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Geschrieben von NatalieForst2019! am 12.06.2019, 21:24 Uhr

Im Krankengeld schwanger,gekündigtes Arbeitsverhältnis

Hallo,
ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll. Meine Situation, ich bin seit 15.01.2019 krankgeschrieben wegen zwei Fehlgeburten und Mobbing auf der Arbeit. Januar bis März war ich in einer psychosomatischen Klinik. In dieser Zeit habe ich mich entschieden, die Arbeit zu kündigen. Kündigungsdatum ist nun der 15.08. Meine Hausärztin hat mich seit der Rückkunft krankgeschrieben,da es mir immer noch nicht 100% gut geht und ich nicht auf die alte Arbeitsstelle gehen kann. Nun haben wir uns entschieden, es ein drittes mal zu versuchen,da es für mich bzgl. Stressfaktor das beste wäre. Wenn es mit einer Schwangerschaft klappen sollte, wie funktioniert das mit dem Krankengeld, da ich ab 15.08.nicht mehr in einem bestehenden Arbeitsverhältnis bin. Ich bin im Moment sehr verwirrt, wie wir vorgehen sollen und hoffe mir kann jemand helfen.
Danke schon mal vorab.lg

 
4 Antworten:

Re: Im Krankengeld schwanger,gekündigtes Arbeitsverhältnis

Antwort von basis am 13.06.2019, 9:32 Uhr

Was soll da funktionieren? Ab 15.8. bist Du entweder gesund und arbeitssuchend oder Hausfrau und bekommst kein Geld. Bei Hausfrau: Krankenversicherung entweder über die Famlienversicherung des Mannes oder selbst versichern. Elterngeld wird Mindestsatz von 300€ werden.

Ganz ehrlich... Ich weiß es ist schlimm ein Kind mit Fehlergeburt zu verlieren, hab ich wie viele andere auch erlebt. Und Mobbing will ich auch nicht kleinreden. Aber bevor Du Dich in eine neue Schwangerschaft stürzt würde ich erst mal gesund werden und das finanzielle klären. Für mich sind deine Prioritäten gerade gar nicht gut gesetzt.

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Re: Im Krankengeld schwanger,gekündigtes Arbeitsverhältnis

Antwort von Trini am 14.06.2019, 14:07 Uhr

Ich sehe das wie @basis.

Habe es selbst auch im Frendeskreis erlebt, dass Fehlgeburten dann aufraten, wenn es der Mutter psychisch nicht gut ging (bei meiner allerbesten Freundin war es die Wochenendehe.).

Ich würde mich also erst einmal ganz aktiv und offensiv für den 16.08. um eine neue Stelle bewerben.
Und danach kann man ganz entspannt wieder an Familienplanung denken.

Trini

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Re: Im Krankengeld schwanger,gekündigtes Arbeitsverhältnis

Antwort von 3wildehühner am 15.06.2019, 23:06 Uhr

Wenn du selber kündigst, bekommst du eine Sperre für ALG und auch Krankengeld von 12 Wochen. Es war sehr dumm, selber zu kündigen.

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Re: Im Krankengeld schwanger,gekündigtes Arbeitsverhältnis

Antwort von Ani123 am 16.06.2019, 23:09 Uhr

Lass dich von der Agentur für Arbeit beraten, wie du jetzt weiter vorgehen kannst und welche finanziellen Hilfen dir zustehen.
Du musst dort ja nicht erwähnen, dass du eine Schwangerschaft planst, sondern gibst die aktuelle Lage sachlich an (krank geschrieben seit Jan.. Gekündigt zu Mitte Aug.)

Was ist mit deinem Resturlaub? Bei 30 Tage/Jahr sind das von Jan.-Aug.=7 Monate ca. 20 Tage. Dein AG word dich nicht darauf hinweisen, dass dir diese zustehen (weiß ich aus Erfahrung). Da musst du hinter her sein und dich ggf. passend die Tage davor nicht mehr krank schreiben lassen, damit du dann Urlaub hast und somit deinen Lohn bekommst.

Fraglich finde ich, ob eine Krankheit planbar ist, so dass diese zum 15.8. endet. Und genau das glaube ich nicht.
Diese Frage wird dir bei der Agentur für Arbeit vermutlich auch gestellt und dafür solltest du eine Antwort haben.

Aktuell bist du arbeitsunfähig. Was steht denn als Krankheit auf der AU?

Könntest du in einer anderen Kita deine Arbeit sofort wieder aufnehmen? Könntest du da jetzt schon arbeiten? Wenn das der Fall ist, suche nach einer anderen Arbeit und bitte beim AG um einen Aufhebungsvertrag. Diesen wirst du auch bekommen, weil du sowieso schon gekündigt hast und deine Stelle neu besetzt ist.

Bzgl. KG und Kündigung: ich glaube, dass du weiterhin Anspruch auf KG hast. Allerdings bist du dann arbeitsunfähig und passend für einen neuen Arbeitsplatz arbeitsfähig zu werden, ist schwierig. Das kann die KK dann hinterfragen.
Die Agentur für Arbeit wird, solange du KG beziehst, nicht für dich zuständig sein, da du nicht arbeitsfähig bist.

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