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Geschrieben von hazelbrave am 21.05.2019, 20:06 Uhr

Frage an die Beamten

Wenn man eine Stelle als Angestellte im öD bekommt die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch eine Verbeamtung in Aussicht stellt wird ja auch eine recht gründliche Gesundheitsprüfung. Falls man vor Jahren mal in psychotherapeutischer Behandlung war wegen familiärer Vorkommnisse ist man dann gleich durchgefallen bei so einer Prüfung??? Weiß das hier jemand? Ich würde mich ggf. auf solch eine Stelle bewerben.

 
5 Antworten:

Re: Frage an die Beamten

Antwort von mellomania am 21.05.2019, 21:04 Uhr

nein. warum sollte das in erscheinung treten? musst du deine ärzte von der schweigepflicht entbinden? gibt es einen fragebogen auf dem das gefragt wird? dann wird es problematisch denn lügen darfst du ja nicht...hmmm

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Re: Frage an die Beamten

Antwort von nici1909 am 22.05.2019, 9:10 Uhr

Hallo!
Bei uns macht die gesundheitliche Eignungsprüfung der zuständige Amtsarzt des Landkreisen. Das Ergebnis für den Dienstherren lautet nur geeignet oder eingeschränkt geeignet oder nicht geeignet. Bei nicht geeignet geht es im Angestelltenverhältnis weiter.
Auf jeden Fall angeben, sonst könnte das dicke Ende kommen, wenn es mal auffliegt.
Das was du geschrieben hast wäre hier erfahrungsgemäß kein Problem und würde die Verbeamtung nicht behindern.

Lg

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Re: Frage an die Beamten

Antwort von pflaumenbaum am 22.05.2019, 12:02 Uhr

Ja, ich habe tatsächlich von Fällen gehört, die dann zunächst nicht verbeamtet wurden, oder nur auf Zeit. Das galt für psychische Erkrankungen, aber auch für Übergewicht.
Eine Freundin wurde auf Zeit verbeamtet, sie durfte in der Zeit (bis zur Entfristung) keine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Echt bescheuert.

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Re: Frage an die Beamten

Antwort von imwesten am 22.05.2019, 16:34 Uhr

Es geht hier um einen Prognosezeitraum... Der Amtsarzt muss entscheiden, ob man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (soweit mir bekannt ist, sind das in Hessen 5 Jahre) aller Voraussicht nach NICHT dienstunfähig sein wird.

Psychotherapie ist ja nicht gleich Psychotherapie. Wenn man z.B. wegen eines akutellen Schockerlebnisses (z.B. plötzlicher Tod es Ehepartners) eine Traumbewältigung mit Hilfe eines Psychologen vor ein paar Jahren hatte und dabei normal weiter gearbeitet hat, dann steht eine Dienstunfähigkeit wohl kaum zu erwarten.

Etwas anderes ist es z.B. wenn man wegen einer psychischen Erkrankung wie Schizophrenie oder schwerer Depression behandelt wurde.

Bei meinem Fragebogen damals wurde z.B. nur abgefragt, ob man schon einmal wegen XY (konkrete Benennung der Erkanungen) in psycholischer Therapie war.

Es kommt als darauf an, was man genau hatte. Eine pauschale Aussage dazu gibt es nicht.

Eine Kollegin wurde z.B. 6 Monate lang wegen eines Eisenmangels nach einer Schwangerschaft (was ja nicht wirklich unnormal ist) nicht verbeamtet - erst als wieder alle "normal" war, bekam sie die Verbeamtung.

Eine andere Kollegin hat MS im Frühstadium. Sie wurde ohne Probleme verbeamtet.

Psychische Erkrankungen sind etwas schwieriger, da die Prognose dabei so schwierig bis gar nicht zu stellen ist. Daher muss man hier ggf. neben dem amtsärztlichen Termin noch eine entsprechende Begutachtung durchführen lassen. Kommt aber immer auf die genauen Umstände an.

Es hängt also viel vom Einzelfall ab.

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kommt darauf an

Antwort von Benedikte am 27.05.2019, 13:02 Uhr

also,
zum einen solltest unbedingt ehrlich antworten, sonst kann Dir das unglaublich blöd auf die Füße fallen. Alleine bei der privaten Kasse und der Beihilfe...…...


Ansonsten- Beamtentum und Angestelltenverhältnis unterschieden sich in vielem. Beamtentum ist auf ein lebenslanges Dienst-und Treueverhältnis ausgerichtet, und Du solltest die lebenslange Treue dadurch zeigen, dass Du den Dienst bis zur Pensionierungsgrenze verrichten kannst und nicht vorher ausfällst. Also Lebenszeitverbeamtung mit allen Benefits im Gegenzug zur Diensttauglichkeit bis zum Altersruhestand.

Das kann natürlich niemand versprechen, aber deshalb braucht man eine positive Prognose vom Amtsarzt, die besagen soll, dass Du DERZEIT den Eindruck machst, bis zur Pensionierung arbeiten zu können.


Und wie die Prognose genau entsteht, weiss keiner so hundertprozentig. Adipositas , also schwere adipositas, nicht das kg Zuviel, spricht gegen Verbeamtung sowie manche Krankheiten, die fürchten lassen, dass Du nicht bis zum (dienstlichen) Ende durchhältst.


Psychotherapeutische Behandlung wegen einer Familiensache- das wiederum kann alles und nicht sein. Wenns eine einmalige Sache ist- Todesfall eines Elternteils, Geschwister oder so, und lokalisiert werden kann, keine Wiederholungsgefahr objektiv besteht- dann sollte es kein Problem sein. MEINE ich. Wenn es um eine nicht akzeptierte Trennung geht, man darunter leidet, verlassen worden zu sein und der Zustand nicht ausgeheilt ist, sähe das mE anders aus. Hängt wohl auch vom Job ab- in manchen Berufen, bspw Polizist, Lehrer, Jugendamt- brauchst Du mehr psychische Stabilität als ein Schreibtischtäter.

Jedenfalls, das kann Dir keiner sagen.

Wenn Du schon bei der Behörde bist- frag doch mal im Personalrat nach, und zwar den Beamtenvertreter.

Benedikte

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