Geschrieben von angeli79@web.de am 16.10.2016, 10:19 Uhr |
Elternteilzeit möglich, trotz Elternzeitvertretung?
Ich möchte gerne während meiner Elternzeit (das letzte Jahr) an meiner alten Stelle (wie gehabt als Leitung) in Teilzeit mit 50% arbeiten. Alle Richtlinien sind erfüllt.
Meine Frage lautet, kann meine Elternzeitvertretung dagegen ein Veto einlegen, da ich ja eigentlich noch in Elternzeit bin und sie diese Vertretung macht?
Mein Chef hat mir dazu geraten, die Elternzeit zu kündigen und Teilzeit zu benatragen, z.B. für die nächsten 5 Jahre
Ich würde aber lieber meine Variante wählen, hat mir irgendwer ein Tipp?
Re: Elternteilzeit möglich, trotz Elternzeitvertretung?
Antwort von Trini am 16.10.2016, 22:19 Uhr
Bei uns ginge es nicht, wenn eine Vertretung einen Arbeitsvertrag hat.
Trini
Re: Elternteilzeit möglich, trotz Elternzeitvertretung?
Antwort von kirshinka am 18.10.2016, 12:40 Uhr
Ob du während der elternzeit beim AG arbeiten kannst, obliegt ganz dem AG und dem alleine.
Du musst auch nicht zwangsläufig auf deinem vorherigen Job eingesetzt werden!
Nach Ablauf der elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag wieder auf der während der elternzeit ruhte.
Und du hast Anrecht auf einen Job, der in Verantwortung und Aufgaben deinem vorherigen entspricht - es muss jedoch nicht der gleich Job bzw die gleiche Position sein!
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