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Geschrieben von Anka! am 20.03.2017, 17:27 Uhr

Immunität Erzieherin

Hallo zusammen,
ich hab zwar noch kein Baby, aber dieses Forum erscheint mir meiner Frage am nächsten. :-)
Ich bin in der 5. Ssw und arbeite als Kinderhausleitung.
Leider weiß ich nicht ob ich Immun bin und weiterhin arbeiten kann oder Beschäftigungsverbot bekomme.
Heute war ich beim fa zum Blut abnehmen, aber die sprechstundenhilfen meinten dass die Bestimmung der Immunität die Sache des Betriebsarztes ist.
Dann muss ich aber den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, oder? Die Sprechstundenhilfe hat gleichzeitig gesagt, dass sie noch warten würde mit der Info des Arbeitgebers.
Aber das widerspricht sich ja. Kann ja jetzt nicht ohne krankmeldung zu hause bleiben.
Kennt sich damit jemand aus?

 
8 Antworten:

Re: Immunität Erzieherin

Antwort von Nicol am 20.03.2017, 17:31 Uhr

Ich würde zum Betriebsarzt gehen. Der unterliegt ja, genau, wie jeder andere Arzt der Schweigepflicht. Er kann ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn der Immunstatus unklar ist.

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Re: Immunität Erzieherin

Antwort von Johanna3 am 20.03.2017, 22:14 Uhr

Du würdest mit hoher Wahrscheinlichkeit nur nicht "am Kind" arbeiten dürfen, könntest jedoch weiterhin in Leitungsfunktion arbeiten.
Der Betriebsart, zu dem man nicht unbedingt muss, hat auch dem Arbeitgeber gegenüber Schweigepflicht.

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Re: Immunität Erzieherin

Antwort von kirshinka am 21.03.2017, 6:59 Uhr

Du bist ohnehin verpflichtet dem Arbeitgeber Deine Schwangerschaft bei Bekanntwerden mitzuteilen.

Geh zum betriebsarzt, der bestimmt die Immunität und empfiehlt ein Vorgehen.
Dann musst du das Ergebnis dem Arbeitgeber vorlegen.
Nur der Arbeitgeber kann dir ein beschäftigungsverbot ausstellen - nicht der Arzt.

Dein Arbeitgeber muss doch auch Ersatz beschaffen wenn du ausfällst.

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Re: Immunität Erzieherin

Antwort von Anka! am 21.03.2017, 8:30 Uhr

Hallo,
Danke für eure Antworten. Ich kann diese Woche noch zum BAD gehen und der überprüft meine Immunität. Bis zu dem Termin werde ich wohl vom Hausarzt krankgeschrieben.

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@kirshinka

Antwort von Johanna3 am 22.03.2017, 15:22 Uhr

Der Arbeitgeber kann definitiv KEIN Beschäftigungsverbot ausstellen, dass kann NUR der Arzt!

Es sollte im eigenen Interesse liegen, den Arbeitgeber früh von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen - eine Verpflichtung besteht im Kiga jedoch nicht.

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Re: Immunität Erzieherin

Antwort von Hubbeldubbel am 23.03.2017, 22:15 Uhr

Arzt und Arbeitgeber können ein BV ausstellen. Es gibt zwei Arten...

bitte belesen ;-)

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Re: Immunität Erzieherin

Antwort von Johanna3 am 25.03.2017, 5:52 Uhr

Dann informiere du dich mal über den feinen Unterschied zwischen ausstellen und aussprechen, Hubbeldubbel. ;)

Er ist nicht nur hier im Rechtsform nachzulesen.

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Re: Immunität Erzieherin

Antwort von Muffin2014 am 28.03.2017, 14:32 Uhr

Hey ich bin auch Erzieherin,
normalerweise ist es so, dass ich der KiTaleitung Bescheid gebe, dass ich schwanger bin. Bis zum BAD Termin darf ich dann nicht arbeiten kommen. Bzw. bis ich die Ergebnise habe. Solltest du gegen etwas nicht immun sein, bekommst du ein BV!
Wie genau es als KiTaleitung gehandhabt wird, weiß ich nicht. Du sitzt zwar im Büro, aber kannst ja nicht 100%ig den Kontakt zu den Kindern meiden.

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