Geschrieben von Mama317418 am 14.08.2018, 21:37 Uhr |
Elternzeit verlängern
ich habe nach der Geburt meines Sohnes (April 2018) 6 Monate Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Für diesen Zeitraum habe,ich ebenfalls Elterngeld beantragt. Nun stellt es sich so dar, dass ich gerne meine Elternzeit bis August 2019 verlängern möchte. Habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber Anspruch auf die Verlängerung? Welche Fristen sind zu wahren? Kann ich nachträglich nochmal Elterngeld für die noch nicht beantragten Monate (7-12 ) beantragen? Des Weiteren habe ich bei meiner Tochter nur 7 Monste Elternzeit in Anspruch genommen, wie kann ich die verbleibende Elternzeit zukünftig noch beanspruchen?
Re: Elternzeit verlängern
Antwort von lilke am 14.08.2018, 21:52 Uhr
Nein, du hast keinen Anspruch auf die Verlängerung gegen den AG, Du brauchst seine Zustimmung.
Mehr EG kannst du nur beantragen, wenn das niemand sonst (zB dein Mann) gemacht hat. Ggf mit der EG Stelle reden über eine Änderung des EG Antrags.
Ob für Kind 1 noch Anspeuch auf EZ besteht kann man nicht ohne weitere Informationen sagen:
Wie viel wurde schon genommen?
Kind vor 7/15 geboren? Kind unter 8?
EZ schriftlich und bestätigt auf nach dem 3. Geburtstag verschoben?
Die Informationen sind nicht ausreichend.
LG Lilly
Re: Elternzeit verlängern
Antwort von Mama317418 am 15.08.2018, 7:07 Uhr
Bei Kind Nr. 1 habe ich ebenfalls 6Monate Elternzeit genommen. Das Kind ist 2017 geboren. Ich habe in meinem Antrag auf Elternzeit damals keine Aussage getroffen, wie ich mit der verbleibenden Zeit umgehen möchte.
Also verstehe ich das richtig, dass ich mit Zustimmung des AG meine Elternzeit verlängern kann.
Re: Elternzeit verlängern
Antwort von lilke am 15.08.2018, 8:00 Uhr
Ja, mit Zustimmung vom AG kannst du verlängern.
LG Lilly
Re: Elternzeit verlängern
Antwort von Ani123 am 18.08.2018, 3:35 Uhr
AG muss der Verlängerung der EZ zustimmen.
Mit Zustimmung und EZ bis August 19 möglich.
Ohne Zustimmung musst du nach 6 Monaten wieder arbeiten.
Die übrigen 20 Monate (insofern EZ bis August 19) kannst fu dir übertragen lassen und dann bis zum 8.Geburtstag des Kibdes nehmen. Auch hier brauchst du die Zustimmung deines AG, da du nicht 24 Monate EZ genommen hast.
Planst du Vollzeit wieder einzusteigen? Wenn nein, dann nehme EZ bis zum 3.Geburtstag und ab dem 16.Monat TZ in EZ. Kündigungsschutz für dich dann bis Ende der EZ.
EG kannst du für die Monate 7.-12. noch bekommen, insofern dein AG der EZ-Verlängerung zustimmt.
Arbeitest du in der Zeit (7.-12. Monat) TZ in EZ steht dir auch EG zu.
Da du alles spätestens 7 Wochen vorher schriftlich einreichen musdt solltest6du dich beeilen. Es wird sehr eng.
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