Geschrieben von hazelbrave am 28.03.2018, 15:47 Uhr |
Erziehungsurlaub/Sonderurlaub im öD?
Ich würde gerne über die 3 Jahre Elternzeit hinaus noch länger zuhause bleiben, um mich um meine Kinder/Familie zu kümmern. Bin im öD unbefristet beschäftigt. Weiß jemand ob das geht und wenn ja wie lange man zuhause bleiben könnte. Welche Begründung muss man dann anführen? Ist das dann Sonderurlaub?
Hab zurzeit wg. der Ferien in meiner Personalabteilung niemanden erreicht, der mir die Fragen beantwortet könnte, deshalb frage ich mal hier in die Runde.
Re: Erziehungsurlaub/Sonderurlaub im öD?
Antwort von Julie am 28.03.2018, 16:33 Uhr
Es kommt natürlich darauf an, welcher Tarifvertrag für deinen Arbeitgeber gilt (TV-L bei Landesbediensteten, außer Berlin und Hessen oder TV-öD bei Bund und Kommunen) oder ob Du Beamtin bist.
In aller Regel kannst du dich aber zur Betreuung eines minderjährigen Kindes über mehrere Jahre beurlauben lassen.
Müsste im TVöD bzw. TV-L so um Paragraph 30, 33 geregelt sein. In aller Regel reicht ein Zweizeiler. "Zur Betreuung meines Kindes Anton, geboren am 15.05.2015, beantrage ich Beurlaubung bis zum 15.05.2025".
Oder so ähnlich...
Re: Erziehungsurlaub/Sonderurlaub im öD?
Antwort von Kolkrabe am 28.03.2018, 22:34 Uhr
Das geht in aller Regel problemlos, nur solltest du bedenken, dass Du dann nicht mehr krankenversichert bist und auch, dass die Zeit auf Deinen Dienstbeginn aufdatiert wird.
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