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Geschrieben von Lelly89 am 02.05.2016, 23:52 Uhr

Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Hallo zusammen,

Ich hatte heute meinen ersten Arbeitstag im neuen Betrieb (Gasthof). Da ich den Arbeitsvertrag schwanger unterschrieben haben, ist die Chefin alles andere als begeistert.
Im Vertrag steht das ich 25std/Woche arbeite, heute teilte sie mir mit das es vermutlich immer nur zwischen 13-18Std sein werden.
Ich vermute das sie mich so gering wie möglich halten möchte.
Nun meine Frage, wie wird das berechnet wenn ich ihr nach zwei Tagen einen BV bringe? Die Krankenkasse meinte das sie mir die 25st/Woche bezahlen muss. Kennt sich da jemand aus?
Danke schonmal.

 
58 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von dee1972 am 03.05.2016, 9:54 Uhr

Ja deine Chefin wird das Gehalt für 25 Wochenstunden berappen müssen und es sich anschließend von deiner GKV zurückholen.

Zum Rest sage ich mal nix, da kommt mir nämlich der Kaffee vom Frühstück wieder hoch.

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Ich sitze auf meinen Fingern.

Antwort von Trini am 03.05.2016, 10:22 Uhr

Trini

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Lelly89 am 03.05.2016, 12:05 Uhr

Ok danke für die Info.
Was meinst du mit Rest?

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Sarah581 am 03.05.2016, 12:23 Uhr

Dreist, einfach nur Dreist!!!
Sorry aber wenn ich deine Chefin wäre, würdest du keinen cent sehen!

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von dee1972 am 03.05.2016, 12:27 Uhr

Leider hat die Chefin keine Chance :(

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von chrissicat am 03.05.2016, 12:33 Uhr

Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 25 Std/Woche festgelegt ist, dann muss sie dich auch für 25 Std/Woche beschäftigen und bezahlen.

Im Falle eines Beschäftigungsverbotes, bekommst du das Entgelt für 25 Std/Woche weiterbezahlt.

Oder steht in deinem Vertrag eine andere Formulierung wie z.B. "bis zu 25 Std" oder "max 25 Std" o.ä.?

Hast du schon ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen? Gilt dieses uneingeschränkt für alle Tätigkeiten?

Oder hast du nur vor, dir eins erteilen zu lassen? Dann würde mich interessieren, aus welchem Grund.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Lelly89 am 03.05.2016, 13:28 Uhr

Also im Vertrag steht 25 Std/Woche. Wäre an sich ja auch ne super Arbeitszeit.
Nein das BV hab ich noch nicht, denn eigentlich möchte ich ja arbeiten,aber wenn sie mich runterstuft auf 13 Stunden ergibt das ein Entlohn von 620€ brutto anstatt 1200€
und nein sie lässt nicht mit sich reden.

Gestern hat sie mich gleich bis Mitternacht eingetragen, mir den Mittwoch und Donnerstag gestrichen zum arbeiten. Als ich ihr gesagt hab das ich laut Mutterschutz nur bis 22 uhr arbeiten darf meinte sie ich kann ja nach hause gegen dann sind es zwei Stunden die sie spart und äußerte sich gegenüber ihrem Mann das sie hofft das mir was passiert. Der Chef ist im übrigen das totale Gegenteil von ihr.

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Und da braucht sich die Frau nicht zu wundern das man als Frau es

Antwort von Marianna81 am 03.05.2016, 13:40 Uhr

schwer im Berufsleben hat. DREIST

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Re: Und da braucht sich die Frau nicht zu wundern das man als Frau es

Antwort von Lelly89 am 03.05.2016, 13:44 Uhr

Ich bin immernoch am arbeiten ok und würdest du weiterhin gerne bei einer Chefin arbeiten die dir eine Fehlgeburt wünscht weil sie selbst keine Kinder bekommen kann?

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Dein Ausgangsposting sagt schon alles

Antwort von Marianna81 am 03.05.2016, 13:46 Uhr

...

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Tini_79 am 03.05.2016, 14:06 Uhr

dee

Und dass offensichtlich viele Ärzte einfach ein BV ausstellen, wundert mich auch immer wieder?

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von chrissicat am 03.05.2016, 14:13 Uhr

Was heißt denn, bezüglich der Stunden würde sie nicht mit sich reden lassen? Du hast einen ARBEITSVERTRAG und da stehen 25 Stunden drinnen! Verhandlungsbedarf gibt es da keinen.

Egal ob sauer, eifersüchtig oder sonst was, das Mutterschutzgesetz einhalten muss sie trotzdem.

Sich aus diesem Grund ein Beschäftigungsverbot erteilen zu lassen ist aber nicht der richtige Weg! Weise sie nochmal auf das Mutterschutzgesetz und auch deinen Arbeitsvertrag hin.

Wird das Mutterschutzgesetz nicht eingehalten, müsstest du dich an die Aufsichtsbehörde wenden.

Wird dein Arbeitsvertrag nicht eingehalten, müsstest du klagen oder zumindest einen Anwalt einschalten, wenn alles andere nichts bringt.

Wenn dir deine Chefin partout nicht das volle Gehalt zahlen will, dann wird sie das auch nicht während eines Beschäftigungsverbotes machen.

Die Krankenkasse gibt dir vielleicht Auskunft, was du eigentlich bekommen müsstest, sich für deine Rechte einsetzen werden und können sie aber nicht.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von chrissicat am 03.05.2016, 14:21 Uhr

Und noch ein paar Rückfragen (aus Interesse ;-) ):

In welcher SSW bist du denn jetzt? Und wie weit warst du, als du deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast?

Ich nehme an, dass es sich um eine unbefristete Stelle handelt?

Ganz ehrlich: Wenn du dir jetzt aus Frackigkeit ein Beschäftigungsverbot ausstellen lässt, dann hat deine Chefin allen Grund auf dich sauer zu sein. Und du glaubst doch nicht, dass du dann dort irgendwann nach Entbindung/Elternzeit ein vernünftiges Arbeitsumfeld finden wirst?

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Re: Und da braucht sich die Frau nicht zu wundern das man als Frau es

Antwort von dee1972 am 03.05.2016, 14:32 Uhr

Wow du hast am 2. Arbeitstag trotzdem Zeit, regelmässig im Net zu posten.

Sorry, ich kann deine Story nicht so ganz glauben. Dein Ausgangsposting tönt ganz anders als deine nachgeschobenen Rechtfertigungen.

In 25 Berufsjahren in Hotellerie/Gastgewerbe wurde ich noch NIE stundenweise bezahlt. Hatte ich also einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden und wurde weniger eingesetzt, dann bekam ich halt Minusstunden auf meinem Zeitkonto, diese wurden später abgearbeitet. Das Gehalt war immer gleich.

Falls es wirklich so ist, dass dir deine Chefin eine Fehlgeburt an den Hals gewünscht hat, dann ist das natürlich unterirdisch und nicht zu tolerieren.! Aber wir kennen ja nur deine Version der Geschichte....

Allerdings, was hast du erwartet. Du stehst am 1. Arbeitstag bis Mitternacht im Dienstplan (dieser wurde spätestens am 28.4. geschrieben und deine Vorgesetzte handelt da bestimmt richtlinienkonform) und kommst dann daher und informierst sie erst bei Arbeitsbeginn (so liest es sich zumindest) über die Schwangerschaft und verweist aufs MuSchuG, ja was soll die Frau denn da tun. Dir vor Freude um den Hals fallen und spontan ne Babyausstattung sponsorn? Andere Kollegen mussten mit Sicherheit herhalten und die Fehlzeiten covern.

Sorry, ich hatte schon einige "Kolleginnen" die es so wie du gemacht haben, wir Mitarbeiter musste dann die Engpässe ausbaden. Zu Lasten unserer Gesundheit und zu Lasten unseres Familienlebens... Es war dein gutes Recht, dich schwanger im Gastgewerbe zu bewerben, keine Frage, aber Applaus hast du doch sicherlich nicht erwartet? Dir war doch bewusst, dass die Arbeitszeiten mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar sind.

Und ein IBV ist in deinem Fall nicht gerechtfertigt, aber du findest sicherlich einen willigen Arzt, der es dir ausstellt.

"...werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist..." Quelle: §3 Abs.1 MuSchuG

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Lelly89 am 03.05.2016, 16:03 Uhr

Die Uhrzeit gestern hat sie nachträglich eingetragen und mir dann gesagt das sie dafür die anderen Tage streicht. Den Dienstplan habe ich seit Mitte April und da stand nie was bis Mitternacht zumal ich einen kleinen Sohn zuhause habe und nur für Vormittags eingetragen bin.
Bezüglich des schreiben während der Arbeitszeit, ich hatte heute Frühstücksdienst von 6.30-11.30. Da darf es mir erlaubt sein nach der Arbeit im Internet zu surfen.

Ich weiß das ein BV nicht die beste Entscheidung ist und wie gesagt möchte ich arbeiten, aber die Situation im Betrieb ist bedrückend.
Der Chef weiß schon länger von meiner Schwangerschaft, die Chefin kam gestern aus dem Urlaub zurück und ist wortwörtlich ausgerastet.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Danyshope am 03.05.2016, 16:57 Uhr

Na, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, im Wissen das es ins BV geht - weil gar nicht mit Mutterschutzkriterien vereinbar, dann zahlt weder Chefin noch KK. Betrugsabsichten unterstützt nämlich niemand gerne.

Und ein BV das jetzt vom Arzt ausgestellt werden würde - da würde ich als Arbeitgeber das anzweifeln und die Frau zum Vertrauensarzt schicken. Derr Arzt darf es nämlich nur ausstellen wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen wie zB Gefährdung von Mutter oder Kind.

Ist der Job dagegen das Problem - was dann ja schon bekannt war beim Unterschreiben es Vertrages - dann muss der AG das BV aussprechen. Der AG darf nämlich auch sagen, OK die Frau kann ich nicht zum Kellnern oder Geschirr spülen einsetzen, Kaffee kochen kann sie aber durchaus die 25 Std innerhalb der erlaubten Zeiten. Oder Brötchen schmieren usw. Und dann darfst Du bis Mutterschutz normal arbeiten - eben im rahmend es Mutterschaftsgesetzes. Und weil der AG dich auch anderweitig einsetzen kann und darf, ist eben ein BV vom Arzt ausgestellt in dem falle nicht zulässig.

Hält der Chef sich nicht an das Mutterschaftsgesetz, dann musst Du dich halt an das Gewerbeamt/Ordnungsamt wenden. Die prüfen das dann.

IMO könnte hier der Chef durchaus Chancen haben im Falle eines BV dagegen vorzugehen. Betrugsabsichten liegen da nämlich gedanklich recht nahe.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Murmeltiermama am 03.05.2016, 17:02 Uhr

Für einen kleinen Betrieb kann sowas existenzbedrohend sein. Als Unternehmerin steht man da manchmal gewaltig unter Druck. Da ist so ein kleiner Ausraster nach der Kenntnisnahme einer unerwarteten Schwangerschaft schon menschlich nachvollziehbar. Da gleich von unerträglichem Klima zu sprechen, halte ich für extrem übertrieben. Und ein Beschäftigungsverbot ist da auch nicht gerechtfertigt. Bitte um ein Gespräch, möglichst mit Chef und Chefin und besprecht, wie ihr mit der veränderten Lage umgehen wollt. Natürlich kann man da auch auf das Mutterschutzgesetz verweisen. Allerdings birgt eine einzelne Spätschicht jetzt auch nicht gerade Lebensgefahr für Mutter und Kind.

Und Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag. Wenn 25 Stunden drin stehen, kann das nicht einseitig von einer Seite verändert werden. Theoretisch steht Dir der volle Lohn zu, auch wenn Du nur für 12 Stunden eingesetzt wirst. Aber auch das kann man doch ganz sachlich klären.

Insgesamt ist es schon sehr mies, sowas mit einem kleineren Betrieb (so habe ich es zumindest verstanden) abzuziehen. McDoof oder Starbucks bringt sowas nicht um, einen kleinen Betrieb kann es mächtig in Schwierigkeiten bringen.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Hubbeldubbel am 03.05.2016, 20:49 Uhr

Muss hier auch mal meinen Senf dazu geben.

Die Fragestellerin hat nämlich um eine Antwort gebeten, nicht Meinungen.

Liebe Fragestellerin,

stehen in Deinem AV 25 Stunden, so muss Dich der AG 25 Stunden beschäftigen und das Mutterschutzgesetz natürlich beachten! Tut er dies nicht, wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt!

Kann der AG Dich nicht gesetzeskonform einsetzen, muss er eben selbst das BV ausstellen. Dir stände im BV Dein volles Gehalt zu.

Liebe Schreiber im Allgemeinen,

existenzbedrohend ist ein BV für keinen Betrieb! Diese Aussage ist falsch. Der Betrieb hat "nur" arbeit... evtl. neue Stellenausschreibung, Einstellung, Papierkram usw.

Die Zahlungen an den AN kann sich der AG 1:1 von der KK wieder erstatten lassen!

Wir sollten hier nicht urteilen. Der Ratschlag könnte lauten...

Kämpfe um Deine Rechte.
Beiß Dich durch, um deinetwillen.
BV ist nicht die Lösung.

Es gibt leider FÄ die das mit dem BV zu leicht nehmen und zu schnell aussprechen. Es gibt aber auch FÄ die keines ausstellen obwohl es Grund dafür gibt. Eben weil andere Mist bauen und sie dadurch überängstlich werden.

Ich habe bei meinem alten FA keines erhalten. Er ist steinalt und kennt nicht einmal die Gesetzeslage. Er kann ein generelles BV von einem individuellem BV nicht unterscheiden und stellt immer dann eins aus, wenn es eigentlich der AG machen müsste :-D Naja. Jedenfalls. Ich hab jetzt eine neue FÄ, die auf dem aktuellen medizinischen Stand ist und sie stellt wohl auch nur selten eins aus. Ich habe ein BV. Lustig ist ein BV nicht! Keiner will das freiwillig. Meine Herzinsuffizienz wurde extrem schlimmer durch die Schwangerschaft. Zusätzliche Beatmung im KH usw. Hätte mir das KH nicht geholfen und den Arztwechsel aufgrund medizinischer Fehler des FA angeraten, wäre es echt schwierig geworden.

Manche übertreiben es eben mit dem BV, zum Schaden anderer aber wir sollten nicht so aus der Ferne urteilen. Vielleicht ist die Fragestellerin bereits aufgrund der Vergangenheit angeschlagen.

Ich bin dankbar und froh darüber, dass es diese Regelung im Schlaraffenland gibt. Wäre aber froh sie nicht nutzen zu müssen.

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@Hubbeldubbel

Antwort von Murmeltiermama am 03.05.2016, 21:58 Uhr

Du warst nie selbständig und hast in Deiner Familie auch keine Selbständigen/Freiberufler, oder? Sonst würdest Du sowas nicht schreiben. Bevor die Kasse nach Monaten das Geld rausrückt, kann es sehr wohl kritisch für einen kleinen Unternehmer werden. Und "nur ein bisschen Formalitäten" ist eben auch Arbeit, die einem niemand bezahlt. Für eine langjährige gute Mitarbeiterin macht man das gern. Und es ist auch gut und richtig, dass es diese Regelungen gibt. Wenn sich aber jemand schon schwanger bewirbt und am zweiten Arbeitstag schon über ein Beschäftigungsverbot fachsimpelt, würde sich meine Begeisterung als Chefin auch in engen Grenzen halten.

Und wer hier schreibt, muss auch Meinungen aushalten. Die richtigen Antworten gab es ja auch (schon vor Deinem Posting). Meine Antwort ist: Ehrliches Gespräch suchen und wirklich an einer Lösung interessiert sein. Wenn es dann immer noch nicht klappt, kann man über weitere Schritte nachdenken. Immer einen Schritt nach dem anderen.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Hubbeldubbel am 03.05.2016, 22:14 Uhr

Mein AG hat das Geld für mich ohne großen Verzug im ersten Monat erhalten, seitdem kommt es als durchlaufender Posten regelmäßig ohne Bürokratie. Ich selbst bin bei der AOK, weiß aber aus der Praxis in unserem riesen Laden, dass das bei Kolleginnen mit anderen Krankenkassen auch ruck zuck ging. Daher mein Standpunkt zum Thema Existenzgefahr.

Weiterer Austausch, über die Fragestellerin, ist hier nicht Sinn der Sache. Es gibt eben unterschiedliche Meinungen, so ist das im Leben. Es gibt weit "schlimmere" unglaublichere Vorstellungen und Forderungen im Forum, da war dies noch harmlos. Ich haue selbst gern drauf. Zuspruch zum richtigen Weg, ist hier meiner Meinung nach aber zielführender.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Terkey235 am 04.05.2016, 19:48 Uhr

Eben. Wer nie selbständig war, noch dazu mit kleinem Betrieb oder ganz auf eigenen Füßen, sollte sich aus meiner Sicht nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Ich bräuchte eigentlich seit Jahren jemanden, der/die Termine für mich übernimmt und mich unterstützt, aber genau aus solchen Gründen lasse ich die Finger davon. Ich wäre auch ausgerastet, wenn man mich so gemein angelogen hätte.
Man hat persönliche finanzielle Verpflichtungen, Fixkosten, Reisekosten, Kosten für das Auto, das man zwangsweise für den Job braucht. Ich renne mitunter bestimmten Ämtern und Institutionen, die mich gebucht haben, viele Monate lang meinem Honorar hinterher. Reisekosten werden manchmal - sofern sie denn überhaupt übernommen werden - erst im Folgejahr erstattet. Und alles kostet Zeit, die man lieber mit der Familie verbracht oder zum "richtigen" Arbeiten genutzt hätte.

Dass die Chefin sich nun unfair verhält ist natürlich nicht gut, und auch solche Äußerungen sind unschön, aber zu lügen und dann die Situation auszunutzen ist wirklich keine Art. Und hier noch zu fragen, wie viel Kohle man im Idealfall abgreifen kann, macht es nicht besser. Das wirft einmal mehr ein ganz schlechtes Licht auf Frauen und es ärgert mich, dass ich mich nicht mal davon ausnehmen kann, solche Vermutungen im Hinterkopf zu haben, sobald ich jemanden einstellen möchte.
Ich hoffe, dass das schlechte Gewissen noch einsetzt, denn das Problem auf der Arbeit ist ein selbstverursachtes.

terkey

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Lelly89 am 04.05.2016, 21:01 Uhr

So nachdem jetzt jeder mal seine Meinung losgeworden ist melde ich mich wieder.
Zum einen hat der Chef das schon vor ihr gewusst das ich schwanger bin. Hatte ihm auch angeboten den Vertrag zu ändern, zumal er sowieso befristet ist. Also keine angst ich nehme niemandem die Arbeit weg!
Er hat verneint und meinte er braucht mich und er bezahlt sowieso in die Ausgleichskasse ein.

Zum zweiten bin ich bereit zu arbeiten anstatt zuhause zumzusitzen und Arbeitslosengeld zu kassieren. Hätte ich hier gefragt was mir an elterngeld zusteht wäre sicherlich auch gekommen wieso ich nicht arbeite.
Und für alle die meinen ich hab mir den Job gesucht um dann zuhause mit nem beschäftigungsverbot zu sitzen, so ist es nicht und ich arbeite sogar nebenbei auf 450€ Basis in einem Fitnessstudio und das seit zwei Jahren. Das mir das Geld dann auch zusteht wird euch wohl noch mehr ärgern.

Vielleicht habe ich die Frage falsch formuliert, denn ich wollte lediglich wissen wie sich das zusammen rechnet, ob anhand der Stunden die im Vertrag stehen oder der tatsächlichen Stunden die ich arbeite. Mehr nicht.
Ich mache mir Gedanken, weil es einfach ein enormer Unterschied ist ob ich 25 oder 13 Stunden in der Woche arbeite und ich von dem Gehalt auch teilweise noch die tagesmutter zu bezahlen habe.

Und stellt euch vor ich habe in der ersten schwangerschaft auch Arbeit gesucht und gefunden. Habe von vornherein gesagt das ich schwanger bin weil ich es wusste und der Vertrag lief ein Tag vor dem Mutterschutz aus.

Jede von euch die an meiner Stelle jetzt den Job nicht angenommen hätte soll mal die Hand heben.
Ich verstehe auch meine Chefin ganz klar und werde das Gespräch suchen.

In diesen Sinne einen schönen Abend. Und bevor wieder die Frage kommt, ich kann das Posten weil ich frei habe!
Und danke an Hubbeldubbel. Wenigstens eine die nicht gleich verurteilt und einen als dreist darstellt.
An alle anderen, passt auf euren Kaffee auf wenn ihr wieder unmögliche fragen lest!

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Terkey235 am 04.05.2016, 23:00 Uhr

Liebe Lelly89,

Glückwunsch zu deinem 450-Euro-Job. Kannst du aber leider nicht dem dem vergleichen, was hier Einige leisten.

Und nein, wenn du gefragt hättest, was an Elterngeld für dich rumkommt, hätte niemand gesagt, du sollst keine Elternzeit nehmen. Das ist Unsinn.

Aber du hast dich nicht fair verhalten und bekommst jetzt die Konsequenzen zu spüren. Andere Leute haben auch Kinder zu versorgen und Tagesmütter zu bezahlen. Das sie das durch dein Verhalten vielleicht nicht können, ist dir offenbar nicht so wichtig wie deine eigene Absicherung. Ich persönlich finde das recht egoistisch und würde mich selbst nicht so verhalten. Ich hätte auch nicht schwanger einen Arbeitsvertrag unterschrieben und meine neue Chefin angelogen. Du musstest damit rechnen, dass es Ärger gibt. Und anstatt die Situation zu klären, denkst du darüber nach, am 3. (!) Arbeitstag ein Beschäftigungsverbot zu erwirken, weil du Paroli bekommst. Findest du das wirklich fair und charakterstark? Ist das das Verhalten, dass du deinen Kindern vorleben möchtest?

terkey

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von dee1972 am 04.05.2016, 23:23 Uhr

Du widersprichst dich doch in jedem einzelnen Beitrag.

Erst faselst du was von "Dienst bis Mitternacht verlängert", dann auf einmal hast du eine Absprache, dass du grundsätzlich nur vormittags arbeitest. Das müsste ja dann auch so in deinem Vertrag stehen. Und nun laberst du was von "hatte ihm sogar angeboten, den Vertrag zu ändern". Wer es glaub wird selig. Denn jetzt wo du Gegenwind bekommst, beisst du blind um dich. Wuff, wuff, getroffene Hunde bellen...

Und ich hebe mal die Hand: nie und nimmer hätte ich in der Frühschwangerschaft einen Job als Frühstückskellner angenommen oder eine Schwangerschaft verschwiegen. Würstchen und Rührei mit Morgenübelkeit servieren, toll!!! Und die Kollegen müssen dann ständig covern, weil man dies und jenes grad nicht machen kann.... Allerdings arbeite ich auch seit knapp 25 Jahren durchgängig und suche mir nicht nur gelegentlich befristete Kellnerjobs oder 450 € Stellen.

Du wirst mit deiner Einstellung zum Leben deinen Kindern bestimmt dein leuchtendes Vorbild sein... ironie off...

Keine Sorge um meinen Kaffee, ich bin schon ein großes Mädchen und weiss ja nun was ich bei Postings unter deinem Nick zu erwarten hab.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Lelly89 am 05.05.2016, 0:43 Uhr

Dee1972 wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Im Vertrag steht nur 25std/Woche, zeig mir einen "kellnervertrag" in dem jeder Tag aufgelistet ist. Im Service gibt es keine geregelten Arbeitszeiten.
Und ja ich arbeite Vormittags entweder zum Frühstücksdienst, was ich trotz Übelkeit gut hinbekomme, mittagsdienst oder je nach Bedarf auch abends.
In der Frühschwangerschaft bin ich nicht mehr und wie bereits beschrieben hab ich mit dem Chef darüber geredet, wenn er seiner Geschäftspartnerin nichts sagt ist das nicht meine schuld und dann alles an mir auszulassen versteh ich nicht.

Mein vorheriger Betrieb in dem ich 8 Jahre gearbeitet habe und meine Ausbildung abgeschlossen habe hat leider geschlossen und sorry wenn ich dann so egoistisch bin und mir gleich eine neue Stelle suche und sie dann trotz schwangerschaft antrete.
Arbeit ist Arbeit egal ob befristet oder auf 450€.
Im übrigen heißt die Bezeichnung Restaurantfachfrau.
Und dann die Kinder noch mit rein zu ziehen ist sehr Niveauvoll.

Terkey235,

Was leisten hier denn einige was ich nicht tue? Ich hatte vorher einen vollzeitjob und den 450€ Job und nun den teilzeitjob.
Wäre ich Zuhause geblieben und hätte Arbeitslosengeld kassiert würde es auch nicht passen. Das habe ich mit meinen Satz vorhin gemeint zwecks Elterngeld.

Es gibt Frauen die gehen erst garnicht arbeiten und kassieren das Geld. Ich möchte arbeiten aber würde die Situation mit der Chefin regeln.
Ich dachte eigentlich das ist ne community in der man fragen kann und sich austauschen kann aber sobald hier ne blöde Frage kommt fühlen sich alle als Supermuttis weil sie ja was besseres sind und die besten Vorbilder für Ihre Kinder.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Terkey235 am 05.05.2016, 1:20 Uhr

Du hättest mit offenen Karten spielen und sagen können, dass du zwar schwanger, aber belastbar bist und ab Termin xy nach der Geburt/Elternzeit wieder einsteigen möchtest. Klar, ob du den Job bekommen hättest, ist fraglich, und dass du arbeiten möchtest löblich.

Dennoch sehe ich die Dinge aus Sicht deiner Chefin und der gegenüber verhältst du dich nicht gerade fair. Willst du das tatsächlich abstreiten? Zudem wirfst du wie erwähnt ein ganz schlechtes Licht auf uns Frauen, denen genau solche Dinge vorgehalten werden, weil es eben leider nicht immer ein Vorurteil, sondern bittere Realität ist.
Natürlich kannst du all das nicht nachvollziehen, wenn du nie selber in der Position deiner Chefin warst. Dennoch erwarte ich von einer erwachsenen Person und Mutter mehr Empathie und weniger Hinterlist.

terkey

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Johanna3 am 05.05.2016, 10:06 Uhr

Ich weiß, dass gerade Arbeitslose, ob die TE dazu gehörte weiß ich natürlich nicht, oft dazu angehalten werden sich in der Gastronomie zu bewerben, da vielen Arbeitgeber eine "gute Einarbeitung" als ausreichend erachten (was natürlich auch die Personalkosten senkt). Ich habe auch nicht gelesen, dass sie in einem kleinen Familienbetrieb arbeitet, dessen Existenz nun bedroht sein könnte. Wenn die TE vorhat, ihren Kindern vorzuleben, dass sich der Arbeitgeber an geltende Gesetze zu halten hat finde ich das gut. Ihr sogar Betrugsabsichten zu unterstellen ist juristisch nicht haltbar.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Terkey235 am 05.05.2016, 10:25 Uhr

"Juristisch nicht haltbar"?! Das ist hier kein Rechtsforum. Es geht nicht darum, dass sie jemand zivilrechtlich belangen möchte. Es geht um ein persönliches Wertesystem. Und das scheint in diesem Fall bei der AP eher von einem gewissen Egoismus geprägt zu sein, Chefin hin oder her.

Sie hat außerdem angegeben, dass sie vom Fach ist, sogar eine Ausbildung als Restaurantfachfrau abgeschlossen hat und bereits acht Jahre lang in dem Bereich tätig war. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass das böse Amt die arme Arbeitssuchende zur Erwerbstätigkeit in fachfremden Branchen zwingt.
Das passiert übrigens deutlich eher bei Arbeitssuchenden aus dem ALG2-Bezug, was die AP nicht zu sein scheint. In meinem Umfeld wurde noch niemand, der/sie gerade die Stelle verloren hatte, direkt in den Gasthof um die Ecke zum Kellnern geschickt.

Grüße, terkey

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Danyshope am 05.05.2016, 10:25 Uhr

Na toller Zweitchef würde ich sagen. Nicht ausreichend Arsch in der Hose der Frau was zu sagen? Oder wollte er dich bewusst ins offene Messer laufen lassen - quasie als Dankeschön für diese Nachricht?

Mein Problem hier ist auch nicht das Du die Schwangerschaft verheimlicht hast. Hätte ich evtl auch gemacht - wobei ich mich dann wohl nicht gerade in der Gastronomie beworben hätte. Was mir extrem sauer aufstößt ist deine Nachfrage nach dem BV.

Ich hätte mich wohl eher erst einmal hingesetzt, mit der der Chefin versucht eine Einigung zu finden und dann geschaut. Du willst gleich am zweiten tag und wohl dem ersten mit der Chefin ins BV. Und das wirft ein schlechtes Bild auf Dich. es gibt drei Hauptgruppen von Schwangere, die erste arbeitet soweit wie möglich normal weiter bis zum Mutterschutz, die zweiten würden gerne, dürfen aber nicht und die dritten wollen nicht arbeiten. Und gerade letztere sind dann die welche die anderen Schwangeren in Verruf bringen, die dann jammern wenn man mal 5min länger stehen muss, die einen riesen Aufschrei machen wenn man überhaupt was gehoben werden muss und die beim kleinsten Murks gleich nach einen BV schreien.

Wie gesagt, ich denke Du wirst es schwierig haben mit BV - eben weil Du bewusst in dem Arbeitsfeld einen Vertrag im Wissen um die Schwangerschaft unterschrieben hast. Da dürfte auch die KK schnell an Betrug denken - auch wenn Du das nicht hören magst. Dich jetzt mit beiden Chefs zusammensetzten und eine Lösung finden dürfte da also der bessere Weg sein. Jetzt aktuell jedenfalls zeigst Du der Chefin nur, das sie mit der miesen Einstellung dir gegenüber völlig recht hast. Du bestätigst ja alles was die über dich denkt mit dem Schrei nach BV. Was glaubst Du wohl was die macht wenn sich in Zukunft bei der Frauen bewerben?

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Hubbeldubbel am 05.05.2016, 12:52 Uhr

Ach Ihr Lieben,

ich verstehe doch selbst am Besten, warum es hier so eine Aufregung gibt, wegen der BV Frage.

Ja, es gibt Frauen die bringen uns in Verruf durch das ständige Geschrei nach BV... aber sind es nicht die Ärzte, die wir verurteilen müssten? Schließlich, stellen die es aus! Ich kenne einige Damen, die wegen nix ein BV haben und die Schwangerschaft ganz anders genießen können. Nur was nützt mir der Neid und Zorn, der hilft mir persönlich auch nicht weiter. Es waren schließlich deren FÄ.

Ich hatte einen Entlassungsbericht vom Uniklinikum, in dem ein BV dringend angeraten wurde und eindeutig hervorging, dass massive Gefahr für mich als Mutter besteht und somit auch fürs Kind, weil das arme Würmel bei Verschlechterung der Situation zeitiger geholt werden muss. Dennoch weigerte sich der FA. Er hatte vermutlich nicht nur keinen Plan vom Gesetz sondern auch die Schnauze voll von Frauen, die bei ihm scheinbar ständig nach BV schreien. Also, ich weiß am Besten, wie es sich anfühlt, wenn alle in einen Topf geworfen werden und manche dann zu Unrecht darunter leiden müssen.

Fragen wir die Fragestellerin doch lieber, wie es ihr jetzt so auf Arbeit ergangen ist, helfen ihr durch die Zeit, sprechen gut zu.

Hätten wir nicht auch alle die Schnauze voll, wenn es sich auf Arbeit schon scheiße anfühlt und man dann hier auch nur Pfeffer bekommt. Deprimiert doch nur unnötig und macht die Situation nicht besser.

Egal ob Zurecht oder Unrecht, sie fühlt sich scheinbar nicht gut und wohl auf Arbeit. Sonst wäre ihr der Gedanke nach dem "Ausweg BV" nicht gekommen.

Ich kann nicht beurteilen, ob hier gelogen
wurde und wenn ja in welchem Umfang.

Der Chef wusste wohl bei Einstellung bescheid und die Chefin scheint nun auch nicht die familienfreundlichste zu sein. Sie müssen sich nach dem MuSchG richten. Es sollte wegen fünf Minuten kein Theater geben aber grundsätzlich darf die Fragestellerin jetzt nun nicht bis nach Mitternacht arbeiten.
------------------------------------------------

Liebe Fragestellerin,

versuche Dich um deinetwillen durchzubeißen. Du hast ein Recht auf Einhaltung des MuSchG. Gib der Sache eine Chance. Sprich mit dem Mann, der Dich einstellte und willst und musst Du dich mal ausheulen, dann gibt es hier ja genug Möglichkeiten. Ich hoffe Du bekommst dann aufbauendere Worte.
Alles Gute wünsch ich Dir.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von dee1972 am 05.05.2016, 13:21 Uhr

Ich kann sehr wohl lesen, vielen Dank :)

Du widersprichst dich doch schon wieder.

Erst laberst du was von

"...Und stellt euch vor ich habe in der ersten schwangerschaft auch Arbeit gesucht und gefunden. Habe von vornherein gesagt das ich schwanger bin weil ich es wusste und der Vertrag lief ein Tag vor dem Mutterschutz aus..."

und nun palaverst du plötzlich:

"Mein vorheriger Betrieb in dem ich 8 Jahre gearbeitet habe und meine Ausbildung abgeschlossen habe hat leider geschlossen und sorry wenn ich dann so egoistisch bin und mir gleich eine neue Stelle suche und sie dann trotz schwangerschaft antrete..."

Dein Kind ist nach eigenen Angaben aber 4 und nicht 8 J. also passt auch das nicht.

Völlig unglaubwürdig und Leute wie du sind leider der Grund, warum viele AG gar keine jungen Frauen mehr einstellen wollen oder das Frauen, die wirklich ein IBV benötigen (eben weil Gefahr für Mutter und/oder ungeborenes Kind bei weiterer Ausführung der Tätigkeit besteht) in Mißkredit gebracht werden.

Und auch bei den Arbeitszeiten sind deine Postings nicht authentisch, wildes Geschwurbel, in jedem Beitrag schreibst du was anders.

Es gibt es wohl Verträge für "Servicekräfte im Frühstücksservice" unabhängig ob es nun Hotelfachfrauen, Restaurantfachfrauen oder ungelernte Kräfte sind. Ich hab diese Verträge zur Genüge ausgestellt. Und wer ein bissl Verhandlungsgeschick aufweist, kann auch feste Arbeitszeiten oder feste Tage aushandeln. In keinen einzigen Vertrag schreiben wir als Stellenbeschreibung "Restaurantfachfrau/mann" rein, sondern immer und ausschließlich die direkte Stellenbeschreibung "Commis, Demi Chef oder Chef die rang/bar".... oder welche Bezeichnung auch immer.

Hab weiterhin ein schönes Leben, ich bin an dieser Stelle raus.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Johanna3 am 05.05.2016, 16:54 Uhr

Wenn sie gesagt hätte, sie wäre schwanger aber belastbar, hätte dies mit "offenen Karten" nichts zu tun.
Das Mutterschutzgesetz besagt, dass Schwangere bestimmte Arbeiten (oder auch zu bestimmten Uhrzeiten) gar nicht arbeiten DÜRFEN.

"Juristisch nicht haltbar" schrieb ich, da hier im Thread bereits Betrugsabsichten unterstellt wurden. Also eine Straftat. Und persönliche Empfindungen haben mit dem Tatbestand des Betruges nichts zu tun.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Danyshope am 05.05.2016, 18:26 Uhr

Falsch Johanna3, in bestimmten Berufsbranchen gilt die Aussage, man darf eine Schwangerschaft verheimlichen beim Unterschreiben des Vertrages nicht. Eben dann wenn davon aus zu gehen ist das ein BV (ziemlich) sicher ist. keien Ahnung ob Du schon mal in der Gastronomie gearbeitet hast, aber bei uns war es - mit einer Ausnahme - in allen Fällen so das die Frau mit Bestätigung der Schwangerschaft ins BV gegangen ist. Zum einen wegen der Reinigungsmittel welche dort eben dauernd im Gebrauch sind, zum anderen weil eben die körperliche Belastung extrem ist.

Außerdem habe ich nicht Betrugsabsichten unterstellt, sondern gesagt, die KK könnte eben genau auf den Gedanken kommen. Die TE kommt aus dem Bereich, sie wusste also was auf sie zukommt. http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/01/

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Danyshope am 05.05.2016, 18:28 Uhr

Und falls du das nicht glaubst, die TE kann ja gerne bei Fr. Bader ihre Anfrage stellen. Dann hast sie eine juristische Auskunft.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Johanna3 am 05.05.2016, 19:45 Uhr

http://www.abseits.de/muschug.html

Mich würde interessieren wo geschrieben steht, dass eine Bewerberin über ihre Schwangerschaft informieren muss (am Beispiel Gastronomie) weil ein BV wahrscheinlich ist.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Danyshope am 05.05.2016, 21:18 Uhr

Schau mal hier: http://www.mutterschutz-rechner.de/branchen/hotels-und-gaststaetten-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7314

So gut wie jede Tätigkeit im Bereich Gastronomie ist problematisch. In fast allen bereichen kann eine Schwangere so gut wie kaum eingesetzt werden. Ein BV ist also extrem wahrscheinlich. Und das weiß auch jeder der in dem Bereich schon mal gearbeitet hat.

Kannst Du glauben oder auch nicht. Bei jeder Erzieherin die sowas abziehen würde würde wohl so gut wie jeder das gleiche sagen.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Johanna3 am 05.05.2016, 21:50 Uhr

Ja, dass ein BV wahrscheinlich ist, ist mir klar. Mich würde jedoch die Stelle interessieren, die besagt, dass eine Brwerberin in der Gastro über ihre Schwangerschaft informieren muss.

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Beschäftigungsverbot in der Gastronomie

Antwort von chrissicat am 05.05.2016, 23:09 Uhr

Muss jetzt auch noch mal kurz meinen Senf dazu geben.

Man kann NICHT sagen, dass bei Frauen in der Gastronomie fast IMMER ein Beschäftigungsverbot erteilt wird!

Arbeite in einem Unternehmen mit mehreren unterschiedlichen gastronomischen Betrieben. Wir haben etwa 350 Beschäftigte, die tatsächlich in der Gastronomie tätig sind (also nicht im Bürobereich o.ä.) . Schwangere sind regelmäßig dabei, allerdings erhalten davon deutlich(!!!) weniger als die Hälfte (ich schätze eher max ein Viertel) ein Beschäftigungsverbot. Das Mutterschutzgesetz wird beachtet, die Tätigkeiten und Arbeitszeiten entsprechend angepasst.

Muss ergänzend erwähnen, dass es wirklich mehrere gastronomische Einzelbetriebe sind. Die Betriebsgrößen sind unterschiedlich, von 5 Mitarbeitern bis 80 Mitarbeiter ist alles dabei.

Und tatsächlich ist es rechtlich(!!!) völlig in Ordnung, wenn eine Frau ihre Schwangerschaft verschweigt. Wenn jemand aufgrund der Schwangerschaft nicht eingestellt wird, liegt sogar ein Verstoß gegen das AGG (Allgemeine GleichbehandlungsGesetz) vor.

Nach einer Schwangerschaft darf der (potntiell neue) Arbeitgeber noch nicht einmal fragen. Theoretisch noch nicht einmal bei einer Röntgenfachkraft. Die Schwangere dürfte bei der Antwort sogar lügen. Gibt natürlich als Arbeitgeber Fragen, die man stellen darf (z.B. liegen Einschränkungen für .... vor?), auf die wahrheitsgemäß gentwortet werden muss.

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Re: Beschäftigungsverbot in der Gastronomie

Antwort von Terkey235 am 06.05.2016, 3:03 Uhr

Und das rechtfertigt jetzt, dass sie bewusst gelogen hat und dann nach nur einem Tag Arbeit mit einem BV um die Ecke kommt? Ist ja nicht so, dass sie arbeitet, sondern sofort wieder raus ist und kassiert. Der rechtliche Aspekt ist eine Sache. Dass es moralisch zweifelhaft, unfair und schäbbig ist und Vorurteile (die sich dann bestätigen) erzeugt eine andere.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Johanna3 am 06.05.2016, 8:21 Uhr

Wo hat sie denn gelogen?

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Terkey235 am 06.05.2016, 11:09 Uhr

Sie hat offenbar nicht gesagt, dass sie schwanger ist.

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Johanna3 am 06.05.2016, 12:30 Uhr

Und wo hat sie dann gelogen?

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Terkey235 am 06.05.2016, 15:26 Uhr

Ist ok, Johanna. Ich persönlich finde es bescheiden, Dinge zu verheimlichen, die wichtige Auswirkung für die Arbeitgebenden haben und vorzutäuschen, nicht schwanger zu sein. Das fällt für mich unter lügen. Bestimmt hast du da ein anderes Wertesystem. Kann ich mit leben.

terkey

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@terkey

Antwort von Johanna3 am 06.05.2016, 16:46 Uhr

Deine oder meine persönlichen Empfindungen spielen bei dem Begriff "Lüge" keine Rolle.

Du jedoch hast tatsächlich gelogen - indem du die TE der Lüge bezichtigt hast.

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Re: @terkey

Antwort von Terkey235 am 06.05.2016, 18:44 Uhr

Werde ich mir zu Herzen nehmen. Danke für deine Anmerkung. Bin wohl auch kein guter Mensch.

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Johanna-terkey hat Recht

Antwort von Benedikte am 07.05.2016, 7:17 Uhr

Johanna,
aber wenn Du die vorliegenden Texte der Ausgangsposterin liest, dann ergibt sich doch, dass terkey Recht hat.

Die AP schrieb in den ersten beiden Zeilen "Ich hatte heute meinen ersten Arbeitstag im neuen Betrieb (Gasthof). Da ich den Arbeitsvertrag schwanger unterschrieben haben, ist die Chefin alles andere als begeistert."

Bitte- sie hat schwanger unterschrieben und die Chefin ist bei Arbeitsaufnahme alles andere als begeistert. Hätte die AP bei Vertragsunterzeichnung die Schwangerschaft nicht verheimlicht gehabt, wäre die Chefin doch nicht am ersten (oder vorletzten, wie ich das sehe) Arbeitstag nicht sauer, denn hätte sie gewußt, dass sie eine schwangere Mtarbeiterin einstellt, wäre die Schwangerschaft kein Grund fürs nichtbegeistert sein.

Und mal ganz allgemein- keine Frau muss eine Schwangerschaft bei einem Bewerbungsgespräch bekanntgeben. Außer es ist völlig klar, dass sie damit nicht arbeiten kann- als Ballettänzerin bspw. Und dass sich die Bewerber in einer zwockmühle befinden, ist, glaube ich, auch jedem klar. Aber genauso klar sollte sein, dass Arbeitgeber da überrumpelt reagieren. Wenn dann sofort das beschäftigungsverbot erwogen wird, und zwar als zusätzliche Strafmaßname für den Arbeitgeber, nicht aus medizinischen Gründen, dann muss man eben als Schwangere auch mal Kritik einstecken.


Benedikte

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Natürlich hat jeder das Recht, ...

Antwort von Trini am 07.05.2016, 13:23 Uhr

sich schwanger zu bewerben und eine Schwangerschaft zu verheimlichen, WENN man denn auch arbeiten will und darf.

Jetz hilft da nur ein Gespräch mit Chefin und Chef, in dem sachlich die Möglichkeiten diskutiert werden.
Sie hat einen 25 -Stunden -Vertrag.
Ich denke, 25 Stunden lassen sich auch im Frühstücksservice/ an der Bar realisieren, so dass nicht zu schwer getragen werden muss.
Man muss es als Chefin nur WISSEN.

Trini

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@Benedikte

Antwort von Johanna3 am 07.05.2016, 14:41 Uhr

Auch wenn die Chefin, verständlicherweise, nicht begeistert ist, hat die TE dennoch nicht gelogen. Moralisch empfundenes Fehlverhalten hat nichts mit einer Lüge zu tun.

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Sie hat nur nicht die Wahrheit gesagt!

Antwort von Trini am 07.05.2016, 14:55 Uhr

Ob man das als Lüge definiert, ist wohl Geschmackssache.

Trini

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Johanna3 am 07.05.2016, 15:37 Uhr

Sie hat aber auch nicht die Unwahrheit gesagt. Persönliche Definitionen bleiben jedem unbenommen, selber finde ich es grotesk, persönliche Empfindungen unzutreffenden Begriffen zuzuordnen und diese ÖFFENTLICH einzustellen. Dann lieber im Duden nachschlagen.

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nein

Antwort von Benedikte am 07.05.2016, 16:45 Uhr

Johanna,
sie hat die Schwangerschaft geheim gehalten und den Eindruck erweckt, sie wolle arbeiten- Wollte sie aber nicht weil sie sich auf Basis des Beschäftigungsverbots von der Arbeit befreien lassen will.

Sprich, natürlich hat sie gelogen und zwar dahin, dass sie arbeiten will.

Benedikte

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Terkey235 am 07.05.2016, 20:57 Uhr

Hallo Johanna,

es ist lieb von dir, dass du mich noch mal darauf hingewiesen hast. Es war sehr dumm von mir, öffentlich Dinge zu posten, die nicht der Definition im Duden entsprechen. Das war nicht gut und ganz falsch von mir. Ich entschuldige mich und werde versuchen, mich zu bessern. Finde es ganz toll, dass es Leute wie dich gibt, die mir dabei helfen

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Re: nein

Antwort von Johanna3 am 07.05.2016, 21:28 Uhr

Sie hatte vor, die im Vertrag vorgesehenen Stunden zu arbeiten, schreibt sie. Und erst daraufhin fragt sie, wie es sich mit dem BV und der Berechnung verhalten würde. Und in späteren Posts erwähnt sie sogar, dass ihre Chefin mit der Diensteinteilung bereits gegen das Mutterschutzgesetz verstößt.

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Re: nein

Antwort von Benedikte am 07.05.2016, 22:19 Uhr

die Chefin hatte sie bis Mitternacht eingeteilt WEIL sie nicht wusste, dass die AP derin schwanger ist und eben nicht bis Mitternacht arbeiten kann

das ist ja,w as ich sage- die APerin hat konkludent so getan als könne und würde sie arbeiten so dass die Chefin den Mitternachtsdienst erwarten konnte

und nach Einteilung zum Mitternachtsdienst zückt die Apein ihren schwangerschaftsjoker und sagt ätschbätsch zur Chefin. und als diese unterbegeistert ist und sie auch weniger einsetzen will- wo die APerin ja scghwanger ist, man kann das ja auch als Rücksichtsmaßnahme betrachten- da überlegt sich die Aperin, aus pädagogischen Gründen ein BV einzufahren


Johanna, Du kannst gerbe Wprtklauberei betreiben- sie hat getäuscht, was rechtlich zulässig ist, und basta. Da von der Chefin jetzt beifall zu erwarten oder ein gutes und entgegenkommendes Betriebsklima ist ein bisschen weltfremd.

Benedikte

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Re: Beschäftigungsverbot nach zwei Tagen arbeiten!?

Antwort von Alecto am 07.05.2016, 22:26 Uhr

Es wurde nun sehr klar herausgearbeitet, dass die TE mit ihrer Eingangsfrage richtig liegt und auch sonst alle möglichen Rechte in Anspruch nehmen kann.

Bei alldem ist bei mir der Eindruck entstanden von jemandem, der zielsicher den größtmöglichen Vorteil anstrebt. Evt. Schwierigkeiten bei der Arbeit mit einer angekündigten Krankschreibung/Beschäftigungsverbot zu begegnen, sehe ich grundsätzlich kritisch. Das schadet in der Summe allen schwangeren Berufstätigen und trägt nicht zum ganz normalen Umgang bei.

Der TE in der Schwangerschaft natürlich alles Gute; mag ja sein, dass bei ihr ein Beschäftigungsverbot genau zu diesem Zeitpunkt medizinisch angezeigt ist.

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Re: nein

Antwort von Johanna3 am 08.05.2016, 14:23 Uhr

Nein Benedikte, sie schreibt sogar ausdrücklich, dass sie NACHDEM dies bekannt war, KURZFRISTIG zu so einer späten Schicht eingeteilt wurde!

Und das von der Chefin jetzt kaum Begeisterung zu erwarten ist, habe ich selber geschrieben. Nichtsdestotrotz muss sie sich an dass Mutterschutzgesetz halten. Es hat nichts mit Entgegenkommen zu tun, wenn die Chefin sich an bestehendes Gesetz hält. Die Stunden kann die Chefin ihr ja kürzen, solange sie weiterhin dass volle Gehalt zahlt. Ich gehe mal davon aus, dass die Chefin dies nicht vorhatte.

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Re: nein

Antwort von Terkey235 am 08.05.2016, 15:18 Uhr

Danke Johanna. Du hast das noch mal gut auf den Punkt gebracht. Lieb von dir, dass du dir die Zeit nimmst. So verstehen wir es wenigstens Du merkst, mache von uns sind hier manchmal vorschnell. Da verliert man die Wahrheit leicht aus den Augen. Danke

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Wieso Lüge?

Antwort von EarlyBird am 13.05.2016, 20:47 Uhr

Hab mich jetzt (fast) durchgelesen. Ich verstehe manche Unterstellungen hier nicht.

Ich habe das so verstanden, das es 2 Chefs gibt - Mann und Frau.

Die Frau kam erst zurück und wurde mit der "neuen schwangeren Angestellten" überrascht.

Aber wo steht bitteschön das der Chef! nicht bescheid wusste?
Für mich liest sich das so, als hätte er sie trotz Schwangerschaft eingestellt und mit ihr Absprachen getroffen.!
Nun kommt die "Herrin des Hauses" zurück und ist diesbzgl. erbost.

Wenn überhaupt sehe ich hier das Problem in der Kommunikation unter den beiden Chefs.!
Die Reaktion der Chefin ist eine reine Schikane und ja!: Da hätte ich auch keine Lust mehr drauf mir das in der Schwangerschaft anzutun.
Ein BV diesbzgl. anzustreben ist natürlich völlig unangebracht.

Ein klärendes Gespräch mit beiden Chefs wäre hingegen total wichtig und sinnvoll.!
Ein BV ist nicht für solche Diskrepanzen in der Arbeit gedacht und dient ausschließlich dem Schutz des Ungeborenen und/oder der Mutter. Dieses auszunutzen wäre definitiv ein Affront gegen alle Schwangeren die tatsächlich dringend eines (BV) benötigen und wofür der Gesetzgeber dieses vorgesehen und eingerichtet hat. Auch Grund, wieso viele Frauenärzte vorsichtig geworden sind.


Aber auch hier sehe ich bei der TE keine "hinterlistigen Absichten" sondern verstehe es vielmehr als Kurzschluss-Überlegungen für den Worst Case.
Denn immerhin, hat sich die Chefin absolut UNVERZEILICH!!! geäußert.
Zudem dieser absurde Schichtplan hingegen der Absprachen mit dem Chef und jeglicher Mutterschutzkriterien.

Ich finde, das hier prinzipell jeder Schreiberling "recht" hatte.
Allerdings abhängig von der Auslegung der Absichten der TE.

Ich bewerte ihre Absichten nicht negativ. Daher kann ich die vielen Anschuldigungen nicht unterschreiben.
Das Verhalten + insbesondere die Aussage der Chefin hingegen finde ich absolut verwerflich und untragbar für ein weiteres gesundes Arbeitsklima.

Daher würde ich zu einem Gespräch raten und ggf. bei Bedarf einen Rechtsanwalt einschalten. Denn Äußerungen wie sie die Chefin getätigt hat (Wunsch nach Schlimmes für das weitere Wohlergehen der Mutter und ihrem Ungeborenen) können gar nicht gerechtfertigt sein, obgleich sie wütend war oder nicht.

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