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Geschrieben von PPIA am 18.05.2017, 19:01 Uhr

Bewerbungen in der Schwangerschaft bei Arbeitslosigkiet

Hallo ihr Lieben,

ich würde gerne wissen, wenn ihr während einer Phase der Arbeitslosigkeit schwanger wurdet, wie lange ihr noch Bewerbungen geschrieben habt bzw. es vom Arbeitsamt gefordert wurde?

Herzlichen Dank für eure Antworten!

 
3 Antworten:

Re: Bewerbungen in der Schwangerschaft bei Arbeitslosigkiet

Antwort von Lewanna am 18.05.2017, 19:25 Uhr

Wurde ich zum Glück nicht, aber ich würde so lange wie möglich Bewerbungen schreiben um einen Job zu finden da jeder Monat ohne Einkommen mit 0€ fürs Elterngeld zählt.
LG

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Re: Bewerbungen in der Schwangerschaft bei Arbeitslosigkiet

Antwort von lilly1211 am 18.05.2017, 21:13 Uhr

Ich hab mich überhaupt nicht beworben und es wurde auch nicht von mir verlangt. Nie.
Ich hab denen gleich zu Beginn gesagt dass ich schwanger bin und damit war das dann erledigt. Ich hab ohne murren alg bekommen und nach der Schwangerschaft waren noch 3 Monate alg 1 Anspruch übrig die nicht verfallen sind.

Hab dann noch ein Kind bekommen und als das erste fast 4 war mich wieder gemeldet und konnte den restlichen Anspruch nehmen. Da ich eine Maßnahme gemacht habe wurden die 3 Monate verdoppelt auf 6 Monate - ich hab dann aber früher einen Job gefunden (völlig ohne deren Beteiligung) und mich beim Arbeitsamt abgemeldet und bin natürlich auch nicht mehr zu der Maßnahme hin. Das war für die völlig ok so alles. Da hat nie jemand gedrängt - dass ich mich schwanger nicht bewerbe war irgendwie unausgesprochen klar und da ich dann sofort nen Job hatte war auch klar ich muss zu der Maßnahme nicht mehr gehen.

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Re: Bewerbungen in der Schwangerschaft bei Arbeitslosigkiet

Antwort von lilly1211 am 18.05.2017, 21:18 Uhr

Und ja klar dadurch hab ich deutlich weniger eltern Geld bekommen- aber dafür ja das alg. Ich finde man muss nicht alle Sozialleistungen optimieren. Mir war es Wurst ob ich das eine oder das andere bekomme. Beides hintereinander in voller Höhe geht natürlich nicht. Eltern Geld ist eine lohnersatz Leistung- keine Arbeitslosengeld Ersatzleistung.

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