müsste, die davon profitieren.

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Re: Hier ist eine Quelle

Antwort von LanaMama am 22.10.2017, 22:34 Uhr

Die Quelle ist § 15 AGG selber.

"Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre."

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von LanaMama am 22.10.2017, 22:43 Uhr

Der Firmenchef bekommt die Lohnkosten die eine Schwangere seiner Firma einbringt auf Antrag von der Krankenkasse erstattet. Ein Mitarbeiter, der keine Kinder hat oder bekommen kann, und wegen eines Bandscheibenvorfall ausfällt, kommt die Firma wesentlich teurer und ist deswegen das höhere wirtschaftliche Risiko. Es ist also kein Argument, dass seine Firma Schaden nehmen muss.

Und ansonsten: Ja. Genau das muss er. Die 25-Jährige einstellen, wenn sie die beste Eignung für den Job hat - aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikationen. Alles andere ist Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts der Bewerberin.
Zumal ja auch nicht jede Frau Kinder bekommen will oder kann. Da werden also sogar Bewerberinnen ausgeschlossen, einfach wegen des Verdachts, sie könnte evtl ausfallen, auch wenn das noch nicht mal auf diese Frau zutrifft.

Ebenso muss er bei einem Mann hoffen dass er keinen Krebs bekommt oder einen Autounfall hat, bei älteren Bewerbern, dass es keine Angehörigen zu pflegen gibt, was auch immer.

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Re: Hier ist eine Quelle

Antwort von Johanna3 am 23.10.2017, 0:36 Uhr

Du beziehst dich auf Absatz 2, richtig? Aber durch die bloßen Fragen entsteht kein Schaden. Wenngleich es völlig richtig (und vielfach im Netz zu finden ist) dass ein Personalchef zahlen muss, wenn er Mutterschaft als Grund nennt die Bewerberin nicht einzustellen.

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von Johanna3 am 23.10.2017, 0:54 Uhr

Wenn du es so siehst, müsste der Arbeitgeber bei einem Mann hoffen, dass dieser nicht schwer erkrankt. Bei einer Frau muss er demnach hoffen, dass sie weder schwanger wird, noch schwer erkrankt (wobei Ersteres deutlich wahrscheinlicher wäre.) Das ein Mitarbeiter mit Bandscheibenvorfall die Firma teurer zu stehen kommt als eine schwangere Mitarbeiterin stimmt so gar nicht. Außerdem ist es immer ein ZUSÄTZLICHES Risiko, da auch die Mitarbeiterin mit Kind (bzw. in der Schwangerschaft) einen Bandscheibenvorfall bekommen könnte.

Und wie sollte der Personalchef entscheiden, wenn zwei Bewerberinnen ähnlich gute Qualifikationen haben? Man KÖNNTE es als diskriminierend ansehen, wenn er die ältere Kandidatin bevorzugt. Umgekehrt aber auch, wenn er der jungen Mitarbeiterin den Vorzug gibt (Berufseinsteiger erwünscht)......

Würdest du die Sache eigentlich genauso sehen, wenn dein Betrieb kurz vor dem Bankrott stünde, sollte noch jemand langfristig ausfallen? Es geht auch nicht nur um das Geld, welches noch erstattet wird. Je nach Job ist eine sehr lange Einarbeitungszeit zwingend notwendig.

Nobel, nobel.....

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von Daffy am 23.10.2017, 8:00 Uhr

>Der Firmenchef bekommt die Lohnkosten die eine Schwangere seiner Firma einbringt auf Antrag von der Krankenkasse erstattet.

Aber nicht die Einarbeitungskosten und die Arbeit bleibt, je nach Komplexität der Aufgabe, kürzer oder länger liegen. Dann kann man nur hoffen, dass der Job nicht allzu wichtig war.

"Wir leisten Arbeit gegen Bezahlung. Wie die Männer. Punkt."

Eben nicht. Die Arbeit wird, aus privaten Gründen, überdurchschnittlich häufig nicht erledigt. Eine alleinerziehende Mutter kann bis zu 50 Tage kinderkrank (zusätzlich zu Urlaub und eigenen Krankheiten) im Jahr fehlen - wenn das für den AG kein Problem darstellt, fragt man sich, wozu er sie eingestellt hat. Diese ganzen Diskriminierungsrichtlinien und Frageverbote führen nur dazu, dass Frauen bei Einstellungen grundsätzlich als potentielles Problem umschifft werden.

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Re: Kind erwähnen in der Bewerbung - ja oder nein?

Antwort von Rübenkind am 23.10.2017, 8:06 Uhr

@Daffy: Mir geht die Hutschnur hoch, wenn ich so einen Quatsch lese. Alleinerziehende Mütter dürfen nicht 50, sondern 20 Tage pro Kind und Jahr fehlen. Genauso viel wie ein Paar insgesamt. Und es gäbe keine Frauendiskriminierung, wenn bei Vätern mal überall ankommen würde, dass sie auch zuhause bleiben können, wenn das Kind krank ist - denn dann wäre es für den Arbeitgeber gehupft wie gesprungen, wen er einstellt.

Ich finde es absolut erschreckend, dass Frauen systematische Diskriminierung gutheißen oder ihr Verständnis entgegen bringen.

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Re: Kind erwähnen in der Bewerbung - ja oder nein?

Antwort von Sterntaler-2016 am 23.10.2017, 8:30 Uhr

Ich bin selber Arbeitgeber und auch Mutter...
Man muss natürlich vieles im Bewerbungsgespräch nicht angeben, aber ganz ehrlich? Ist das eine gute Basis für eine zusammenarbeit? Wir sind ein kleiner Betrieb und manche Dinge sind für uns schon wichtig zu wissen.
Wenn ich meinem Chef verschweigen muss das ich Kinder habe, aus Angst um meinen Job dann sollte ich mir überlegen ob das dann wirklich passt.
In großen Unternehmen mag das vielleicht so funktionieren aber in kleineren betrieben wie bei uns...?
Wenn ein Mitarbeiter bei solchen Themen schon nicht ehrlich ist?

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Re: Kind erwähnen in der Bewerbung - ja oder nein?

Antwort von Daffy am 23.10.2017, 9:08 Uhr

Ah ja
"Sind Eltern beide berufstätig und ihr Kind unter zwölf Jahren wird krank, muss viel organisiert werden. Manchmal übernehmen nette Großeltern oder andere Helfer aus dem Bekanntenkreis die Betreuung. Geht das nicht, müssen Mutter oder Vater selbst zu Hause bleiben.
Zehn Tage pro Kind und Jahr - bei mehr als zwei Kindern maximal 25 Tage - kann jeder von beiden von der Arbeit freigestellt werden. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Kind und Jahr, maximal 50 Tage. " (also bei 2 Kindern nur 40 Tage )
https://www.tk.de/tk/besondere-tk-services/tk-leistungslotse/mein-kind-ist-krank/40308

´wie ein Paar insgesamt` - davon hat der Arbeitgeber was, wenn grundsätzlich die
Frau zu Hause bleibt. Und es liegt nicht daran dass Väter nicht ´können` - sie müssten halt die Nachteile in Kauf nehmen, die das jobtechnisch mit sie bringt, so wie die Frauen das tun. Wobei das sicher nicht nur an den Männern liegt - die meisten berufstätigen Mütter sehen sich gern in der Rolle der Zuverdienerin mit genügend Freiraum und haben nichts gegen einen beruflich erfolgreichen Mann. Das macht das Risiko bei Vätern für den Arbeitgeber überschaubar.

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Andere Baustelle, gleicher Effekt, aber keiner brüllt "Diskriminierung"

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.10.2017, 9:56 Uhr

Ich bin zwar alleinerziehend mit zwei Kindern, aber weil die Kinder beide schon groß sind, schränken diese mich nicht wirklich ein. Ich habe damals in die Bewerbung explizit reingeschrieben, daß beide Kinder schon über 12 sind. Daß ich Kinder habe ist aus meinem Lebenslauf und meiner Lohnsteuerkarte ersichtlich. Daß ich verheiratet war erkennt man aus den unterschiedlichen Namen im den Zeugnissen. Daß ich geschieden bin ist aus der Lohnsteuerkarte ersichtlich. Ich hätte es albern gefunden, das zu verheimlichen.

Problematischer war für mich, daß ich gesundheitlich eingeschränkt bin. Auch das ist aus dem Lebenslauf zu deduzieren. Natürlich nicht, was genau war und inwiefern mich das einschränkt, aber daß "was war" kann ich nicht verheimlichen.

Zunächst habe ich versucht, das möglichst zu überspielen - also sowohl im Lebenslauf als auch im Vorstellungsgespräch so zu tun, als ob das nur eine Kleinigkeit war. Meine Erfahrung ist: Genau dann denken die Personaler, daß es irgendwas ganz Fürchterliches ist. So etwas Unbekanntes dräut doch viel mehr als etwas, was man klar benennen und definieren kann.

Erst als ich von der Heimlichtuerei die Schnauze voll hatte und offen mit meiner Vergangenheit und deren Auswirkungen auf die Gegenwart umging, tat sich für mich was. Ich bekam mehr Vorstellungsgespräche, diese waren konstruktiver und klarer (für beide Seiten!!), und ich fand endlich einen Job, der für mich mit meinen Einschränkungen gut paßt. Meine Behinderung ist nicht mehr irgendeine "große Unbekannte", die für potentielle Arbeitgeber und tatsächliche Chefs schwer zu greifen und daher beängstigend ist. Stattdessen hat sie einen Namen, ist klar definiert und in allen Konsequenzen sichtbar, das macht sie für alle Seiten händelbar.

Ich würde nach dieser Erfahrung jedem raten, mit ALLEN Einschränkungen, die man hat - kleine Kinder, behinderte Kinder, eigene Behinderungen und Krankheiten, sonstige Defizite - offen und souverän umzugehen. Ich will ja arbeiten, und ich will ein Gewinn für die Firma meines Arbeitgebers sein. Wenn ich das nicht sein kann, brauche ich mich nicht zu bewerben. Aber wenn ich es sein kann - trotz oder sogar wegen der Einschränkungen, die ich aus irgendwelchen Gründen habe - dann kann ich das in einer Bewerbung auch darstellen.

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Genau

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.10.2017, 9:59 Uhr

Meine Mutter - eine klassiche "Alice-Schwarzer-Feministin" - nennt diese ganzen Gesetze, Verbote und Schweigeempfehlungen "Fraueneinstellungsverhinderungsgesetze".

Weil im Zweifel jede Frau ständig fehlt, nicht auf Dienstreisen fahren kann, nicht kurzfristig einspringen kann und ganz generell ein Unsicherheitsfaktor ist, werden lieber Männer eingestellt. Und dann wundern wir uns über die gläserne Decke.....

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Re: Kind erwähnen in der Bewerbung - ja oder nein?

Antwort von Johanna3 am 23.10.2017, 10:43 Uhr

Das ist kein Quatsch. 20 Tage pro Kind, insgesamt nicht mehr als 50 Tage. Werden bei drei Kindern locker erreicht!

Ist es eigentlich auch diskriminierend, wenn eine Mutter bei ihrem kranken Kind bleiben WILL? Und der Vater arbeiten WILL? Und sich die Eltern mit dieser Einstellung einig sind?

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für mich ein klares Nein, wenn man Vollzeit arbeiten möchte

Antwort von Astrid18 am 23.10.2017, 10:55 Uhr

Ich habe meine Kinder nicht mehr im Lebenslauf erwähnt, aber spätestens im Vorstellungsgespräch erwähnt, dass ich Kinder habe (bei der Frage im Zusammenhang mit Hobbies...).

Ich habe mich ja aus einer Vollzeitstelle auf eine Vollzeitstelle beworben. In meiner alten Stelle habe ich keine Kindkranktage genommen, sondern im Home Office gearbeitet. meine Mutter kommen lassen oder auch mal das große Kind ein paar Stunden alleine gelassen (weil die Sachen ja erledigt werden müssen oder dringende Termine mit externen waren). Ich habe die Kinderbetreuung so organisiert, dass ich dreimal die Woche länger gearbeitet habe (Babysitter bis 19 Uhr); Dienstreisen habe ich auch mit Großeltern organsiert.

Trotz dreier Kinder und während der Woche ohne Mann hatte ich weniger Fehlzeiten als kinderlose Kollegen und war dementsprechend verlässlicher.

Wenn jemand im Lebenslauf sieht, dass ich drei Kinder habe, sind meine Chancen deutlich geringer, überhaupt ins Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Ich sehe es mal so: Ich bewerbe mich nicht als Mutter, sondern als hochqualifizierte Person. Ich kümmere mich um die Kinderbetreuung und sehe keinen Unterschied, ob ich jetzt ein Mann oder eine Frau bin.

Solange aber in den Köpfen der Menschen das Bild vorherrscht, dass die Frauen immer die kranken Kinder betreuen, verschweige ich die Kinder im Lebenslauf.

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Re: für mich ein klares Nein, wenn man Vollzeit arbeiten möchte

Antwort von Rübenkind am 23.10.2017, 12:38 Uhr

Genau so. Dem ist nix hinzuzufügen.

Und zum Punkt „Kann doch jeder machen wie er will, wenn Mama beim Kind bleiben und Papa arbeiten will“ - Jo. Kann man machen. Aber dann jammert nicht, wenn euer Job irgendwann weg ist, ihr bis zum Sanktnimmerleinstag mies oder gar nicht verdient und euer Typ sich irgendwann überlegt, dass die Schnalle aus der Personalabteilung doch irgendwie netter ist als Mutti daheim. Das ist nämlich der Punkt, ab dem es für Frauen ganz oft zappenduster aussieht. Mal abgesehen davon, dass sich mit der Einstellung („Papa kann sich ja nicht ums kranke Kind kümmern, da ist der ja total überfordert“) nie was am Ungleichgewicht ändern wird.

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Re: Kind erwähnen in der Bewerbung - ja oder nein?

Antwort von LanaMama am 23.10.2017, 15:16 Uhr

Natürlich sollte keiner seine Kinder verschweigen im beruflichen Alltag. Aber für mich ist der Arbeitgeber nicht ehrlich, der eine unerlaubte Frage stellt.

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von LanaMama am 23.10.2017, 16:32 Uhr

Naja, wenn jetzt ein kleines Unternehmen tatsächlichen nachvollziehbar ohnehin so bedroht wäre, und der Mehraufwand einer Schwangerwchaft einer Angestellten den Firmenchef ins Burn-Out treiben würde, könnte ich das natürlich verstehen.

Es geht aber eben gerade nicht um vereinzelte Härtefälle wie den den Du als Argument für ein diskriminierendes Vorgehen im Allgemeinem beschreibst. Sondern um die ganz alltägliche Praxis gesunder Untenehmen, Frauen im gebährfähigen Alter zu benachteiligen.

Wie der Personalchef die Eignugen zweier Bewerber einordnet, ist eine andere Frage. Fakt ist aber, dass die Frage nach Familienstand und Kindern nichts mit Qualifikation zu tun hat, also auch nicht in die Gewichtung der Eignung gehört.

Und doch, es stimmt, dass ein Mitarbeiter mit Bandscheibenvorfall teurer ist. Da bleibt der AG auf wesentlich mehr Kostem sitzen.

Auch geht es ja im Leben nicht immer nur um wirtschaftliche Intressen. Und damit Klinke ich mich jetzt aus der Diskussion raus, ich habe das Gefühl, das bringt nichts. Und es macht mich traurig, wenn man sich gegenseitig so in den Rücken fällt. Wie gesagt, Mamas, haltet zusammen.

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Re: für mich ein klares Nein, wenn man Vollzeit arbeiten möchte

Antwort von Johanna3 am 23.10.2017, 17:45 Uhr

"Schnalle aus der Personalabteilung?" "Mutti daheim?" "Papa kann siich nicht um das kranke Kind kümmern, da ist der ja total überfordert - Einstellung?"

Na, wenn DAS keine Vorurteile sind. Wenn ein Mann mit einer Mitarbeiterin aus der Personalabteilung fremdgeht, dann sicher nicht, weil seine Partnerin sich um die erkrankten Kinder kümmert. Wenn sich ein Paar mit der Arbeitsteilung einig ist, wird der Mann seine Frau auch nicht als "Mutti" betrachten. (Immerhin wäre es doch auch denkbar, dass er die "Vollzeit-Karrierefrau" verlässt, da ihm diese zu sehr auf ihre Karriere als ihre Familie Wert legt.

Das Männer in vielen Fällen eher Karriere machen können, ist auch der Tatsache geschuldet, dass sie nicht schwangerschaftsbedingt ausfallen und Schutzzeiten in Kraft treten. Auch können sie nicht stillen. Ist es nicht möglich, dass sich die Natur etwas dabei gedacht hat?

Tatsächlich ist mir kein Mann aus der Umgebung bekannt, der noch nie sein krankes Kind gepflegt hat. Und nicht selten mit mehr Hingabe als die Mutter, die den grippalen Infekt des Kindes lockerer sieht als ihr Mann der mehr mit-leidet.
Wobei mir auffiel, dass Männer wirklich selten Kind-krank-frei nehmen. Sondern Überstunden abbummeln und Akten mit nach Hause nehmen. Oder nach dem Arbeitstag ihre Frau ablösen, Tee kochen, dass Kind durch die Wohnung tragen und im Viertelstundentakt Fieber messen usw.

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Re: für mich ein klares Nein, wenn man Vollzeit arbeiten möchte

Antwort von Rübenkind am 23.10.2017, 18:06 Uhr

Du verstehst mich falsch, es geht nicht darum, warum ein Mann das macht. Aber es kommt durchaus vor - bei Familien, bei denen die Mutter zuhause bleibt wie auch bei denen, bei denen sie (Vollzeit?) arbeiten geht. Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen sie ihn betrügt oder die Ehe aus anderen Gründen in die Binsen geht. Das ist aber nicht der Punkt. Der Unterschied ist der: Wenn die Frau vorher ein Einkommen hatte, das nicht bloß ein „Nice to have“ neben dem Einkommen des Mannes war, steht sie danach nicht vor dem Nichts. Was oft genug vorkommt, ich denke mir das nicht aus.

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Re: für mich ein klares Nein, wenn man Vollzeit arbeiten möchte

Antwort von Johanna3 am 23.10.2017, 19:30 Uhr

Auch sonst steht sie danach nicht vor dem "Nichts". (Mir ist kein Fall bekannt, wo die Mutter mit ihren Kindern durch die Scheidung obdachlos wurde und Lebensmittel aus der Mülltonne suchen musste.) Es gibt ggf. einen rechtlichen Anspruch auf Unterhaltszahlungen (nicht nur für die Kinder).

Alllerdings kann es im Falle einer Scheidung immer problematisch für diejenigen werden, die nicht gelernt haben, mit Geld umzugehen.

Ich finde deinen Text bezüglich der Ausdrücke - Schnalle aus der Personalabteilung, Mutti daheim, Papa mit der Krankenpflege des Kindes überfordert- unmissverständlich.

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Re: Miit dem Argument hilft Du Arbeitgebern, Mütter zu diskriminieren

Antwort von Johanna3 am 23.10.2017, 19:53 Uhr

Es geht ja auch um ZUSÄTZLICHE Risikofaktoren. Die Schwangere kann auch einen Bandscheibenvorfall erleiden. Der Mann oder die deutliche ältere Mitarbeiterin können zwar einen Bandscheibenvorfall bekommt, jedoch nicht noch schwanger werden.

Und natürlich kann die über lange Zeit ausgefallene schwangere Mitarbeiterin den Betrieb wesentlich teurer zu stehen kommen als der bandscheibengeplagte Mitarbeiter. ER kann ja auch nicht Monate vor und nach dem Bandscheibenvorfall ein Schutzgesetz beanspruchen.

Die Interessen eines Betriebes sind in der Regel schon wirtschaftlich. Wen nützt ein unwirtschaftlicher Betrieb, der in Kürze den Bankrott anmelden kann?

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Re: Kind erwähnen in der Bewerbung - ja oder nein?

Antwort von Sterntaler-2016 am 23.10.2017, 22:09 Uhr

Aber ein Bewerber der grundlegende Dinge verschweigt ist besser?

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Meine persönliche Erfahrung in Deutschland und anderswo..:

Antwort von desireekk am 24.10.2017, 0:23 Uhr

Hallo,

1.) Deutschland:
Ich habe 2 Kinder, hatte aber NIE Elternzeit, Nicht einen Tag. Ich bin jeweils direkt nach 8 Wochen wieder voll eingestiegen.
In den Berwerbungen nach den Geburten (die erste als die Kinder 6 und 4 waren) hatte ich fast JEDES MAL eine Diskussion dass ich ja wegen den Kindern ausfallen könnte (ich arbeite im mittleren/oberene Management). Auf meine Frage wo genau im Lebenslauf sich das herauslesen lasse wurde mir erklärt dass das ja so sei mit Kindern (und Müttern). IMMER stellte ich die Frage ob dieser Abschnitt des Gesprächs auch mit meinen männl. Mitbewerbern geführte würde, erntete ich IMMER Schweigen...
Selbst mein Konzept von Papa Zuhause, Aupair UND Oma&Tanten um die Ecke überzeugte solche Frager nie.
Dabei gab es wie gesagt nicht mal einen "Grund" da ich meine Erfolge nachweisen konnte und nie EZ hatte.
Übrigens gab ich die Kinder im Lebenslauf an inkl. Hinweis auf 24/7-Betreuung

2.) USA
Hier lebe ich jetzt.
Mutterschutz gleich Null, BV... dafür gibt es nichtmal eine passende Übersetzung...
Mütter gehen pausieren bei ca. 50% vom Netto für ca. 6 Wochen (max 13, das zahlt aber eine versicherung, nicht der AG), i. d. R. arbeitet man bis zur Geburt und nutzt die 6 Wochen nachgeburtlich.
Die meisten Bundesstaaten haben zusätzlich sowas wie 1 Wochen "krank" (egal ob es das Kind ist oder Du selbst) PRO JAHR (nicht pro Krankheit) bei voller Bezahlung. Mehr gibt es nicht (es sei denn die Firma ist supergroßzügig und ich kenne inzw. beruflich ca. 100 Firmen von "innen" hier, keine tut es).
ABER Firmen sind viel eher bereit Frauen zu (be-)fördern oder einzustellen. Denn das Risiko ist so viel geringer. Es ist auch nicht gewünscht/erlaubt nach persönlichen Umständen zu fragen im Bewerbungsgespräch aber es kommt ja doch irgendwie auf wenn der Draht stimmt im Gespräch.
Gefühlt würde ich übrigens auch behaupten dass Väter hier (USA) auch eher mal früher gehen oder einen Home-Office-Tag einlegen wegen der Kinder als früher in D.

Fazit:
dt Gesetze schützen Mütter sehr gut, aber das müssen wir auf der anderen Seite auch "bezahlen" weil wir einfach ein höheres Risiko sind wg. den dt. Gesetzen und Schutzmechanismen.
Zu den üblichen Risiken von gebrochenem Fuß, Autounfall, Herzinfarkt und Despression (etc.) kommt nunmal einfach das finanzielle Schwangerschaftsrisiko hinzu... inkl. den Nachwehen der Kinderbetreuung.

Ich selbst bin übrigens niemals nicht 20 bzw. 40 Tage ausgefallen weil meine Kinder krank waren.
Das einzige was ich jemals benötigte waren 3 Tage unbezahlten Urlaub (die KK sprang ein) Anfang Januar für eine Mandel-OP...

Gruss

D

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Vereinbarkeit ohne gesamtgesellschaftliche Dimension?

Antwort von Kleine Fee am 25.10.2017, 9:10 Uhr

Es macht mich betroffen, wenn ich in diesem Strang und dem anderen Strang weiter unten zu ähnlichem Thema lese, wie hier schreibende Mütter pauschal alle Mütter (und damit auch sich selbst) als ein reines Zusatzbelastungsrisiko für Arbeitgeber charakterisieren - als wären Kinder ein ausschließliches Privatvergnügen und die Schlechterstellung von Müttern am Arbeitsmarkt ein selbstgewähltes Schicksal, das nachvollziehbar und hinzunehmen ist.

Die Wirtschaft will eine neue Generation gut ausgebildeter Fachkräfte und zahlungskräftiger Kunden. Der Staat braucht immer neue Steuerzahler. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Bürger wollen, dass unser Sozialsystem weiter am Laufen bleibt - dafür braucht es immer wieder neue Einzahler.

Wenn das Hervorbringen einer neuen Generation von so großer Bedeutung für die gesamte Gesellschaft ist, warum soll die Last, diese neue Generation aufzuziehen, nur an den Eltern (in der Realität größtenteils nur an den Müttern) hängen bleiben? Warum soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf keine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein?

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Re: Vereinbarkeit ohne gesamtgesellschaftliche Dimension?

Antwort von Astrid18 am 25.10.2017, 10:29 Uhr

Und wie ist diese Aufgabe zu lösen?

Es sind ja genau diese deutschen Schutzvorschriften, welche die Frauen in die Diskriminierung treiben. 3 Jahre Elternzeit pro Kind, Teilzeit, Ehegattensplitting. Das sind ja genau die Gründe, warum in Deutschland der Gender Pay Gap so groß ist, dass Frauen mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft raus aus der Karriere sind, in Teilzeit dann oft bei Gehaltserhöhungen hinten anstehen.

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Re: Meine persönliche Erfahrung in Deutschland und anderswo..:

Antwort von Pamo am 29.10.2017, 8:29 Uhr

Ich stimme dir zu, dass die deutschen sog. familienfreundlichen Gesetze gar nicht immer eine frauen- bzw. mütterfreundliche Wirkung haben. Die meisten Männer nehmen scheints eh nur 2 Monate "Elternzeit" bei Berufstätigkeit bis zu 30h. Die Frauen sind raus aus dem Beruf und hangeln zwischen Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, H4 und Minijobs hin und her. Die Kindergärten und Jugendämter geben die Betreuungszeiten vor und die Konsequenzen tragen die Mütter allein. Mein Eindruck. Ich hatte auch keine Elternzeit oder Mutterschutz.

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