Geschrieben von Brini01 am 18.01.2018, 19:29 Uhr |
Elterngeldanspruch beim 2. Kind
Hallo zusammen,
mich beschäftigt seit ein paar Wochen das Thema Elterngeld beim 2. Kind. Man hört so viel verschiedenes dazu.
Meine Frage: Ich bin noch bis 31.07.2018 in EZ.
Meine Tochter ist jetzt 5,5 Monate alt. Ich habe geplant 2 Jahre Zuhause zu bleiben. 1 Jahr mit Elterngeld, 1 Jahr auf meine Kosten. Wir planen nun Baby Nr 2.
Wie verhält sich das denn mit dem Elterngeld für das 2. Kind?
Wann "muss" mein Kind geboren werden um den vollen Anspruch zu haben?
Was hab ich denn überhaupt für einen Anspruch? Gibt es nochmal Mutterschutzgeld, und ist das dann nochmal genauso hoch wie vor dem 1. Kind? Elterngeld?
Wie berechnet sich das? Bekommt man das nur anteilig? (Wenn Baby Nr 2 geboren wird, wenn Baby Nr 1 schon 1 Jahr alt ist (oder älter) geh ich dann für die Monate die über dem 1. Geburtstag des 1 Kindes sind "leer" aus?)
(Sorry, versteht man die Frage? :D )
UND hat es sinn ein Betreuungsgeld zu beantragen wenn der Partner selbstständig ist?
Lieben Dank,
Brini
Re: Elterngeldanspruch beim 2. Kind
Antwort von emilie.d. am 18.01.2018, 20:32 Uhr
Die Angaben sind widersprüchlich. Meinst Du statt Elternzeit 7/2018 Elterngeldbezug? So wie ich Dich verstehe, bleibst Du bis Juli 2019 in Elternzeit.
Für volles Elterngeld hättest Du vor ca. 2,5 Monaten schwanger werden müssen. Jeder weitere Monat Zuhause ohne Gehalt geht in die Elterngeldberechnung mit 0 Euro ein. Für Geschwister unter 3 Jahren gibt es einen Geschwisterbonus von mind. 75 Euro. Also Minimum wären es 375 Euro.
Wenn Du zwei Jahre Elternzeit hast und innerhalb dieser Zeit rechtzeitig schwanger wirst, kannst Du innerhalb der Elternzeit zum Mutterschutz Deine Elternzeit unterbrechen. Dadurch lebt Dein alter Vollzeitvertrag wieder auf und Du bekommst Mutterschutzgeld nach dem alten Vertrag.
Lebst Du in Bayern? Da kann man Betreuungsgeld beantragen, wenn man Kind Zuhause betreut statt in der Krippe ab dem 15. Lebensmonat. 150 Euro, Einkommensgrenze liegt bei 500.000 Euro für Ehepaare.
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