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von dhana  am 26.02.2019, 20:00 Uhr

Fortbildungsurlaub

Hallo,

vielleicht kennt sich hier ja jemand aus mit dem Fortbildungsurlaub.

Ich mache momentan eine Fortbildung - vom Arbeitgeber bezahlt, aber in meiner Freizeit. Jetzt geht für die Prüfungen und Schulwochen fast mein kompletter Urlaub dieses Jahr drauf.
Vor kurzem hab ich jetzt gehört, das es die Möglichkeit eines Fortbildungsurlaub gibt - sollte wohl für ganz Deutschland gelten (gibt da irgendeinen Beschluss von 1974), da aber Kultus Landesrecht ist, hat jedes Bundesland sein eigenes Gesetz dazu - nur Bayern und Sachsen haben keines.
In Bayern gibt es diesen Sonderurlaub damit nicht, oder ist anderweitig geregelt, da finde ich nichts dazu.

Jetzt ist es aber so, das der Firmensitz der Firma für die ich arbeite in Nordrheinwestfalen ist - nur die Niederlassung in Bayern. Offizielle Adresse ist aber in NRW.

Gilt dann das Landesgesetz von NRW oder das nicht vorhandene Gesetz von Bayern?

Betriebsrat würde ich ja fragen, aber anscheinend ist da auch keiner zuständig (unser Teilbereich wurde dieses Jahr aufgekauft und alles hängt in der Schwebe)

Gruß Dhana

 
2 Antworten:

Re: Fortbildungsurlaub

Antwort von Goldbear am 27.02.2019, 9:41 Uhr

Hallo Dhana,
in Bayern gibt es den Fortbildungsurlaub nicht. Manche große Arbeitgeber haben Regelungen im Tarifvertrag.
Ich beginne in Kürze eine Weiterbildung zur Controllerin (bin schon Bilanzbuchhaltering) und bekomme die Weiterbildung über die Arbeitsagentur 100 % bezahlt (bin über 45) und mein Arbeitsgeber bekommt 50% der Lohnkosten für Freistellungen für die Weiterbildung. Mein Chef war großzügig und stellt mich die Hälfte der Lernzeiten frei (welche er zu 50% wieder erstattet bekommt).
Muss aber alles vorher mit der Arbeitsagentur geklärt werden.
LG
Eva

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Re: Fortbildungsurlaub

Antwort von desireekk am 03.03.2019, 3:55 Uhr

Für dich gilt das Arbeitsrecht in Bayern. Eben das deines Arbeitsorts.
Du hast ja auch bayerische Feiertage.

Ich würde aber mal mit dem AG reden. Wenn er nix dazu zahlt, könnte er ja zumindest für den ein oder anderen Tag freistellen? Immerhin bekommt er eine besser qualifizierte Mitarbeiterin!

Gruß

D

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